¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
Die Fehde der Brüder Vigilius lind Bernhard Gradner etc. 33 die er zu Innsbruck und an andern Orten im Lande gehabt babe, aneli alle fahrende Habe, die ihm und seiner Hausfrau zu Innsbruck weggenommen worden sei, zurückgegeben werde. Überdies sollte ihm ge stattet werden, alle seine Geldforderungen im Lande einzutreiben; auch sollte ihm die Huld und Gnade des Herzogs Sigmund und der übrigen Herzoge von Österreich wieder zu Tlieil werden. Seine Ansprüche auf die Burgen TeJvana und Petersberg
, oder in Folge einer vom Herzoge Sigmund unmittelbar an den Bischof erlassenen Weisung, oder in Folge freiwilliger Annäherung Gradner's bei der Aussichtslosigkeit auf weiteren Erfolg seines Widerstandes, am 29. September kam zwischen .lem Bischöfe ' . , .»A i i p i.,„„ «fpln unter Bisein der Entwurl eines Vertrages zustande. Georg von Trient und Bernhard Gradner zu Stein umu o dessen Bedingungen für den Gradner äusserst günstig lauteten. Das Schloss B.scm soll mit allem Zeuge (Büchsen und Pulver) zu Händen
des Herzogs und Bischofes überantwortet werden. Will Bernhard dem Bischöfe nicht trauen, so soll sowohl dieser als auch Herzog Sigmund ihm vor dem schon früher vorge schlagenen Schiedsgerichte der Fünfzehn zu Recht stehen. Was Gradner an Fahrnissen d,e sein Eigen- ° „. . -i • i -il „„il ; n Am - Veste bleiben und nach der Schätzung zweier, von tliuni sind, aus Bisein mit sich fuhren will, soll ° ' , ., I. 1 I vi- werden. Hingegen a Je Kleinodien..Barscliatt, Leiliplim- beiden Thcilen gewählter ehrbarer
, das soll ihnen, wenn es noch vorbanden ist, < _ ° o •- „ ■ i ,i„„ Pn,.!,! »neben wie es billig ist. Sobald Bernhard Gradner das banden gekommen, so sollen sie darum das l.eeht suentn ° °. . ... , , , „n „nl,rp Ver/Il'- in den Besitz des Steins unter Lowenbcrg und anderer Schloss Bisein übergeben bat, soll ei oline itizu 0 in ' o von den Starkenbergem herrührender und seiner Hausfrau vom Herzoge Sigmund geschenkter Guter gesetzt werden Zugleich soll alle fahre,.de Habe die auf diesen Gütern Eigenthum der Veronica von Starkenberg
w ,r zurückgegeben werden, doch mit Vorbehalt der etwaigen Ansprüche Herzogs Sigmund auf dieselbe um ,; m ch mit Vorbehalt der Ansprüche Bernhard'« auf das was von der fahrenden Habe entfremdet worden : diese Ansprüche sollen auf die Fünfzehn zu Minne oder Recht bestehen. In Betreil der Ansprüche welche , „ , il I i r f n-rnrnn 7ii Herzo«' Simnund und zum Hiselinte von r l nent zu haben Bernhard Gradner von Hab und Gut. wegen zu ncixo- r T^Tdd Trie. »nU. Kr. AI.O...I Xn.Jvftot. (7. Sept) I486. Schnarch