¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
Sigmund, und hinwieder aus der Bertheidigung unseres Fürsten gegen den- selben, sei es zum eigenen Schutze oder um zuvorzukommen, wenn dabei irgend ein Exceß begangen wurde, konnten auf beiden Seiten Ansprüche und Forde- rungen entstehen. Das geht aber gewiß nur die beteiligten Personen an, und hängt mit diesen so eng zusammen, daß es weder durch die Bisthums- Emziehung zu Händen des Papstes, noch durch die freiwillige Abtretung der Kirche, noch auch durch das Davonlaufen des Cardinals getilgt
wir, Gesandte unseres - Fürsten Herzogs Sigmund, Ihr wollet Euch der Unschnld Eures Bruders erbarmen und ihn in Euren Schutz nehmen, indem unser Fürst zuerst vor dem Herzoge Pascale Maripctro, Eurem Vorgänger, unvergeßlichen Andenkens, dann vor Euren Boten und Gesandten dm Rechtsweg angeboten, einfach, ohue Zuhilfenahme von Bischöfen oder Fremden; indent hierauf wir Abgeordnete, hiehergesandt zu freundschaftlicher Ausgleichung, Euren billigen Antrag angenommen Haben, so daß von Seite unseres Fürsten
, so weit er das Hochftift Brixen anging, streng von der Stellung, welche Sigmund dem apostolischen Stuhle und der Autorität des Oberhauptes der Kirche gegenüber eingenommen hatte. Ii: dieser letzten: Beziehung erkannte er keinen Richter über sich, unter warf die Frage, ob Sigmund sich gegen das Ansehen der Kirchengewalt auf- gelehnt habe, keiner fremden Untersuchung, sondern behielt Urtheil wie Bestra- sung und LoSsprechung von Schuld und Strafe sich allein bevor. Nur die Eine Seite des Streites