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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1869
Kaiser Joseph II. und Leopold II. : Reform und Gegenreform 1780 - 1792
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Seite 137 von 339
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Prandel
Umfang: 333 S.. - Separat-Ausg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Joseph <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, II.> ; s.Reformpolitik ; <br />p.Leopold <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, II.>
Signatur: II 116.215
Intern-ID: 106471
andere Bischofsitze in der Lombardei zu besetzen. Für Mailand ernannten sie immer denjenigen Patricier dieser Stadt, den nach Rom gekommene Repräsentanten des Volkes sich vom heiligen Bater erbaten. Kaiser Joseph trat nun aber mit der Behaup tung aus, das Recht der Bischofsernennung im Herzogthmm Mailand stehe dem Landes smsten zu ; er berief sich aus Breden der Päpste Martin IV. (IMI—85) und Nicolaus IV. (1288 —94), von denen dieses Recht Zugestanden worden sei, das aber die späteren Herzoge

vernachlässigt hätten; er vindieire es wie der der landessürstlichen Gewalt. In Wien war über diesen Ge genstand ebenfalls, aber ohne Verständigung zu erzielen, verhan- delt worden. Wenige Tage nach der Abreise des Papstes. 9. Mai 1782, unterzeichnete der Kaiser ein Mandat, in welchem für Mailand bestimmt wurde, daß die Verleihung geistlicher Bene nnen und die Ernennung der Bischöfe daselbst nur dem Landes- smsten zustehe. „Die Kathedralkirchen der österreichischen Lom bardei, so lautete das Mandat

, ..nämlich das Erzbisthmn Mailand, das Bisthum Mantua und die vier Bisthümer des mailàdischm Gebietes Pavia, Cremona, Lodi und Como, sollen von der unmittelbaren königlichen Ernennung und Einsetzung abhängen. Bezüglich der vier letztgenannten Bisthümer wolle jedoch Seine Majestät besondere Rücksicht auf jene Persönlich keiten nehmen, die von Seiner päpstlichen Heiligkeit empfohlen würden. Im Falle der Erledigung des Erzbisthums Mailand könne die Stadt sich ihres Rechtes bedienen und um die Wahl

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