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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 37 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
Prag 20. März 1607 dem Alof de Vignacourt, aus Frankreich, Gross meister des Johanniter-Ordens, und dessen jeweiligen Nachfolgern in dieser Würde, den Reiclis- Fürstenstand mit dem Titel: »Nobilissimus et Celebratissimus« verliehen, Kaiser Ferdinand II. mit Diplom de dato Wien 16. Juli 1620 diese Würde mit dem Titel: »Reverendissimus et Illustrissimus« bestätigt. Kaiser Franz Joseph I. von Oesterreich ertheilte dem Freiherrn Johann Baptist Ceselli di Santa Croce, Grossmeister des Johanniter-Ordens

in Rom, und seinen jeweiligen Nachfolgern in dieser Würde mittelst Allerhöchster Entschliessung de dato Wien 27. December 1S80 den Rang eines österreichi schen Fürsten mit dem Titel: »fürstliche Gnaden« und mit besonderen Ehrenbezeugungen am österreichischen Hofe. Der Grossprior und Johanniter-Ordens-Oberstmeister in den deutschen Landen, mit der Residenz zu Heitersheim im badischen Oberrheinkreise, Georg Schilling von Canstatt, wurde vom Kaiser Karl V. de dato S. Februar 1546

für sich und seine Nachfolger in dieser Würde in den Reichs- Fürstenstand als: »Fürst von Heitersheim« erhoben. In gleicher Weise wurde der Grossprior von Böhmen und Oesterreich des souveränen Johanniter- (Malteser-) Ritter-Ordens, Othenio Graf von Lichnowsky-Werdenberg, für sich und seine Nachfolger in dieser Würde durch Allerhöchstes Decret de dato Wien 2. April 1881 zum österreichischen Fürsten, mit Sitz und Stimme im Herrenhause, und dem Titel: »Fürstliche Gnaden« als »Fürst-Grossprior von Böhmen und Oesterreich

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Seite 18 von 447
Autor: Huter, Franz / von Franz Huter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 191/N.F., 2
Intern-ID: 378243
noch viel mehr. So kam die Hofkommission in ihrer Mehrheit zum Schlüsse, der juridischen Fakultät in Innsbruck das Promotions recht au gewähren, dem Lyzeum aber, so glaubte die Mehrheit, dem die medizinische und theologische Fakultät fehlten, könne der Titel Uni versität nicht verliehen werden. Nur Hofrat Debrois erklärte sich gegen die Verleihung des Promotionsrechtes wegen der a. h. Entschließung vom 13. Juni 1815 und Begierungsrat Powondra meinte, wenn schon der Fakultät das Promotionsrecht verliehen

würde, dann könnte dem Lyzeum auch der Titel Universität gegeben werden, da die Verleihung dieses Titels und des Promotionsrechtes keine Kosten verursachten, vorausgesetzt, daß die Professoren bei ihren alten Gehalten belassen würden. In demselben Sinne und aus demselben Grunde erklärten sich auch die Staatsräte dafür, und der Kaiser bewilligte am 27, Jänner 1826, daß das Lyzeum zu Innsbruck zur Universität erhoben werde mit dem Hechte, Doktoren der Philosophie und der Bechtsgelehrsamkeit zu er nennen, ohne daß jedoch

die Professoren dieser Universität berechtigt sein sollten, aus diesem Titel eine Erhöhung der Gehalte anzusprechen. Eine solche könnte nur bewilligt werden, wenn dazu die Mittel vor handen wären, ohne daß der Staatsschatz deshalb in Anspruch genom men oder neue Steuern ausgeschrieben werden müßten 43 . Die kaiserliche Entschließung wegen der Errichtung der Universität wurde dem Wunsche des Tiroler Guberniums gemäß von allen Landes regierungen veröffentlicht, so daß sie nun auch durch die Veröffent lichung

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