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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 163 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
später in der Form des Gerichtes Nieder-Lana besessen haben und in der Belehnung, die ihnen der Landesfürst Herzog Otto im J. 1310 (Stolz Dm 3/2 S. 209) erteilte, erstmals etwas genauer beschrieben wird, nämlich: Die besten Prandes und Lampen, das Gericht über alle ihre Güter, Eigen und Lehen, und über alle Leute, die auf ihren Gütern sitzen und über alles, worüber sie in der Lananer Pfarre Vögte sind, Gülten und Urbar. Kein Richter vom Stein hat irgend ein Recht über der Valschauer (dem Bach

aus dem TJlten, der bei Lana vorbeirinnt) dann d. h. außer mit dem Stab zu richten an der gemein Schrannen. Damit ist deutlich ausgesprochen, daß damals die Herren von Lana und Brandis nur eine grund-, leib- und vogteiherrliche Gerichtsbarkeit gehabt haben und daß der landesfürstliche Richter vom Stein die allgemeine Gerichtsgewalt in dem Gebiete von Lana besessen hat. Laut eines Ver merkes in dem Urbar des Schlosses Tirol von 1285 (IStA.) hatte Graf Meinhard voii Tirol nicht lange vorher „den dritten Teil

. Als solchen nennen die Rechnungsbücher (Kogler AöG. 90 S. 484) seit 1291 einen gewissen Swiker „judex de Lapide 5 ' (von Stein), dann aber und von 1301—1308 einen Volkmar, vermutlich den später von Burgstall zubenannten, als „judex de Merninga'. Die Burg Stein ober Marling, laut des Urbars von 1285 „die Burgk ze dem Stain', war damals schon seit längerem im Besitz der Grafen von Tirol und diese haben sie ihrem dortigen Richter als Amts sitz zugewiesen, aber ein genetischer Zusammenhang zwischen Burg und Gericht

ist auch hier nicht ersichtlich. Noch längere Zeit wird neben „Gericht Stein' auch noch Gericht zu Merningen und Leunan' gesagt, diese beiden großen Orts- und Pfarrgemeinden bildeten eben die Grundlage des Gerichtes 1 ). Schon 1312 findet sich der Zusatz „Richter auf dem Stain bei Lebenberg', seit 1380sagt man meist „Stain unter Lebenberg', um diese von andern Burgen mit dem Namen *) So steht ill einer Steuerliste von 1311 „officium Merninga, et Leunan' (StA. München Tir. Cod. 7 fol. 18); 1335 Pereht-olt v. Rubein Richter

zu Marling und Lana (AB, 1 Nr. 1182); 1365 ■wird Friedrich der Jäger, Richter zu Märningen und Leunan genannt (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 221); 1406 August 3 überläßt Friedrich der H auensteiner dem Lienliard v, Lewenberg „das Haus zu dein Star in Marlinger Pfarre mitsampt den Gerichten ze Marling und ze L&nan mitsampt dem Stab, Pannen und Zuvailen' (IStA. Urk. II, 1503). 156

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 132 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, waren dem landesfürstlichen Kellenamte grundzinspflichtig. Eine Gasse mit 12 Häusern hat laut des ältesten TJrbars dieses Amtes von 1285 Herzog Meinhard von Arnold von Tarant gekauft. Hinsichtlich der Verwaltung hat die Bürgerschaft von Meran nur allmählich eine gewisse Selbständigkeit errungen, Ausschüsse von vier und dann zwölf Geschworenen kommen seit 1317 vor, aber als Oberhaupt der Gemeinde wird noch in Urkunden von 1363 und 1395 der landesfürst liche Richter gemäß der Formel „Richter, Rat und Purger gemamlich

der Stat an Meran' betrachtet 4 ). Die besonders wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen über die Ordnung der Stadt standen übrigens nicht dem Richter, sondern dem Burggrafen zu. Ein Bürgermeister, also ein gewähltes Oberhaupt der Stadt, erscheint in Meran seit 1415 und damit war wohl der Richter aus der entsprechenden Stellung verdrängt 6 ). Doch hat die Stadt Meran zum Unterschied von anderen tirolischen Städten für ihren Bereich oder Burgfrieden keine eigentliche gerichtliche Sonderstellung

