Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 4
, Mit allen geistlichen und weltlichen Rechten, mit al len Besitzungen an Leuten, Äckern, Weinbergen, Wiesen, Wäldern, und Zehenten, dem Domkapitel zugehören soll; doch gegen dem , daß bey dem Jahr tage sowohl für den Vater, als auch für die Mutter des Bischofs fünf Pfund zum Opfer erlegt werden. Hiezu soll das Cathedratikum ( bischöfliche Steuer) in jenen Jahren, da dasselbe erlegt wird, angewen det werden; sonst soll die Bezahlung, so lang der' Bischof lebt, «u8 dessen Keller geschehen. Bey feinem Hinscheiden