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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 470 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 932 — § 18 nach Venedig, das sich allmählich zur Handelsmetropole Europas ent- wickelte, ist bereits für das Jahr 1000 urkundlich bezeugt.^) Daneben wurden die Wege über Verona oder durch Valsugana häufig benützt. Die älteste Urkunde, in der das fonticum comunis Venetiarum, ubi Teuto nici hospitantur, erwähnt wird, ist vom 5. Dez. 1228. Dieses Fondaco, 1231 in Staatsverwaltung übernommen, diente den deutschen Kaufleuten, die den Hauptteil der abendländischen Händler in Venedig ausmachten

, zunächst als Herberge und Warenniederlage, dann zur polizeilichen Be- aufsichtigung und Zollerhebung, endlich auch als Verkaufslokale. Nach dem Brande von 1505 wurde es von einem Deutschen Hieronymus schöner und stattlicher wieder aufgebaut. Regensburg hatte am frühesten Handels- beziehungen mit Venedig angeknüpft. Um 1474 bildeten die deutschen Kaufleute im Fondaco zwei Tafeln (Gruppen), die eine wurde durch die Kaufleute aus Regensburg, aus den bayerischen, schwäbischen und öfter- reichischen Städten

erst seit 1637 daselbst nachweisbar. Von Einfuhrartikeln brachten die deutschen Kaufleute nach Venedig Leinwand, Wolle und Barchent, sowie daraus versertigte Tücher und Kleider, Schleier und Hute, Felle, Häute, Leder, Holz, Ge- kreide, Mehl, Pferde und andere Zugtiere, Roßhaare, Rohmetalle, und zwar Gold und Silber, Zinn, Messing, Eisen, Kupfer, Bernstein und verschiedene Metallwaren. Von Ausfuhrartikeln holten die Deutschen aus Venedig Rohseide und Baumwolle, Stoffe aus Seide, Samt, Tafset

auf ihren reichssürstlichen Protektor, den Bischof, zum Fondaco zugelassen, waren aber damit nicht zufrieden, sondern erstrebten überdies die den deutschen Kaufleuten zustehenden Zollermäßigungen, die ihnen von den Venezia- nischen Zollbeamten verweigert wurden, über diese Streitsrage referierten die Cinque Savi alla Mercanzia dem Senat, der sie 30. Dez. 1618 dahin entschied, daß die Trentiner im Fondaco Waren empfangen und absenden dürfen, aber aus den Genuß der den kaiserlich deutschen Untertanen zustehenden speziellen

Privi- legten keinen Anspruch haben. Daher gebührte ihnen auch kein Anteil an den Kammern, der Tafel und dem Kapitel der Deutschen. Jene Entscheidung wurde 1710 wiederholt (Segarissi, in: Arch. Trent. XXI, SM f.). Ü) Vgl. über den Safranhandel Weitnauer, Venezianischer Handel der Fugger (Studien zur Fugger-Geschichte, 9. Bd.), S. 48. § 18 — 933 — gen, Rosinen, Fastenmus (eingekochte Früchte), Olivenöl, getrocknete Fische, Weine (Malvasier und Krieche!),*) Edelholz, Edelsteine, Perlen, Metall

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 337 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
der Grasen von Tecklenburg (Winsterslhe > Beiträge zu Geschichtsforschung, N. F. XU, 52): Ah reus, Die Ministerialität m . Köln und am Niederrhein (Seipziger hist. Abhandlungen IX, 32—37). MoUtor, ..... Der Stand der Ministerialen vornehmlich auf Grund sächsischer, thüringischer und niederrheinischer Quellen (Untersuchungen zur deutschen Staats-und Rechtsgeschichte, hg., von Gierke CXII, 13—61). Anders Heck, Der Sachsenspiegel und die Stände der Freien, Halle 19Ó5, S. 709f. und: Der Ursprung

der sächsischen Dienstmann- schaft, in: VJSchSWG. V, 116 f., der die Ministerialist nicht für einen neu sich entwickelnden Berufsstand, sondern für einen alten Volksstand hält, indem er in ihr eine . Sonderform des alten Libertinentums erblickt, bei welcher die Abhängigkeit in Diensten hervortrat im Gegensatz zur Zensualitat, der Slbhäugigkeit zinszahlender Mnndtiuge. ^) Fajkmajer a. a. O. 105 f., 111, 121 f. hält die Meinung Caros, Bei- träge zur altern deutschen Wirtschafte

der Spezialforfchung überlassen werden. Hasenöhrl, .Beiträge zur Geschichte des deutschen Privatrechtes in den ^ österreichischen Alpenländern in: AÖG. XLVII, 90f. ' , ■ ***) In den Brixner Traditionen seit etwa 1060. Vgl. Fajkmajer, a.a.O-,177f. t), a. a. O., 181 f. Der älteste Beleg findet sich in F. r. A. II;34, p. 19, n. LIV, z. I. 1155, wonach der Ministeriale Reginbert von Säben einen Zehent . und . zwei Hufen zu Lajen vom Grafen Arnold von Dachau zu Lehen besaß. Brixner /Ministerialen hatten Lehen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 21 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
des Bischofs von Trient für diese Gebiete wurde bald zu einer staatsrechtlichen Formsache. In der Verleihung der Zölle zu Bozen, an der Toll bei Meran und am Lueg am Brenner durch den deutschen König Albrecht an Meinhards Söhne im J. 1305 werden als Grenzen der Herrschaft der Grafen von Tirol (termini dominii sui) genannt : gegen Süden der Eveis, d. i. der Avisio an seiner Mündung in die Etsch bei La vis, gegen Osten die Mühlbacher Klause am Eingang ins Pustertal und der Ziller als Seitenfluß des Inn

, gegen Norden die Schlösser Schloßberg bei Scharnitz und Ehrenberg bei Reutte, gegen Westen den Ailberg und Pontalt im Unterengadin; damit wird erstmals eine eindeutige Umgrenzung des Herrschaftsgebietes der Grafen von Tirol im Sinne eines allseits geschlossenen Landes urkundlich, und zwar in einem Rechtsakte der übergeordneten deutschen Reichsgewalt gegeben 2 ). Der Ausdruck „Land, terra oder provincia' war in den durchwegs lateinischen Urkunden jener Zeit im 12. Jh. für das Gebiet des Hochstiftes Brixen

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