, kein eigenes Stadtgericht errungen. Vielmehr stand sie immer unmittelbar unter dem Richter von Meran, der, wie erwähnt, auch das Landgericht verwaltet hat und daher seit etwa 1500 als „Stadt - und Landrichter an Meran' bezeichnet wird®), doch gab es immerhin wie in andern Städten, auch hier einen nur aus Bürgern zusammenge setzten Gerichtshof, „das Stadtrecht', das für die im Stadtgebiete klagbaren Sachen außer Malefiz zuständig war und daher bildete jenes gewissermaßen eine eigene Sehranne. die denen

auf Meran von 1400 iol. 1. 4 ) Stolz Dm. 4 S. 284 u. 307. 5 ) Stampfer Gesch. v. Meran (1889) S. 21; Moeser a. a. O. 167 u. 169, hier aber noch zum Jahre 1444 „Richter, Bürgermeister und Rat der Stadt Meran'. ®) Den Titel „ Statrichter an Meran' finde ich nur in einem nicht ganz zuverlässigen Aus zuge aus einer Urkunde von 1350 (IStA. Cod. 1327. Diplomatar von Montani Nr. 44) und in einer Urk. von 1361 Stadtarchiv Innsbruck Urk. Nr. 352.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 73 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
einer neuerlichen Verschreibimg vom Jahre 1363 bis 1429 2 ). Die Vögte ließen das Amt durch hiezu bestellte Pfleger und Richter verwalten 3 ). Im Jahre 1429 löste der Landesfürst Herzog Friedrich das Gericht zu Glums und den Turm zu Mals und die Stadt Glums von den Edlen von Matsch wieder zurück und gab es dem Andreas Vogt von Freidenberg zur Pflege gegen Rechnungslegung, dieser erscheint 1430—1442 als Pfleger von Glums und daneben als Untenichter zu Glums Rudolf Ruof 4 ). 1452 erhielt die Pflege von Amt

und Gericht Glums und Mals mit dem Turm dortselbst Anton Morgentag, 1456 Ulrich von Matsch dasselbe zu Pfand, 1470 und 1475 Nikolaus Pucher pflegweise und dann als Leibgeding, 1479 Gaudenz von Matsch wieder als Pfand 5 ). Wann die RücWösung erfolgte, ist vorläufig unbekannt, 1489 finden wir Vigili von Maretsch als Pfleger von Mals und Richter zu Glums genannt (Ferd. Mat. *) Archivberichte 2 Nr. 429 u. 521 f. u. S. 103; dazu Kundschaften voti 1520 und 1538 aus den Archiven von Tartsch und Mals. 2 ) Huber

, Vereinigung Reg. 267 ; AR. 2 Nr. 647 . 3 ) So erscheint 1356 im Laxidtaidlng zu Gluma Hermann Unterrichter des Herrn v. Mon tani, der von Vogt Ulrich von Matsch das Gericht Glums in ne hat (AB. 2 Nr. 647), 1384 Flurin von dem Turm, Richter von Glums, neben seinem Gerichtsherrn, Vogt Ulrich von Matsch (AB. 2 Nr. 728), ebenso als Richter von Glums 1404 Kamorett von Chuna) und 1414 Berly vom Turn (Stolz, Deutschtum 4 S. 92 f.). 4 ) Ferd. 17 S. 160; IStA. Kod. 136 fol. 52 u. 77, Kod. 175, Rechnungen des Andre

Vogt über das Gericht zu Glums und Nauders von 1433 und desselben als Pfleger zu Lichtenberg und Richter zu Glums von 1438. — 1435 erscheint Andreas Vogt von Frödenberg als Pfleger (AB. 2 Nr. 373 u. 437), 1442 April 3 erscheint derselbe ala Richter zu Glums (IStA. Urk. I, 553). Derselbe war zuerst zugleich Pfleger von Nauders gewesen (Arch. öet. Gesch. 107 S. 735). 6 ) IStA. Urk. I, 6639, 4327, 6956, 1189, 1011.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 130 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
geführt und daher hiezu und zu seiner ständigen Vertretung auf Schloß Tirol einen eigenen Unterhauptmann dortselbst eingesetzt. So frühe der Burggraf auf Tirol als richterlicher Funktionär in Stellvertretung des Grafen als Landesherrn erscheint, fast so früh werden auch eigene Richter an Meran genannt; so 1249 „Ulricus Maluscus justiciarius in Merano', 1272 derselbe als „antiquus judex in Merano' und 1273 sein Nachfolger Ulricus Chuch- lerius 1 ). Fortab ist dieses Amt, das meist von Nichtadeligen

