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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 237 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
468 Bruneck 2. Item, es sol der richter alle Tier quatember elich lading beruefen lassen und recht besitzen darnach in vierzehen tagen, ob iemand zu klagen Werkes; so soll erst Albert von Enna (132S—1336) das Schloss Bruneck ausgebaut, durch Mauern mit der Stadt verbunden und diese mit einem Graben umgeben haben (ibid. 153). Aber mit dem Beginne des Stadtbaues fingen auch die Streitigkeiten ■ mit den Grafen von Görz in dieser Gegend an, die nach dem Erwerbe der Graf schaft Pusterthal

in der Gründung Brunecks ein Hinderniss in ihrem Streben, sich zu vollkommenen Herren dieser Grafschaft zu machen, sehen mussten. Um so eifriger strebten hingegen die Bischöfe darnach, den wichtigen neuen Stützpunkt ihrer Macht im Pusterthale sich zu sichern, erbauten darum zu Bruneck eine mächtige Feste und vertrauten deren und den Schutz der Stadt den daselbst eingesetzten Burggrafen an, die sie aus den mächtigern Geschlechtern des Landes wählten. Doch die volle hohe Gerichtsgewalt genoss der Bischof

zu Bruneck anfangs nicht, da diese mit den an die Gorzer verliehenen Grafenrechten verbunden war; erst durch das Privilegium vorn 13. August 1371 erhielt er auch den Blutbann zu Bruneck und sein Richter daselbst die Gewalt, die Verbrecher nicht blos zu ergreifen und abzuurtheüen, sondern auch die Todesstrafe an ihnen zu vollziehen (Sinnacher 5, 104. 461 ff.). Dieses Privileg bestätigte dann Kaiser Friedrich III. (Brhmer Archiv Lade 97, 1 A). Nun blieb allerdings die volle Gerichtsbarkeit dei• Bischöfe

St. M'whaelsburg, wie auch die Gerichte Uttenheini und Schöneck als Pfand schaften zweimal für längere Zeit, nämlich 1500—1560 und 1581—1612, an sich brachten (sieheS. 454 Anm.). Die Stadt., Bruneck war jedoch den Bischöfen nicht allein als Stützpunkt, für ihre Hechte und Besitzungen im Pusterthale, dann als ihre zeitweilige Sommer- residenz Ihener, sondern auch um ihrer günstigen Lage willen für Handel und Vcì'- kehr, da sie nahe dei\ Mündung der zwei bedeutendsten Nebenthnler des Rienzthales

und an der im Mittelalter vielhenützten Hauptstrasse durch das Pusterthal sich er hob. Daher waren sie eifrig mit der Hebung dieses Städtchens bemuht und kargten mit Gunstbeweisen für dasselbe niemals. So erwarben die Bürger von Bruneck be reits im 14. Jahrhundert mehrere Privilegien und eine Stadtordnung, die bekannter- massen Bischof Friedrich von Erdingen im, Jahre 1378 zum eisten Male bestätigte. Dieser befreite sie im nämlichen Jahre, als ihre Stadt von Venedigs Macht bedrängt wurde, von dem Besuche

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 238 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
470 Bruneck I. Item, es sol auch zu 6er selbigen elicli fading ein jeglicher pnrger komeD, und wer dea ersten tag nicht chumbt, der ist verfallen ein pen zwai 'U perner, und wer die andern zwen tag nicht feumbt, der ist ver fallen ieglichen tag ain viertail weins' 2 ) und an dem mittooh, 3 ) als den 5 ersten tag, der etat notdurft ausrichten mit sehlüssel gehen und ander ding, als hernach stet. *) Item und die andern zwen tag, als phinztag und freitag, sol der richter recht besitzen. Es sol

sahireichen Geschützes in demselben; im Jahre 1642 fand man daselbst noch zwei halbe Schlangen., sechs FalconelJen, zwei kleine MetaUsiücke, ein weiteres Stück auf Bädern, eilf Metalläoppdhacken, acht Eisendoppelhacken u. A. vor (ibid. Lade 96, 10 D). Ausser detti Schlosse besassen die Bischöfe zu Bruneck noch ein Amtshaus, wo bereits 1487 der Amtmann seinen Sitz hatte, ein Herrschaftis- haus, das 1505 verkauft wurde, u. dgl. m. (ibid. Bep. 3, 1910. 1937). 2 ) viertl wein B. 3 ) mittag />'. *) In B folgt

: und ainem ieglichen, dem man die sehlüssel antwurt, dem golt der burgermaister bevelhen bei dem aid, den er der stat gesworen hat, treu lich damit umb zu gen. *) nicht mer, und aneli ander, die unter das statgericVit geVÖTent ssn Braun eckg B. oder ausserhalb vier, wo er gesessen ist B. 6 ) piß fehlt A. mit guet fehlt B. 1 * -' x fehlt B; dafür steht : außgenomen, was malefitz beriirt. s h -wann B. 9 ) gehört .4. Bruneck 1. 471 haubtman zu, und was v $ perner trifft oder darunter, die gehören

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