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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 181 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
no ZWEITEE ABSCHNITT. eines Steuer-Bezirkes von der Steuer-Behörde nach Klassen ge- werthet, in der Weise z. B,, dass für die gesammte Provinz oder für den gesummten Steuer-Bezirk ein bestimmter Preis für die Ju chart Acker, Wiese und Waldung erster sowol als zweiter Giite festgesetzt wurde. 1 ) In jedem Stadt- oder Steuer-Bezirke wurde ein Kataster angelegt, in welchem der Name des Grundbesitzers, derjenige seiner Güter und der Anstösser, endlich die ihnen von ihm gegebeneWerthimg eingetragen

wurden 2 ); und zwar gründete sich die Werthung theils auf die Grösse des Gutes, tlieils auf seine Klassifikation, Die Augen des Eigentümers (professio) wurde von der Steuer-Behörde kontrollirt und je nach Umständen wurde eine amtliche Messung und Schätzung veranstaltet. 3 ) Alle fünfzehn Jahre sollte gesetzlich eine Revision stattfinden. Die Kopfsteuer wurde nur von Denjenigen, die keinen Grundbesitz, versteuerten, entrichtet, also namentlich von freien Stadtebewohnern ohne Grundeigenthum (besonders

Handwerkern und Gewerbeleuten, die aber später von derselben befreit wurden), von den halbfreien Kolonen (an die Scholle gebundenen Bauern) und von den Sklaven. Die Kopfsteuer für die Kolonen wurde von dem Gru 11 dei gentil ihn er , diejenige für die Sklaven von ihrem Herrn bezahlt. Die Höhe dieser Steuer ist unbekannt. Sowol von der Grund- als von der Kopfsteuer war Italien bis auf Diocletian (284—305) befreit, so dass sie nur auf den Pro vinzen lastete. Die Vermessungen und Steuerlisten einer Provinz

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