¬Die¬ Ehe in Italien nach den Bestimmungen des Konkordates : praktische Winke für die Seelsorge
der im gleichen Art. 17 erwähnten Formalitäten über An- suchen beider Parteien die Auflösung der zwischen den gleichen Personen vor Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes geschlossenen Zivilehe hervor. Art. 23. An der im Art. 3 des Gesetzes vom 24. Dezember 1925, Nr. 2260, erwähnten Delegation wird nichts geändert, auch hinsichtlich jener Berfü- gungen, die sich auf die Ehe beziehen. Das gegenwärtige Gesetz wird sechzig Tage nach seiner Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale in Kraft treten
. Wir verordnen, daß das vorliegende Gesetz, versehen mit dem Staats- fiegel, in die offizielle Sammlung der Gesetze und Dekrete des Königreiches Italien aufgenommen werde, indem wir jedem, den ' es betrifft, auftragen, es als Staatsgesetz zu befolgen und befolgen zu lassen. Gegeben zu Rom, den 27. Mai 1929 — Anna VII. Viktor Emanuel Mussolini — Rocco. . V. Dokument. Rundschreiben des Iustizministers. N r. 2233 über d i e Anwendung des Gesetzes vom 27. Mai 1929, N r. 847, vom 18. Juli 1929. (Bollettino