¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
Rechtsgewohnheiten beruft, gibt dem Dorfvogte, dem erwählten Vorstande der Gemeinde, einen Anteil an einem Schweinezolle, der von den durch ihr Gebiet getriebenen Tieren . zu entrichten ist. 6 Wahrscheinlich war diese Abgabe als Entschädigung gedacht für das Futter, das 1 Font. rev. austr. II, XXXYI, 118, 571, 581, 597. 2 Jäger, Gesch. d. landständ. Verfassung I, 299. 3 Vergi. Mohr, Cod. dipi, von Graubünden III, 20. Bei Verpfändung des Marktes zu Münster stellt B, Hartmann von C'hur dio Bedingung: ,ut imllas