bekleidet wird, ständig nachzuweisen; 1296 wird als Vorsitzender einer Gerichtsverhandlung zu Meran ge nannt „Henricus Prennerius hinc judex existens loco d. Chunradi burgravii de Me rano' (IStA, Pb. 458), also Richter zu Meran für den Burggrafen, ferner 1347 Peter v. Auer, Unterrichter an Meran (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 272), 1361 in einer Urkunde des Peter v. Schönna, Burggrafen auf Tirol, als Zeugen „Ulreich mein Statrichter und Statschreiber an Meran' (Stadtarchiv Innsbruck), weiters als „Rich ter

vertreten ließ, eben den genannten Richter an Meran. Es ist dies wohl selbstverständlich, da die anderweitigen amtlichen Agenden des Burg grafen und insbesondere seine Stellung am Hofe ihn zu wichtigeren Geschäften in Anspruch nehmen und es ist ja ganz derselbe Vorgang in allen anderen Gerichten, wo auch die Trennung von Pfleger und Richter eingetreten ist, zu beobachten. Nur erhielt eben hier im Burggrafenamt der eigentlich richterliche Beamte eine besondere Bezeichnung, die wohl seinen Amtssitz

, nicht aber den Umfang seines Wirkungs sprengeis genügend deutlich erkennen läßt. Doch versichern uns zahlreiche Auf zeichnungen seit dem 14. Jh. — so außer einzelnen Urkunden namentlich die unten erwähnten Gerichtsbücher —, daß der Richter, seit etwa 1415, auch Landrichter an Meran genannt, die Gerichtsbarkeit im ganzen Burggrafenamte verwaltete; man bezeichnete daher das Gebiet des letzteren auch vielfach Landgericht Meran 2 ). ') Moser in Pokorny, Meran 1936 S. 149; die betreffenden Urkunden auch IFerd. Dipaul

. 617 Nr. 68 zum J. 1249 und Forsch. Gesch. Tir. 1 S. 9 u. 2 S. 75. 2 ) Diese Setzung des „Land' vor „Richter' bzw. „Gericht' findet sich für Meran seit 1422 bei Rief Beitr. z. Gesch. d. Kl. Ällerengelsberg N-r. 194 f. 219, 273 usw. 1425 Verschreibung auf das „Landgericht' Meran (Staatsarch. Wien Cod. 415 f. 13) 1417 Thomas Prugger, Landrichter an Meran. (IStA. Schatzarch. II, 1535).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 164 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
zu der Landesgewalt ist mir nichts bekannt. Die Bezeichnung „Gericht Stein an der Etsch' für jenes Gericht finde ich nur einmal 1378 (AB. 2 Nr. 87). Im J. 1311 überließ der Landesfürst das Gericht Marling mit mehreren anderen Seiner Schwägerin, Herzogin Of mia (Arch. Gesch. Tir. 1 S. 116), diese hat den Bertold v. Rub ein als ihren Richter dort eingesetzt 1 ). Nach dem Tode der Herzogin Ofmia 1347 verblieben die Rubeiner kraft einer neuerlichen Yerschreibung auch, weiterhin im Besitz des Gerichtes bis zum J. 1382

