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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
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Seite 14 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
12 Dr. Al beri J äff er. den Burgen Sclielkingen und Reisensberg, Albrecht hingegen dem Herzoge .Sigmund als Unlerprand dafür auf die Dauer des Krieges die Städte Waldshut, Seckingen und Laufenhurg sammt der gleichnamigen Veste einräumen sollte. Käme Herzog Sigmund in denselben Fall, so sollte er gegen Zurückgabe des Unter pfandes die obgenannten dem Herzoge A11 ircelit eingeräumten Städte für sieb benützen können. Würde Herzog Albreclit eine der überlassenen Städte im Kriege verlieren

und wenn einer von ihnen ein Biindniss einzugehen genöthigt wäre. den Andern immer auszunehmen n ). Zum Schlüsse etiiess Herzog Albrechl an alle seine Unterthanen in der Markgrafschaft Burgau, in der Stadt Freiburg im Uechtlande, in Thurcau, Hegau und Schwaben ein Mandat, in welchem er ihnen die mit dem Herzoge Sigmund getroffene Übereinkunft anzeigte und sie aufforderte, diesem als ihrem neuen Landesherrn zu huldigen*). Bei dieser wichtigen Zusammenkunft in Innsbruck verständigten sich aber die beiden hahsburgischen Fürsten

. Stürbe Friedrieh, so sollte Herzog Albrecht die innerösterrcicliisclien Länder allein, Sigmund hingegen die sämmtlichen vorderösterreichischen Länder erhalten und zugleich der Zahlung der früher stipulirten 20.000 oder 9000 Gulden enthoben sein. Stürbe König Ladislaus, so sollten beide einander unterstützen, zu ihrer Gerechtigkeit zu gelangen, die ihnen zu des Verstorbenen Land und Leuten zustünde. Auf gleiche Weise gelobten sie einander, gemeinsam dahin zu arbeiten, um Friedrich zur Her ausgabe

des ihnen gebührenden Erbtheiles der von den Grafen Friedrich und Ulrich von Cilly hinterlas- senen Länder zu nöthigen J ). Das waren die vielen und höchst wichtigen Verträge, welche 1430 zwischen den Herzogen Albreclit und Sigmund geschlossen wurden. Was sie zu solchen einseitigen, die näehstbetheiligten Verwandten aus- schliessenden Verträgen, insbesondere zu dem auf das Ableben Friedrich'» und Ladislav's berechneten Über einkommen bewog, war wohl nicht die Aussicht auf den nahen Tod

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