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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 143 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
. Oberstjägermeisteramt Mischlingsbücher Nr. 144 fol. 514). —Dieses Verzeich nis berücksichtigt nicht die Gerichte Tisens (Maienburg), Terlan (Neuhaus) und Kastelbell, die ebenfalls zum Burggrafenamte und Landgerichte Meran gehört haben. Die Besitzungen des Hochstiftes Brisen in Algund (bestehend in einem Maierhof, auch Kornhof genannt, mehreren Huben, darunter auch die Schergenhube zu Algund und der Alpe Vasnal) genossen im 14. Jh. Freiheit von der Steuer der Landesfürsten von Tirol. 1 ) Die gericht liche Exemption vermochte jedoch

das Hochstift über diesen Maierhof zu Algund im Gegen sätze zu den Maierhöfen im Eisack- und Pustertal nicht zu behaupten. Im J. 1417 hatte der Burggraf auf Tirol eine Streitigkeit zwischen Brixner Bauleuten in Algund wegen Zehnten, die zu jenem Mayerhof gehörten, zur gerichtlichen Erledigung angenommen 2 ). Dagegen protestierte nun Bischof Sebastian, da „über seinen urbar und gutem yemandt richten solt dann er oder sein richter' und ersuchte die tirolische Landschaft ihn in diesen seinen Hechten

an', Erklärung der Landschaft weicht also den eigentlichen Ansprüchen des Bischofs auf eine aktive Sondergerichtsbarkeit über seine Bauleute zu Algund in Urbarsangelegenheiten aus, stellt eine solche außer Urbarsangelegenheiten direkt in Abrede und erkennt nur eine passive Sondergerichtsbarkeit des Hochstiftes hinsichtlich seiner grund herrlichen Rechte, die von den Bauleuten nicht willkürlich verringert werden dürfen, an. 10a. Burgfrieden Tirol. Aus den Ordnungen des Schlosses Tirol von 1462 und 1505

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