2 ). Hierauf folgt, wie Egger Tir. Weist. 4 S. 146 näher angibt, als Gerichtsherr am Stein im J. 1395 Hans v. Flassen berg 3 ), 1402 Friedrich Hauensteiner, im J. 1413 Hans Maienberger, wie dessen Rechnungslegungen 4 ) besagen als besoldeter Pfleger und Richter, im J. 1422 gegen Pachtnahme Konrad Her tenf eider, der bis 1444 in dieser Stellung erscheint®). Bald hernach trat das Pfleg- und Gerichtsamt Stein unter Lebenberg Christof Botsch von Zwingenberg an, zuerst in mehr abhängiger Eigenschaft, erhielt

der Hausmann vermehrt wurde 7 ). Nachdem die Re gierung das Gericht von den Hausmann zurückgelöst hatte, verkaufte sie im J. 1790 dasselbe neuerdings den Grafen Brandis und zwaT als Eigentum 8 ). Im J. 1806 *) Erwähnt als Richter zu Marling 1327, 1334, 1348 in Forsch. Gesch. Tir. 1 S. 15, 18, 20; AB. 1 Nr. 1182 u. 1194; als Richter auf dem Stein 1317 (AB. 1 Nr. 1181), 1333 judex de Mer inga (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 183). Diese hatte auch einen eigenen Schreiber, Namens Konrad Schongauer (IStA. Parteibrief

Nr. 1200 u. 1229 zum J. 13331). 2 ) Arch. Gesch. Tir. 1 S. 138; StA. Wien Cod. 401 fol. 41; 1379 wird erwähnt Konrad der Antwurter, Unterrichter des Simon v. Rubein, Richter zu Merningen, Stolz Dm. 3/2 S. 230. 3 ) 1398 erscheint Johannes dictus Sniczer als judex in Lapide loco domini de Flassenberg, 1396 als judex de Marling in den Imbrevialuren des Notars Johann, Stadtarchiv Meran fol. 45 u. 120. 4 ) IStA. Cod. 130 f. 2, 66; Cod. 132 f. 1. 5 ) IStA. Lib. Fragin. 1 f. 236; Cod. 136 f. 61; Archivber

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 131 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
wir in den Rechnungen des Kammermei sters (IStA. Raitbücher z, B. 1528 f. 42,1553 f. 40,1618 f. 98) häufig die Überschüsse des damals jährlich neu besetzten Stadt- und Landrichteramtes an Meran verbucht. Die Namen der Träger desselben von 1495—1868 siehe Stampfer, Geschichte d. St. Meran S. 245, offenbar aus B. Weber, Meran u. seine Umgebungen (1845) S. 270f. entnommen. Das erste landesfürstliche Privileg, das der Stadtgemeinde Meran einen Ein fluß auf die Bestellung dieser Richter eingeräumt

hat, ist zwar nicht bekannt. Tat sächlich wechseln aber die Landrichter von Meran seit etwa 1500 Jahr für Jahr 1 ). Als im J. 1579 Erzherzog Ferdinand II. veranlassen wollte, daß diese jährliche Ver änderung zu Gunsten einer längeren Amtsdauer dieser Richter aufhöre, bat ihn die Stadt, mit Rücksicht auf ihre alte Rechte und Freiheiten davon abzusehen und er begnügte sich mit der Weisung an den Burggrafen, daß er aus den ihm vom Stadt rate vorgeschlagenen Männern den geeignetsten zum Landrichter bestellen solle

2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 75 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
bis heute. Im 15. und 16. Jh. werden das Gericht Glums häufig das ,,f r e i Gericht' oder „frei Landgericht', auch der Richter von Glums „der frei Richter' und die Geschworenen „die freien Aidschwörer' genannt 2 ). Das sollte den Unter schied des unmittelbar landesfürstlichen Gerichtes zu den Gerichten über die Hinter sassen des Hochstiftes Chur und des Stiftes Marienberg betonen. Diese Freien oder Freileute bäuerlicher Lebensart werden im 13» und 14. Jh. in allen Orten des Gerichtes Glums erwähnt

ist nicht voll ständig, laut Urkunden von 1343 und 1344 unterstehen dem Gerichte Glums auch Prad und Tartsch (l)erz) und Lichtenberg (StA. Wien Cod. 398 fol. 56 u. 95). Eine vollständige Liste der zum Gerichte Glums gehörigen Orte gibt das tirolische Teuer - r h I StA. Buch Tirol 1528 fol. 23 weist die landesfürstliche Regierung den Pfandinhaber des Gerichtes Glums v. Trapp an: „Die Gefangknns in kais. Majestät Behausung, so der Richter darinnen hab, soll dermaßen versehen werden, daß ein jeder Gefangener

