¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
(Lätare), aber schon 1380 ist die Frühjahrstagung auf den Geor- gentag festgelegt, Die Bussen, die auf der Versäumnis stehen, haben nicht gleiche Höhe, aber sind betrachtlich. Bei ungebotener Bauer schaft wird unbegründetes Ausbleiben bestraft mit 1 dulden in Latsch, Taufers und Vezzan, mit 1 Yhre Wein in Laafcsch, mit 1 Ii Berner in Glums, mit 12 Kreuzer, demselben Betrag in anderer Rechnung, in Goldrain und Riffian, mit 30 Kreuzer in Algund und Tscbars, mit 16 Kreuzer in Kortsch
und mit 6 Kreuzer in Morter. Bei gebotener Versammlung findet sich die Busse von 1 U in Göflan und Taufers, 12 Kreuzer in Pla nai] und Brad-Agurns. 18 Kreuzer in Goldrain auf Klafzöll, in Morteli und Tschengels. Versäumt der Bieter eine Ladung, so muss er die Busse zahlen. Jeder Beamte wird wegen Ausblei bens doppelt so hoch bestraft, wie der Nachbar 66 ). Vielfach wird der Gegenstand der Beratung entscheidend für die Höhe der Busse, die dann der Binberufer durch den Bieter gleichzeitig mitansagen läset
67 ). In Laatsch hat man 3 Klassen von Ver sammlungen, je nachdem die Busse 1 Yhre Wein, 1 U Berner oder 4 Kreuzer beträgt 6a ). Für den Fall, dass der Bieter einen Nachbarn nicht findet, legt er ihm 3 Steine auf seine Thür schwelle als Zeichen der Bietung 69 ). Die Aufforderung, sofort zur gebotenen Versammlung zu kommen, kann auch, und zwar selbst in der Nacht 70 ), durch das Läuten der Glocke ergehen, Für die angebotenen Gemeinde ist ein- für allemal Tag und Stunde festgesetzt: in Taufers findet