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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
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Seite 62 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
(50 Dr. A/berf Jäger. Absicht, der Eidgenossen ging bei diesem Antrage offenbar dahin, den Gradner Handel. trotz der Con stanzer Friedensbestimmungen, an sich zu ziehen. Herzog Sigmund war aber nichts weniger als geneigt, den Eidgenossen das Recht zuzuerkennen, sich in die Gradner Sache zu mischen ; er lehnte ihren Anfrag ab mit der Berufung auf den Constanzer Friedensschluss, durch welchen sein Streit mit den Gradnern nicht als eine eidgenössische, sondern als eine Privatsache erklärt worden

gewesen' Nicht einverstanden mit dem herzoglichen Antrage erklärten sich aber die Eidgenossen. Unter dem Ii. October erhielt Herzog Sigmund von der Stadt Zürich und gemeinen Eidgenossen Zuschriften, worin sie den Beweis zu liefern suchten, dass die Gradner als Bürger der Eidgenossenschaft im Constanzer Frie den begriffen seien 3 ). Sigmund liess sich durch diese Einsprache nicht beirren, sondern lud Bernhard Grad ner's Gemahlinn, Veronica von Starkenberg, die sein Rechtsanerbieten angenommen, auf den St. Barbaratag

von Starkenberg gegen den Herzog Sigmund. AlsAmvalt der Klägerinn war BurkhartRullensinger erschienen 3 ). Sprecher fiir den Herzog Sigmund waren Dr. Lorenz Blumenau und Dr. Gregor von Heimburg; Richter, von Herzog Sigmund nach den Privilegien des Hauses Österreich dazu bestimmt, der Ritler Christoph ßotsch, Hauptmann an derEtsch und Burggraf auf Tirol. Die Verhandlungen sind nicht ohne Interesse. Die Forderungen der Veronica be trafen mehrere Vermächtnisse in Geld und fahrender Habe, welche Bernhard Gradner

ihr als Morgengabe verschrieben ; ferner Kleinodien und Fvauengeräthe, was sammt und sonders Herzog Sigmund eingezogen habe. Ihr Gemahl Bernhard habe ihr 200 Mark Geldes jährlicher Gülte die er mit dem Schlosse Stein unter Löwenberg vom Herzoge Sigmund erhalten, als Morgengabe verschrieben; auf gleiche Weise habe er ihr alle fahrende Habe die er in den Landen des Herzogs besass, zu demselben Zwecke urkundlich zugeeignet; 1) Bernhard muss um diese Zeit sich nicht in der Schweiz befunden haben; es erscheint

eine Zeitlang in den Verhandlungen nur sein Bruder. 2 ) Urk. im Innsbr. Schatzamt. dd. 18. Juli 1401. in Urk. im Innsbr. Schatzarch. dd. 0. Oct. 1461. Der Streit drohte sich um die Behauptung Sigmund*«: „Der Friede bestimme, dass kein Theil des andern Feinde aufhalten dürfe ; die Gradner seien aber des Herzogs Feinde etc.' Die Eidgenossen erwiederten* Ks nehme sie Wunder, wie Sigmund die Gradner seine Feinde nennen könne, da im Frieden bestimmt worden, dass alle diejenigen weiche ;im Kriege beteiligt

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/272555/272555_57_object_4441038.png
Seite 57 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
des Herzogs Sigmund, und von Seite der Eidgenossen die Abgeord neten von Zürich, Bern, Luzern, Uri, Sehwyz, Unterwaiden, Zug, Glartis, SehafFhausen, St. Gallen und Appenzell in Constanz zusammen, um wenigstens einen Waffenstillstand herbeizuführen 2 ). Man ver ständigte sich dahin, dass die Waffen ruhen sollten von Sonnenaufgang des nächstfolgenden Mittwochs (10. December 1460) bis Sonnenuntergang am nächsten Plingstsonntag (24. Mai 1401). Zur vollen Beilegung des Krieges sollte aber ein anderer gütlicher

dazu bemerkt, hat freilich seine volle Richtigkeit, dass, wenn auch die Bestimmung, jeder Theil sollte im Besitze dessen bleiben, was er erobert, zunächst nur Geltung hatte für die Dauer des Waffenstillstandes, der ganze Thurgau dennoch jetzt schon für Österreich unwiederbringlich verloren war 4 ); doch die Ruhe ward wenigstens auf einige Zeit wiederhergestellt. Nicht zufrieden mit dieser Übereinkunft erklärte sich nur Rom. Das Zerwiirfniss zwischen Herzog Sigmund und dem päpstlichen Stuhle wegen

der Bannung des ersteren war auf den höchsten Grad ge stiegen; freilich war am Hofe Sigmund'» in der Zwischenzeit Gregor von Heimburg, wohl der bitterste Gegner des Cardinais Cusanus und des Papstes Pius II., als Verfasser der heftigsten Angriffs- und Streit schriften aufgetreten, und hatte Ol in die ohnebin lodernde Flamme gegossen. Dem Papste Pius kam daher die Aussöhnung der Eidgenossen mit dem Herzoge nicht gelegen. Darum forderte er auf die erste Nach richt von dem zu Constanz abgeschlossenen

Waffenstillstand die Schweizer auf, mit. Sigmund keinen Ver- kehr und kein Biindniss einzugehen, sondern ihr gegebenes Versprechen treu zu halten r '), da das Gcgen- Handlung clc. lirixn. Arch. p. 410. lirk-. <Jtl. Horn. 25. (Jet. I4H0. 2 ) Urk. liei Chine], Material, il, Ü27. 3 ) Urk. loc. tit. Constar)?., 7, Dec. 14(10. l)amit zu vcr^lcidicn 'ninni. ftbendorfer bei l'è/. Il, Tseliudi 11, tiOit. Tschurìi loc. cit. Humìlung eie. Ilrixn. Arch. png. 4*41. Mcminiinus alias ;ul vos misissc Servatimi! Hegis

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