war, in das neue Gerichtshaus einbezogen. ~) So Tir. W eist. 3 S. 1, 5, 7, 342; 1428 AB. 2 Nr. 547 „freier Richter zu Glums', ebenso in der Kundschaft von 1465 wie unten S. 75. 3 A Näheres über jene Freileute siehe Stolz, Deutschtum in Südtirol 4 S. 77 f. über die Herr schaftsleute. seit dem 16. Jh. im Unterengadin s. Stolz im 52. Jb. d. hisfc. Gesch. Graubünden, 1924 S. 20 u. 66.

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Kategorie:
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Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 121 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Schlünders, dennoch hat ersteres über sie die Gerichtsbarkeit ausgeübt 2 ). Eine solche Zersplitterung der Gerichtsbarkeit auf einzelne, in einem anderen Gerichte zerstreute Güter oder Leute deutet stets auf den, grand- oder leibherrlichen Ursprung derselben hin. Laut der Rechnungsbücher (Kogler Arch. öst. Gesch. 90 S. 486 f.) war seit 1291 ein Egno, 1299 ein Jakob, Amtmann von Tschars, dann seit 1310 ein Egno Richter von Kastelbell, seit 1315 Heinrich von Partschins, seit 1317 Egno von Angestreift, seit

MIöG. 2 S. 553 ff. u. bes. 581). Diese Herren haben zur Verwaltung der Gerichtsbarkeit eigene Richter in ihrem Dienst 3 ). Heinrich v. Schiandersberg war in die Empörung Heinrichs von Rottenburg gegen den Landesherrn verwickelt (Egger, Gesch. Tirols 1, 467) und infolgedessen wurden seine Pfandrechte auf Kastel bell kassiert und dieses in unmittelbare landesfürstliche Verwaltung genommen. 1413 legt Heinrich Mitterhofer über das Gericht Kastelbell der Kammer Rechnung (IStA. Cod. 130 f. 63). 1422 gab

, doch kann die betreffende Abschrift auch Nudere for ■ScM&nders verschrieben haben. ') So 1150 ülfing judex d. Johannis de ßlandersperch in Castelbel, Hcinricus scriptor de Chnlsaan, Erhard Scherg (I. Ferd. Or. Urk.); 1355 derselbe Wulfineh Unterrichtet für Traut- son »«<1 1398 Ulrich Spit Richter für Hans von Sehlanderaberg zu Castelbell (AB. 2 Nr. 63 u. 393); 13«! Daniel Richter za C. (Rief, Kl. Schnals Nr. 67); 1362 Steinlein Pfleger und 1431 Ulrich ton Camp Unterrichte? zw Kaatnbell (Auer, KL Steingaden Nr. 23 u. 27).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 74 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Castellanus in Lichtenberg genannt wird (IStA. Kod. 18 fol. 72). Um 1450 verlieh der Landesfürst das ganze Schloß zu Lichtenberg dem Vigil Gradner, der die Rechte darauf von der letzten Erbtochter des Geschlechtes Lichtenberg käuflich abgelöst hatte, und 1463 dem Hans von Spaur, dessen Familie dieses Lehen bis 1529 behalten hat, dann jene der Herren von Khuen (IStA. Tir. Lehensauszug 2 pag. 986). Von 1434—1454 war nochmals die Pflege des Schlosses Lichtenberg dem Richter von Glums über tragen (IStA. Kod

. 175), später kommt diese Verbindung nicht mehr vor, wohl aber eine solche mit dem Turm zu Mals. Diesen hatte der Landesfiirst erst um 1320 von den Herren von Liechtenherg angekauft (IStA. Cod. 287 f. 2), im Jahre 1329 dem damaligen Richter von Glurns, Konrad von Schönna gegen jährliche Burg- hut aus diesem Amte verliehen (IStA, Cod. 1061 34) und von da ab blieb er in längerer Folge mit der Pflege Glurns verbunden. Ausgaben für diesen Turm ver rechnet der Richter von Glums 1432 ff. IStA. Cod. 175

