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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1867
Berichte des Forstvereins für Nordtirol ; Heft 5
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Seite 198 von 283
Autor: Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Josef Ebleu v. Posch
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 276 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Signatur: II 189.137/5
Intern-ID: 251396
Bet den Behörden erster Instanz eine verschiedene Ansicht und eine : ungleichmäßige Praxis herrscht, indem die einen selbe als zum Landeskulturfonde gehörig, andere dagegen den betreffenden Lokal armenfond als Zu deren Empfangnahme berechtiget erkennen. Um daher in dieser Beziehung eine gleichmäßige Behandlung zu erzielen, und den Landeskulturfond vor Beeinträchtigung zu schützen, findet die f. k. Statthalterei zu bestimmen, daß die frag lichen Strafgelder nicht in den betreffenden Lokal

-Armenfond, sondern in den L andeskulturfond einzufiießen haben, da die in der citir- ten Verordnung ausgesprochene Nothwendigkeit der Fällungsbe- willignng und Auszeigung aus dem Begriffe der Bewirthschaftung beziehungsweise aus den Bestimmungen des Forstgesetzes fließt, so mit die Uebertretung eigentlich das letztere betrifft, die in Folge der Handhabung des Forstgesetzes von den politischen Behörden verhängten Geldstrafen aber in Gemäßheit des Minifterial-Erlasses vom 20. Juni 1853 Z. 14552

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