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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
1895
Normative der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale
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Seite 90 von 104
Autor: Österreich / Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale / hrsg. von dieser Commission
Ort: Wien
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 100 S.. - 2., veränd. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Xerokopie
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Denkmalpflege
Signatur: II A-3.248
Intern-ID: 152852
Höhe von 30—40 Fuß bei entsprechendem Durchmesser haben. Derartige stehen neben der Kirche zu Datiseli-Alteuburg, bei Haitiburg, bei Zogelsdorf nächst Eggenburg, an jedem Ende des Marktes Obcr-Hollabrunn, bei M 'eikersdurf in Nieder-Österreich ; sie finden sich ferner in Steiermark, durch ganz Ungarn und reichen weit in die Türkei, wo sie besonders zahlreich sind. Durch ihre absonderliche Größe sowie durch ihre Vereinzelung unterscheiden sie sich von den gewöhnlich weit niedrigeren und in Gruppen

beisammen stehenden heidnischen Grabhügeln, die in Steiermark, Ungarn u. s. w. häufig sind. Ihr Name ist verschieden : in Mieder-Österreich' heißen sie Leeberge, Mügeln , auch Heidenbücheln, in Steier mark wohl Geldkogeln. * , Diese vereinzelten Kegelhügel sind nur th eil weise unter- Bestimmung mancher im unklaren ■si erwfssen sich heidnische Gräbefr'-.'mdete ■■ gelten für Fahnenhügel der Türken (Säßd&rafc -iepesf) oder Kr&defeu&rpunkte. Der sehr große - bei Öer Deutsch-

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