. Seit Mitte des 15. Jh. wird die Bezeichnung Gericht, bzw. Pfleger und Richter von Glurns und Mals üblich, doch darf man nicht glauben, daß damals erst Mals zum Gerichte Glums gekommen ist. Eher zielte diese Bezeichnung darauf ab, die Zugehörigkeit

9
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 169 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Gericht Niederlana gebräuchlich. das nach, dem Aussterben der Herren von Leunenburg bei deren Stamm verwandten, den Herren von Brandis als tirolisches Lehen geblieben ist 1 ). Trotz seiner Kleinheit hatte das Gericht stets eine durchaus selbständige Verwaltung Vinter einem Richter, der zugleich Gerichtsschreiber war, laut seiner Verfachbücher. 1810 wurde dieses echte, uralte Patrimonialgericht aufgehoben und dem Landgerichte Lana einverleibt (kgl. Bayer;. Regierungsblatt 1810 S. 925). Gemäß

der sachlichen Kompetenz des Gerichtes Niedeilana gegenüber dem Gerichte Stein weist auf seine Entstehung aus grund- und leibherrlicher Befugnis hin. Demnach hatte der Richter von Nieder lana Personen, die einen Frevel, d. i. ein leichteres Vergehen begangen hatten, dem Richter von Stein zur Abstrafung zu übergeben, durfte sie also nicht selbst abstrafen, ferner durfte er solche, die eines schweren Verbrechens, einer Malefiz, beschuldigt wurden nicht direkt dem Landrichter von Meran übergeben

, sondern wiederum den Richter von Stein, der dann erst die Übergabe vornahm. Das Gericht Niederlana hatte demnach keine Strafgerichtsbarkeit, sondern nur eine in Rechts sachen. Hinsichtlich der Steuerverwaltung bildete das Gericht einen eigenen Kataster sowohl bei der Aufnahme von 1694 wie bei jener von 1779, in welchem die ih m unterstehenden Höfe und deren Grundstücke verzeichnet wurden. Die „Gemain' zu Niederlana umfaßte aber anscheinend alle im Örtlichen Bereiche dieser Ansiedlung gelegenen Höfe

10
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 108 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, also sehr lange, Egno von Galsaun als Judex de Las oder de Laetsch und seit 1330 meist als Judex de Slanders, so daß noch sein gleichnamiger Sohn als „Sohn des alten Richters von Schlanders' benannt wird. 1350 hat Wilhelm von Enn vom Landesfürsten eine Verschreibung auf das Gericht Schlanders erhalten und nach seinem Tode waltet für seine Witwe Wandelburg Konrad Alpershofer als Richter zu Schlanders 1352—1355 (Ried. Zt. Ferd. 58 S. 267—288). Im J. 1355 erhielt Heinrich, Kellner auf Tirol, Amt und Gericht

(I.Ferd. Mat. Egger Gandegg 313), 1472 erhält beide pflegweise Hieronymus Perwanger (IStA. Kopialb. 2 S. F. f. 229). Laut dessen Verrechnungen war er Pfleger und Richter von Schlanders und Eirs bis 1474, dann Jakob Grünpach bis 1478, Josef Überrainer bis 1480, Siegmund Schab bis 1483, Hans von Maltis bis 1487, Jörg Brandiser bis 1488, hierauf Hans Händl (IStA. Raitbücher der betreffenden Jahre). 1496 erhielt noch Hans von Rot enstein Amt und Gericht Schlanders und die Propstei Eirs pflegweise (IStA

, 189; Huber, Vereinigung Reg. 458 u. 464; IStA. Urk. I, 3983 zu 1388 Mai 27 und I, 4007 zu 1397 März 16; Noggler, Starkenberg im Progr. Gymn, Innsbruck 1882 S. 21 und 33 und 1883 S. 54 ff. Jene Herren haben zu ihrer Vertretung Richter zu Schlanders eingesetzt, so den Steinle von Bregenz 1378 (Noggler a. a. 0. 1383 S. 52) und den •loachim von St. Afra 1394 (AB. 2 Nr. 110).

