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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1894
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Seite 28 von 69
Autor: Tille, Armin / von Armin Tille
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 63 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Vollst. zugl.: Leipzig, Univ., Diss.;
Schlagwort: g.Vinschgau;s.Landwirtschaft;z.Geschichte 1000-1500
Signatur: 2.553
Intern-ID: 188767
). Wohl mit dem bereits erwähnten 252 ) Privileg des Kaisers Max hängt es zusammen, dass sich die Meraner Zünfte auch um die Mühlen auf dem Lande kümmern. Die Meraner Handwerks ordnung aus dem 17. Jahrh. zählt im Burggrafenamt und Ge richt Kastelbell 20 „Ehemühlen“ auf 253 ). Ein fremder Bäcker oder Müller, der sich niederlassen wollte, musste der Obrigkeit seinen Lehrbrief vorlegen, sein Meisterstück noch einmal liefern und in die Bruderschaft eintreten 254 ). Neben den Stadtmeistern gab

es auch geymeister, die auf dem Lande die Aufsicht über das Handwerk führten 255 ). Die W. schweigen darüber völlig, die thatsächlichen Zustände mögen auch vielfach den frommen Wünschen der Meraner Zünfte nicht entsprochen haben. Eine Ordnung des Handwerks im Gericht Schlanders ist im Dorfbuch von Latsch überliefert. Objekte gemeinsamer Nutzung sind auch die Zuchttiere, welche durch die ihnen eingeräumten Vergünstigungen fast als Gemeindeeigentum erscheinen. Der Bauer, welcher sie hält, wird beinahe znm

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Seite 160 von 291
Autor: Tille, Armin / von Armin Tille
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 280 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Schlagwort: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Signatur: D II 102.368 ; II 102.368
Intern-ID: 189009
). Wohl mit dem bereits erwähnten 26 a ) Privileg des Kaisers Max hängt es zusammen, dass sich die Meraner Zünfte auch um die Mühlen auf dem Lande kümmern. Die Meraner Handwerks- ordnung aus dem 17. Jahrh, zählt im Burggrafenamt und Ge richt Kastelbell 20 Ehemühlen a auf 253 ). Ein fremder Bäcker oder Müller, der sich niederlassen wollte, musste der Obrigkeit seinen Lehrbrief vorlegen, sein Meisterstück noch einmal liefern und in die Bruderschaft eintreten - M ). Neben den Stadtmeistern gab

es auch germeister, die auf dem Lande die Aufsicht über das Handwerk führten 255 ). Die W. schweigen darüber völlig, die thatsächlicheii Zustände mögen auch vielfach den frommen Wünschen der Meraner Zünfte nicht entsprochen haben. Eine Ordnung des Handwerks im Gericht Schlanders ist im Dorf buch von Latsch überliefert. Objekte gemeinsamer Nutzung sind auch die Zuchttiere, welche durch die ihnen eingeräumten Vergünstigungen fast als Gemeindeeigentum erscheinen. Der Bauer, welcher sie hält, wird beinahe

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