¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
und der Kläger einen zweiten als Thädinger wählen, welche den Streit in Minne oder durch .Recht beilegen sollen inner halb zweier Monate nach begonnenem Streite gemäss dem Rechte und. der Gewohnheit von Como. — Könnten sich jedoch die Thädinger nicht einen, so sollen sie einen unpar- fcheiischen Schiedsrichter wählen, bei dessen Entscheid es sein Verbleiben haben soll, — und zwar soll dies zu Trisivio vorgehen. Jedoch soll dies bezüglich seiner Lehensleute nicht gelten
, sondern, wenn einer von diesen eine Klage wegen der Lehen erhebt, so soll Herr Hartwig diesem zu Recht stehen in seinem Gerichtshöfe und innerhalb drei Wochen die Pares Curiae wählen, welche innerhalb zweier Monate nach Beginn des Streites den Handel schlichten sollen; 4. soll Herr Hartwig treulich sich bemühen, class die Leute der Gemeinde Bormio den Vertrag und Frieden, welchen sie mit der Gemeinde Como eingegangen, halten, und falls die von Bormio für sich und ihren Bezirk die Gemeinde und den Bezirk Como bekriegen wollten
, so soll er dieselben davon abmahnen und wenn selbe dernungeachtet den Krieg beginnen, den Gomaschgen gegen die von Bormio Hilfe leisten, drei Wochen nachdem sie ihn dazu aufgemahnt; 5. dem Schiedsprüche, der zwischen ihm und den Leuten von Como fällt, muss er unter einem Eide gehorchen, falls denselben auch die Gegenpartei beschwört; 6. endlich sagte Herr Hartwig zu, dass er weder die Kirche von Como noch die Leute von Como oder desselben Bisthums oder Gebiets verhindern wolle, Ländereien, Be sitzungen oder Zehenten
, welche dieselben zu Bormio oder in seiner Herrschaft besitzen, zu verkaufen oder zu ver äussern an Leute von Bormio oder auch andern Personen, jedoch unbeschadet seiner Rechte. — Und diese seine ein gegangenen Verbindlichkeiten gelobte Herr Hartwig unter Ver pfandung aller seiner Güter, welche er im Bisthume Como besitzt, zü halten unter Strafe von 1000 Pf. mailändischer Denare; und auch wenn er die Strafe erlegt bat, bleibt der Vertrag aufrecht.