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 36 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Die Entstehung der Gerichte. Die alten Grafschaften haben wie sonst auch in unserem Lande auch laut der Urkunden vom 8. bis 13. Jh. geschlossene Räume gebildet und inner halb derselben haben die Grafen an gewissen Ding- oder Malstätten (Malia) Gerichtstage oder T a i d i n g e (Plaeita) abgehalten 1 ). Eine Gliederung der Grafschaften in Untersprengel, welche den Hundertschaften in Schwaben und Franken entsprochen und in welchen eigene Richter als Unter beamte der Grafen an jenen Dingstätten

unter dem Titel prefectus, prepositus, und auch judex und gastaldio als einzelne Personen und als allgemeine Einrichtung in der Urkunde über den zwischen dem Bischof von Brixen und Grafen von Tirol 1229 geschlossenen Landfrieden „omnis judex in suo districtu', also ein jeder Richter in seinem Sprengel er wähnt 4 ). Daß für diese Beamten eine Sprengeleinteilung der Grafschaften bestanden habe, ist mit Rücksicht auf die gleich anschließenden Zeiten eher anzunehmen als abzulehnen. Im Zeiträume von 1250—1300

werden bereits alle Gerichte und Richter mit jenen örtlichen Bezeichnungen erwähnt, die auf einen bestimmten Sprengel im Umfange der spätem Zeit hindeuten. Es fragt sich nun, was die Bildung der Ge richte an sich und was ihren örtlichen Bereich bestimmt hat. Hiefür haben wir zwei Hauptmotive zu unterscheiden, einerseits das Streben des werdenden Landesfürsten nach einer mehr eindringlichen Organisation der Ver waltung durch Zergliederung der alten Grafschaften und andererseits das Bestreben der Grundherxen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 158 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Krimmalgerichtsbarkeit, so daß dort am Schloßhügel eine eigene Galgensäule auf gestellt wurde. Die Herren v. Schenna und von Starkenberg haben zur Besorgung der Gerichtsgeschäfte eigene Richter von Schenna eingesetzt 4 ). 1423 hat der Landes fürst Schloß und Gericht Schenna den Herren v. Starkenberg wegen ihrer Empörung gegen ihn abgenommen und als seinen Pfleger dortselbst zuerst den Büchsenmeister Christoph und 1432 den Gerwig v. Rotenstein eingesetzt, 1446 erhielt wieder ein Starkenberger, Wilhelm, das Gericht als Lehen

. 4, 758) erkennen läßt. Die Grenze des Gerichts Schenna verläuft darnach vom Roet hinter Steyr 6 ) längs des Ramenbachs 7 ) 1 ) Huber, Vereinigung Reg. 291. 2 ) Moser in Forsch. Gesch. Tir. 16 S. 243 Anm. 1. 3 ) Schönherr, Ges. Schriften 2, 399 ff. 4 ) So 1383 Ulrich der Nater, Stolz Deutschtum 3/2 S. 297 und unten S. 152. Eine nähere Instruktion für den Richter von Schenna von 1570 s. IStA. Cod. 74 f. 245. 5 ) Eine ausführliche Geschichte des Schlosses und Gerichtes Schönna von David Schönherr

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 105 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
(s. unten S. 107). Laut einer von Jakob von Trapp um 1560 verfaßten Beschreibung der Rechtsverhältnisse dieser Eigenleute, soweit sie außerhalb des Tales Matsch wohnten, unterstanden dieselben in „Unzucht oder Inziehten' d. i. den schwereren Straf sachen dem Landrichter von Glums, in allen anderem Dingen dem Richter von Matsch in Vertretung des Eigenherrn 6 ). Auch die Verfachbücher des Gerichtes Matsch aus dem 16.—18. Jh. führen diesen äußeren Aigenstab ausdrücklich an. 1 ) Das Kreuz am Wege

