Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
Während die Verpflichtungen des böhmischen Königs dem deut schen Reiche gegenüber immer mehr vermindert wurden, stiegen seine B echt e und sein Einflnss. Zwar lässt sich vor dem Ende des 12. Jahr hunderts die persönliche Theilnahme eines böhmischen Herrsehers an einer deutschen Königswahl nicht mit Bestimmtheit nachweisen; 1 ) Ottokar I, hat zur Wahl Philipps später seinen Beitritt erklärt und 1211 die Berufung Friedrichs IL vorzüglich betrieben. Bei der Wahl Konrads IV. im Februar 1237
erscheint König Wenzel I. unter den weltlichen Fürsten in zweiter Beihe unmittelbar hinter dem Bheinpfalzgrafen. Von besonderer Wichtigkeit war es, dass sich der Böhmenkönig um die Mitte des 13. Jahrhunderts, als infolge des Zusammentreffens verschiedener Umstände das Beeht, den deutschen König zu wählen, auf die drei rheinischen Erzbischöfe und die Inhaber der sogenannten Erzämter beschränkt ward, schon seit längerer Zeit im Besitze des Schenkenamtes befand. 2 ) Zwar spricht der Verfasser des um 1230
von Böhmen infolge seiner Macht bei den späteren Königswahlen von ausschlaggebender Bedeutung sein musste, so be hauptete dieser auch, als die Anschauungen Eikes in der That staats- J ) Dass Herzog Ulrich 1024 an der Walil Konrads IL teilgenommen habe, scheint mir wahrscheinlich, aber nicht ganz sicher (siehe meine „Geschichte Öster reichs', 1, 167, N'. 4). Viel zweifelhafter dürfte die Theilnahme König Wladislaws an der Designation Heinrichs VI. 1169 sein, die Weiland, Über die deutschen Königswalilen
im 12. und 13. Jahrhundert (Forschungen zur deutschen Geschichte, 20, 320) und andere angenommen haben. 2 ) Vielleicht schon seit Heinrich IV., sicher seit Heinrich V., da bei dessen Hochzeit 1114 dux Boamiae summits pincerna fuit (Ekkeh. Ckron. M. G. SS. 6, 248)_ ■wahrscheinlich auch auf dem Reichstage in Mainz 1184. S. Ficker, Entstehungs zeit des Sachsenspiegels, S. 125 ff. Weiland a. a. 0., S. 315 ff. 8 ) Sachsenspiegel, Landrecht III, 57, 2: Die schenke des rikes, die leoning von Behemen, die ne heuet nenen Icore
, unirne dai he nicht düdesch n'is. Ob Eike zu dieser Behauptung durch sein Nationalbewusstsein veranlasst wurde (so Schuster in „Mit theilungen des Instituts', 3, 397 ff.), oder weil er selbst nach einer dem wenig früheren „ Auetor vetus de heneßeiis ' entnommenen Stelle im Lehenrecht IV, 2 nur sechs Fürsten als „die ersten in des Reiches Kure' bezeichnet, also für den Böhmen könig kein Platz mehr war (so Maurenbrecher, Geschichte der deutschen Königs wahlen, S. 227 ff.), mag dahingestellt bleiben.