¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
zu erwerben, doch konnten die Bauern, die ihnen Grund und Boden mißgönnten, mit Hilfe des Losungs- rechtes ihnen oft einen Riegel vorschieben. Besonders wurde von diesem Losungs recht Gebrauch gemacht, wenn es einem solchen Söllhäusler einfiel, ein viertel oder ein halbes Lehen zu erwerben. Das Einspruchsrecht war auf ein Jahr be fristet und innerhalb eines Jahres fand sich leicht ein Käufer oder ein „Stroh mann', der mit dem Verkäufer in näherer „Bluetsfreundschaft' stand, das heißt, ein Verwandter
konnte binnen Jahresfrist den abgeschlossenen Kauf für nichtig erklären lassen und das betreffende Lehen oder Grundstück selber erwerben. So wurde den Söllhäuslern die Erwerbung von Grund und Boden aufs äußerste erschwert, denn die Gemeinde fürchtete, wenn die Handwerker erst einmal Grundbesitz hatten, würden sie mit der Zeit auch Rechte an der Allmende bean spruchen. Tatsächlich ging ja die Entwicklung in dieser Richtung, wie schon im Abschnitt über 'Weide- und Holznutzung dargetan, und im Laufe