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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
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Seite 62 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
(50 Dr. A/berf Jäger. Absicht, der Eidgenossen ging bei diesem Antrage offenbar dahin, den Gradner Handel. trotz der Con stanzer Friedensbestimmungen, an sich zu ziehen. Herzog Sigmund war aber nichts weniger als geneigt, den Eidgenossen das Recht zuzuerkennen, sich in die Gradner Sache zu mischen ; er lehnte ihren Anfrag ab mit der Berufung auf den Constanzer Friedensschluss, durch welchen sein Streit mit den Gradnern nicht als eine eidgenössische, sondern als eine Privatsache erklärt worden

gewesen' Nicht einverstanden mit dem herzoglichen Antrage erklärten sich aber die Eidgenossen. Unter dem Ii. October erhielt Herzog Sigmund von der Stadt Zürich und gemeinen Eidgenossen Zuschriften, worin sie den Beweis zu liefern suchten, dass die Gradner als Bürger der Eidgenossenschaft im Constanzer Frie den begriffen seien 3 ). Sigmund liess sich durch diese Einsprache nicht beirren, sondern lud Bernhard Grad ner's Gemahlinn, Veronica von Starkenberg, die sein Rechtsanerbieten angenommen, auf den St. Barbaratag

von Starkenberg gegen den Herzog Sigmund. AlsAmvalt der Klägerinn war BurkhartRullensinger erschienen 3 ). Sprecher fiir den Herzog Sigmund waren Dr. Lorenz Blumenau und Dr. Gregor von Heimburg; Richter, von Herzog Sigmund nach den Privilegien des Hauses Österreich dazu bestimmt, der Ritler Christoph ßotsch, Hauptmann an derEtsch und Burggraf auf Tirol. Die Verhandlungen sind nicht ohne Interesse. Die Forderungen der Veronica be trafen mehrere Vermächtnisse in Geld und fahrender Habe, welche Bernhard Gradner

ihr als Morgengabe verschrieben ; ferner Kleinodien und Fvauengeräthe, was sammt und sonders Herzog Sigmund eingezogen habe. Ihr Gemahl Bernhard habe ihr 200 Mark Geldes jährlicher Gülte die er mit dem Schlosse Stein unter Löwenberg vom Herzoge Sigmund erhalten, als Morgengabe verschrieben; auf gleiche Weise habe er ihr alle fahrende Habe die er in den Landen des Herzogs besass, zu demselben Zwecke urkundlich zugeeignet; 1) Bernhard muss um diese Zeit sich nicht in der Schweiz befunden haben; es erscheint

eine Zeitlang in den Verhandlungen nur sein Bruder. 2 ) Urk. im Innsbr. Schatzamt. dd. 18. Juli 1401. in Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. 0. Oct. 1461. Der Streit drohte sich um die Behauptung Sigmund*«: „Der Friede bestimme, dass kein Theil des andern Feinde aufhalten dürfe ; die Gradner seien aber des Herzogs Feinde etc.' Die Eidgenossen erwiederten* Ks nehme sie Wunder, wie Sigmund die Gradner seine Feinde nennen könne, da im Frieden bestimmt worden, dass alle diejenigen weiche ;im Kriege beteiligt

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