Ministeriales und Milites : Untersuchungen über die ritterlichen Unfreien zunächst in baierischen Rechtsquellen des XII und XIII Jahrhunderts
Dieser Satz bestätigt sich ■urkundlich jedoch nur insoweit, als, wie eine genauere Beobachtung zeigt, alle vier Hof ämter in ihrer Vereinigung in der That nur an fürst lichen Höfen vorkommen. Einzelne Hofbeamte finden sich aber auch bei Grafen in verschiedener Anzahl sehr gewöhnlich genannt, am häufigsten Truchsess und Schenk, doch kommen auch die übrigen Aemter vor. Dagegen lassen sich nun Hofbeamte von einfachen Edlen oder gar von Dienstmaimen, eben so wenig wie Ministerialen der selben
nachweisen. Und zwar gilt dies für das südliche Deutschland, so viel ich weiss, ausnahmslos, während im Norden, insbesondere in Westfalen, in einzelnen Fällen Hofämter von Edlen erwähnt werden. So ein Truchsess der Herren von Breda und Gavre J ), Truchsess und Schenk der Herren von Heinsberg 2 ), ein Schenk der Herren, von Isenburg 3 ), endlich Truchsess, Marschall und Kämmerer der edlen Herren von der Lippe 4 ). Gerade in diesen Gegenden fanden wir aber früher auch einigemale Mi nisterialen