Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
des Städtewesens. 1 ) Schon früh kamen Fremde aus den benachbarten Ländern, besonders aus Deutschland, des Handels wegen nach Ungarn. Geisa II. (1141 bis 1162) berief in den ersten Jahren seiner Regierung auch deutsche Bauern aus den Gegenden am Niederrhein („Flandrer') nach dem Süden des heutigen Siebenbürgen, wo sie die Wälder urbar machten. Nachdem durch weitere Einwanderungen aus dem nordwestlichen Deutschland die Zahl der Deutschen, die seit dem 13. Jahrhundert gewöhnlich Sachsen genannt werden, immer
mehr angewachsen war, verlieh ihnen Andreas II. 1224 den großen Freiheitsbrief, 2 ) der angeblich auf den Bedingungen beruhte, unter denen Geisa II. sie ins Land gerufen hatte, und für Jahr hunderte die Grundlage ihrer staatsrechtlichen Verhältnisse gebildet hat. Damach sind alle Deutschen von Broos bis Barót im Süden des Székler- landes ein Volk, stehen unter einem von ihnen selbst aus den Ansässigen gewählten Richter und dürfen nur dann vor das Gericht des Königs oder des von ihm ernannten Grafen
haben sich vielleicht ebenfalls schon unter Geisa IT. deutsche Bauern niedergelassen, obwohl sie einen umfangreichen Frei heitsbrief erst 1271 von Stephan V. erhielten, 3 ) der ihnen ähnliche Vor rechte zusieherte 7 wie sie die Sachsen Siebenbürgens erhalten hatten. ') Vgl. mit meiner -Gesch. Osterr.', 1, 4ß3ff. Schwicker. Die Deutschen in Ungarn und Siebenbürgen (Völker Österreich-Ungarns, III.), S. 8G ff., wie Ortvay, Gesch. cl. Stadt Pressbarg 1892 ff. insb. II. 2 (1898): Die Hechtsorganisation der Stadt
im Mittelalter. 2 ) Teutsch und Firnhaber, Urkundenbuch von Siebenbürgen (Font. rer. Austr. Dipl. XV.), p. 28. Zimmermann und Werner, Urkundenbuch. zur Ge schichte der Deutschen in Siebenbürgen, S. 32. 8 ) Ap. Endlicher, Mon. Arpad., p. 522 sqq.