¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
haupt eine so südlieh gelegene hohe Schule zugleich einem wesentlichen Be dürfnisse der Italienischen Provinzen Sr. Maj. genügen würde, da sie die zweckmäßigste, wolfeilste und unschädlichste Gelegenheit zur Erlernung der deutschen Sprache und überhaupt, wenn einiger Maßen darauf Bücksicht genommen wird, zur näheren Verbindung Italiens mit Oesterreich darbiethet. Alle die Gründe, welche Seine höchstseelige Maj. den Kaiser Leopold den II. zur Wiederherstellung der Universität bestimmten
des Landes ange wiesen, den, nebst einem Zuflüsse aus dem Universalstudienfond des gan zen Kaiserstaates, das ehemalige Jesuitenvermögen bildete, und der bis auf eine Kleinigkeit, die die Gymnasien zu Hall, Lienz, Roveredo und Feldkirch bezogen, und was die Pensionirung der noch lebenden wenigen, sonst unver sorgten Jesuiten erforderte, ganz der Universität, der Bibliothek und dem Gymnasium zu Innsbruck gewidmet war, wozu er auch bis zur Abtrettung Tyrols an Baiern hinreichte. Allein jetzt blieben
die verniög k. k. Hofdekrete vom 26. April 1798 aus dem Universalstudienfond bewilligten jährlichen 5000 fl. W. W. aus; die Zinszahlungen von den bey der Bergwerksdirektoriatskasse zu Schwatz mit 240.285 fl. 40 kr. W. W, und bey der Universalstaatsschulden' kasse in Wien mit 31.944 fl. W- W. anliegenden Kapitalien kamen ins Stocken, und die Universität mußte aufliegen- Diesem abzuhelfen fand sich die Krone Baiern unterm 12. September 1808 veranlaßt, außer den Überbleibseln des Studienfonds
auch noch den jährlichen Rentenüberschuß der aufgelösten Stifte Wiltau, Stams, Neustift und Sonnenburg der Universität zuzuweisen. Aber bevor noch solche zum vollen Genüsse dieser Wohlthat gelangte, er folgte mit dem stürmischen Jahr 1809 die Zerstücklung Tirols, die sodann die Aufhebung der Universität zur Folge hatte; der ohnedieß noch nie puri- fizirte Universitätsfond wurde eingezogen und dem mit einer theologischen und philosophischen Fakultät noch bestehenden Lyzäum, wie dem Gymna sium hieraus blos die Bedeckung
seines Bedarfes zugesichert. Da nach den Grundsätzen der österreichischen Staatsverwaltung das Vermögen aufgeho bener Klöster in der Regel einem anderen, als dem Studienfond zugewiesen ist, und S. Maj. vielleicht auch gesonnen seyn könnten, wenigstens einige der besagten Stifte wieder herzustellen, so kann das Vermögen derselben nicht geradezu als Dotation der Universität betrachtet werden und zwar mimi so weniger, als bereits selbst die Krone Baiern ihr Geschenk wieder zu rückgenommen hatte, wohl