¬Das¬ Rodwesen Bayerns und Tirols im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit
Das Rodwesen Boyerna ini Tirols im Spätmittelalter etc. 375 portverbände erhielten die Bürger der Landstädte und die Bauern der Dorfgemeinden Tiroler und Bayerns, die an den durch das Gebirge ziehenden großen, Heerstraßen und Flüssen lagena zunächst wohl dadurch, daß sie, als Grindholden einer Herrschaft zu Spann« und Wagen dienst verpflichtet, diese Dienste inn erhalb einer Gemeinde in einer gewissen Ordnung verrichteten 1 ). Es lag für die Grundherren,- die innerhalb ihres Bezirks
wurden, einer eigentlichen Zunftverfassnng. Eine solche Verfassung war bei den bayerischen und Tiroler Rodleuten schon darum ausgeschlossen, weil sich deren Rodrecht zum Teil — nämlich in den Orten Mittcnwakl, Partenkirchen,[Heiterwang, Lermoos, Allgund, Meran, Terlan, Ziri, Lueg, Strang, Mihlbaeh undBruneck — auf den Besitz vou jjchens -. guten griniete, die ihnen von ihren Herrschaften, den Herzögen von Bayern, den Grafen von Tirol, den Bischöfen von Freising, von Brisen und von Trient, zu „desto