¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
138 [226] Landtag mein' ohne des Herzogs Sigmund Wissen und Willen gehalten werden, als wie dies bei seinen Vorfahren und nach der Landschaft Freiheit und Gewohnheit und nach altem Her kommen gehalten wurde. Bezüglich des Uebereinkommens, welches zwischen den Herren auf einige Jahre zu Stande kommen soll, w T urde bean tragt, dass Herzog Sigmund dem Herzoge Albrecht in den nächstfolgenden sechs Jahren jährlich sechzehntausend Gulden rhein. aus den Gefällen der Grafschaft Tirol auszahlen
und ihm bei der Zusammenkunft vierzehn Tage nach Lichtmess die nöthigen Bürgschaften hierüber geben soll. Diese Summe soll dem Herzoge Albrecht zu dem Zwecke ausbezahlt werden, dass er in den Verlanden, mit Ausnahme des sogenannten Ober landes, diesseits des Wallensens und oberhalb des Bodensee's gelegen, welches dem Herzoge Sigmund verbleibt, den Krieg desto kräftiger zum Nutzen und zur Ehre des ganzen Hauses Oesterreich führen könne. Was Herzog Albrecht in diesen sechs Jahren an Städten, Schlössern, Land und Leuten
erobert, darauf soll nach Ausgang der sechs Jahre jedem Herrn sein Recht vorbehalten sein : hingegen soll der römische König und Herzoa* Sigmund dem Herzoge Albrecht treue Hilfe und Bei- o O O stand im Kriege leisten. In Betreff der Barschaft, dann des ungemünzten Goldes und Silbers, alles Silbergeschirres, der Kleinodien, Edelsteine und Perlen, gefasst oder ungefasst, nichts ausgenommen, auch in Betreff der Briefe, Register, Waffen, Geschütze und alles dessen, was zur Wehre gehört, lässt
es die Landschaft anstehen, bis Herzog Sigmund als ein freier und selbständiger Herr im Lande Tirol sein wird, doch dass diese vorläufige Verzicht leistung dem Herzoge Sigmund an seinen Rechten keinen Ein trag thun soll. Was von den Renten, Nutzungen oder anderen Gefällen von der Landschaft wegen des Herzogs Sigmund zur Zehrung, Kost oder anderen Auslagen inner oder ausser dem Lande verbraucht würde, dafür soll die Landschaft dem Herzoge, so weit sich der Verbrauch mit redlicher Rechnung erweisen lässt, Ersatz