Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
auch in der eigentlichen Grafschaft Görz mehr und mehr die freie Pacht. Viele Bauern verwandelten sich in Zeitpächter mit Freizügigkeit und Kündigungsrecht. Die Zeitpacht war entweder kurz- oder langfristig. Die letztere, die nicht über 29 Jahre hinausgeht^-), wurde schriftlich (durch lidellus) abgeschlossen, weshalb die Bauern, die sich in solch günstiger Rechtslage befanden, als ribellarli bezeichnet werden. Freie Erbpächter scheinen jene deutschen Bauern gewesen zu sein, welche Patriarch Bertold von Aquileja gleich
slowenischen entstanden, die den alten Namen etwas deutsch umformt beibehielten. Um 1260 beriefen Patriarch Gregor und um 1285 Patriarch Raimund abermals Deutsche in jenes Gebiet, wo die Dörfer klusina (vielleicht slov. Plazna), Tolsach und Las (vielleicht slov. Laz) angelegt wurden. Patriarch Bertrand bestätigte die Rechte der vier zuerst genannten deutschen Orte durch Privileg von 1346 April 1, Udine.' Die Bauern derselben hatten nichts als Jahrzinse in Geld an den Patriarchen zu entrichten
und zwar je 32 Pfennige sür jeden mansch, in Plusina und Tolsach 138 und in Las 128 Pfennige. Die Richter (rictarii) dieser deutschen Orte zahlten nichts für ihre Hufen, mußten aber dem Gastalden von Tolmein, *) CzSrnig, I, 757. **) S. unter: Direkte Steuern. ***) S« weiterem Sinne umfaßte bei: terminus massarii alle Hintersassen, auch die freier Herkunft. , _ .7) Em. freier Hintersasse verlor nach spät-römischem Recht nach Ablauf einer All jährigen Frist die Freizügigkeit (Mayer,. Italienische
Berfassungsgeschichte 1,'löl). 8 17- — 499 — wenn er der Gerichtshaltung wegen diese Orte besuchte, ein Mittag- und ein Nachtmahl verabreichen, dasselbe mußten die Bauern tun oder dafür als Ablösung 3 Bierting Pfennige (12V Pf.) am S. Michaelstage ent- richten. Beim Abzug von der Hufe hatte ein Bauer jener Dörfer ein Drittel seiner beweglichen Habe, wohl als Handänderungsgebühr, zurück- zulassen. Die deutschen Gemeinden hatten endlich aus Verlangen des Gastalden zehn Mann zu Fuß mit Waffen und Mundvorrat zur Be- wachung
Alpenländer 417. Czörnig, I, 700, A. 3. Czörnig (Sohn), Die Sprachinsel Deutschruth, in: Zeitschrift des deutschen und österreichischen Alpen- Vereines, VI, 247 f. **) Derselbe war offenbar ein absetzbarer Beamter, den der Patriarch zur Verwaltung der durch Heinrich des Eppensteiners Verzicht znrückerworbenen Bogtei- gerichtsbarkeit bestellte. Den Grafen von Görz, die in Nichtbeachtung jenes Ver- zichtes aufs neue Bogteigerichtsbarkeit beanspruchten, gelang es nur den Mitvorsitz in den Vvgteidingen