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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
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Seite 11 von 378
Autor: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Böhlau
Umfang: 372 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Signatur: II Z 219/239,2
Intern-ID: 252085
, R ené , Vom Wesen der deutschen Universität, Berlin 1935. K oscbaxer , P aul , Europa und das römische Recht, 2. Aufl., München und Berlin 1953. K oschembahe -L yskowski , J. von . Zur Stellung des römischen Rechts im allge meinen bürgerlichen Gesetzbuche für das Kaisertum Österreich, Festschrift zur Jahrhundertfeier des ABGB., Bd. I, S. 209—294. K ostetzky, D ominik , System der politischen Gesetze Böhmens, Prag 1816—1825, Bd. VIII, Prag 1825. K rones , F ranz v ., Geschichte der Karl-Franzens

-Universität in Graz, Graz 1886. K kofatschek , J osef , Österreichs Staatsverfassimg, Bd. III, Wien o. J. (1795). K übl , F biedkich , Geschichte der österreichischen Advokatur, Graz 1923. K unkel , W., Grundsätzliche Überlegungen zur Problematik der Juristenausbil dung, Juristenzeitung 1956, S. 637 — 644. I j A ndsberg, E rnst , Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Bd. I, München und Leipzig 1898, Notenband I, ebda. 1898; Bd. II, München und Berlin. 1910, Notenband II, ebda. 1910. L emayer

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
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Seite 365 von 378
Autor: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Böhlau
Umfang: 372 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Signatur: II Z 219/239,2
Intern-ID: 252085
) unterziehen, um sofort zur Staatsprüfung aus dem österreichischen Civil- und Strafrechte und Prozeß zugelassen zu werden. Diejenigen, welche Studien an diesen Akademien absolviren, er langen dadurch keinen Anspruch, sich um das Doktorat zu bewerben. Nur ausnahmsweise können sie zu den strengen Prüfungen an einer Universität zugelassen werden, wenn sie sich ausweisen, noch vier Se mester an einer rechte- und staatswissenschaftlichen Fakultät unter be sonderer Leitung des Dekans gründliche juridische

auf die Rechtsakademien ist der geeignete Zeitpunkt wahrzunehmen, wann die eine oder andere entweder zu einer Universität zu erweitern, oder aufzulösen sein wird. Nachdem übrigens die Mir vorliegende Verhandlung den Zweifel begründet, ob auf dem vorgezeichneten Wege Kandidaten des Staats- dienstes in solcher Zahl werden herangebildet werden, wie sie das Be- dürfniß des Staatsdienstes nach den dermaligen Einrichtungen erfordert, so ist diese bedenkliche Erscheinung, sowie die Frage, in wie ferne die

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