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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Seite 34 von 675
Autor: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: 291, 235, 158 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Schlagwort: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Signatur: II 93.279/1-3
Intern-ID: 165615
troppo duro da rosic chiare.' ■— Am 3. Juli 1220 zu Tirano im Valltellin schliessen Herr Hartwig, Sohn weiland Herrn Egno's von Venosta, einer- und Herr Conrad von Baniolo, Richter und Vicar des Herrn Lodoringus de Martinengo, Podestà's von Como und mehrere andere Bevollmächtigte der Stadt Como andererseits auf die nächstfolgenden 25 Jahre folgenden Vertrag: 1. Herr Hartwig von Matsch wird Ritter (miles) der Gemeinde Como und soll ihr schwören, alle Leute der Ge meinde und des Bisthums Corno

zu retten, so wie auch deren Rechte, Personen und Sachen und besonders jene, welche in seiner Gerichtsbarkeit und unter seiner Gewalt (in juris diction e et vir tute sua) sich befinden ; zur Zeit eines Krieges (der Gemeinde Como) persönlich daselbst zu wohnen; jedoch eben nicht mit seiner Familie, wenn es nicht etwa ihm selbst beliebt, — und der Gemeinde von Como dienen und sie schützen mit noch drei andern Rittern und zwar höchstens ein Monat, nachdem es ihm angesagt worden. Falls er aus wichtigen

Gründen gehindert wäre, in eigener Person dahin zu kommen, so soll er einen verlässlichen und tüchtigen Stellvertreter dahin senden. 2. Wenn die Comaschgen das Fodrum geben, muss er auch 2000 Pfund guter mailändischer Denare zahlen, auf die Art wie es die Bürger von Como von ihrem Eigenthum geben; 3. hat ein Comaschge oder ein zur Gerichtsbarkeit von Como Gehöriger Klage gen Herrn Hartwig, so soll dieser drei Wochen, nachdem der Kläger ihn belangt hat, einen,

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Seite 35 von 675
Autor: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: 291, 235, 158 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Schlagwort: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Signatur: II 93.279/1-3
Intern-ID: 165615
und der Kläger einen zweiten als Thädinger wählen, welche den Streit in Minne oder durch .Recht beilegen sollen inner halb zweier Monate nach begonnenem Streite gemäss dem Rechte und. der Gewohnheit von Como. — Könnten sich jedoch die Thädinger nicht einen, so sollen sie einen unpar- fcheiischen Schiedsrichter wählen, bei dessen Entscheid es sein Verbleiben haben soll, — und zwar soll dies zu Trisivio vorgehen. Jedoch soll dies bezüglich seiner Lehensleute nicht gelten

, sondern, wenn einer von diesen eine Klage wegen der Lehen erhebt, so soll Herr Hartwig diesem zu Recht stehen in seinem Gerichtshöfe und innerhalb drei Wochen die Pares Curiae wählen, welche innerhalb zweier Monate nach Beginn des Streites den Handel schlichten sollen; 4. soll Herr Hartwig treulich sich bemühen, class die Leute der Gemeinde Bormio den Vertrag und Frieden, welchen sie mit der Gemeinde Como eingegangen, halten, und falls die von Bormio für sich und ihren Bezirk die Gemeinde und den Bezirk Como bekriegen wollten

, so soll er dieselben davon abmahnen und wenn selbe dernungeachtet den Krieg beginnen, den Gomaschgen gegen die von Bormio Hilfe leisten, drei Wochen nachdem sie ihn dazu aufgemahnt; 5. dem Schiedsprüche, der zwischen ihm und den Leuten von Como fällt, muss er unter einem Eide gehorchen, falls denselben auch die Gegenpartei beschwört; 6. endlich sagte Herr Hartwig zu, dass er weder die Kirche von Como noch die Leute von Como oder desselben Bisthums oder Gebiets verhindern wolle, Ländereien, Be sitzungen oder Zehenten

, welche dieselben zu Bormio oder in seiner Herrschaft besitzen, zu verkaufen oder zu ver äussern an Leute von Bormio oder auch andern Personen, jedoch unbeschadet seiner Rechte. — Und diese seine ein gegangenen Verbindlichkeiten gelobte Herr Hartwig unter Ver pfandung aller seiner Güter, welche er im Bisthume Como besitzt, zü halten unter Strafe von 1000 Pf. mailändischer Denare; und auch wenn er die Strafe erlegt bat, bleibt der Vertrag aufrecht.

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