ettlich aigen laeut, darzue wir dann albeg unser aigen richter ye und ye gehabt und noch haben, vor den all handlungen an (ohne) malefiz, so man zu in (den Richtern) zu sprechen gehabt hat, vor meinem stab berecht ist und daz von alter unz auf heu tigen tag unverhindert herbracht haben als lantwissenlich ist, unz yetz am jüngsten mir von Euer Gnaden pfleger zu Nauders Hansen Kellner mir brueh beschehen ist und der meinen einen berecht hat' (d. h. über einen Mann des Herrn von Matsch Recht gesprochen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 102 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, „Galgen, und Schranue' abzutun. Erst im Jahre 1498 erhielten sie für ihr Gericht Matsch den ständigen Blutbann durch eine Verleihung König Maximilian I. 2 ). Das galt auch für alle Folgezeit, in der Gerichtstabelle von 1805 wird Matsch trotz seiner Kleinheit als eigenes Kriminalgericht angeführt (Sammler 1 S. 271). Zur Ausübung der richterlichen Agenden war natürlich ein herrschaftlicher Richter bestellt, der zum ersten Male im J. 1324 genannt wird (A. B. 2 Nr. 606). Im 16. Jahrhundert

hatte dieser Richter seinen Sitz in Schluderns, später in Glums, bestellte aber dann in Matsch einen dortselbst wohnhaften Anwalt. Ehedem gab es für das Gericht Matsch einen eigenen Gerichtschreiber, im 18. Jahrhundert war dies mit dem Richteramt in einer Person vereinigt (Verfachbücher von Matsch). Der Fronbote hieß hier Marschalk (wie unten Anm. 3 f. 65). Nach dem Aus sterben der Edlen von Matsch (1504) ging das Eigentumsgericht Matsch in die Hände ihrer Erben, der Herren, später Grafen von Trapp über (Zt. Ferd

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 113 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, Göflan, Nördersberg ; Dingstatt Latsch mit Latsch, Tartsch, Goldrain mit Schanzen, Morter; Ding statt Laas mit den Gemeinden Laas, Tschengeis, Eyrs. Martell hatte schon im 15. Jh., bevor es als Bestandteil des Gerichtes Montani vom Gerichte Schlanders getrennt wurde, sein eigenes Ehebafttaiding unter dem Richter von Schlanders, das später auch ids „Marteller Landsprache' bezeichnet wurde (Tir. Weist. 3, 228; Kata ster von Montani von 1694). Diese Gliederung der Dingstatten stimmt in offenkundiger

Ge richtes Kastelbell ; im Kataster der Gde. Sonnenberg vom J. 1777 werden auch diese Höfe als zu ihr gehörig angeführt. s ) S. oben g. 70. 3 ) S. oben 8. 105 Anm. 6. *) Sp.-K. der westlich Trumsberg oberhalb Kastelbell herabrinnende Bach, auch Vcrmaisbach e. oben 8. 105. ®) S. unten S. 116. *) Laut Urk. von 1394 sitzt Jochim von St. Afra, Richter zu Slanders, an der gewondlichen Dingstatt mm glande» und an jener tu Las zu Gericht, 1400 Niklas Ilnindl ebenao (Stola, Deutschtum 4 S, 92); ferner die oben

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 45 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
n'. Diese setzten ihrerseits für die tatsächliche Besorgung der Amtsgeschäfte Pfleger oder Pflegsverwalter, sowie die Pachter und Gerichtsschreiber ein, doch mußten die Richter vom Landesfiksten für die hohe Gerichtsbarkeit die Verleihung von Acht und Bann einholen. Es wurde auch in Tirol immer daran festgehalten, daß diese Gerichtshexren keine andere Gewalt über die bäuerlichen Insassen ihres Gericlits- spiengels innehaben, als jene, die sich aus dem Pfleg- und Geiiehtsamte ergab, daß diese also nicht etwa

sozusagen ihre eigenen Gerichtsherren. Im ersteren Falle hat die Regierung die Pfleger und Richter allein ernannnt, im letzteren auf den Vorschlag der Gemeinden. Ahnlich war die Stellung der Stadtgemeinden und ihres J A Da ich im Arch, öst. Gesch. 102 S. 237 f. keine Angaben, über die Verwendung dieser Aus drücke in früherer Zeit gemacht habe, trage ich dies mit einigen Stichproben hier nach: „Ge richtsherr' finde ich erstmals im J. 1490 für das Gericht Wangen in Tir. Weist. 4 S. 207 u. 209

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