und Verordnungen beschreibt, die bereits vorher gebräuchlich waren. Außerdem werden die geographischen Abgrenzungen des Gerichts Schenna ausführlich erklärt. Detailliert werden die Verordnungen, etwa ige Strafen bei Nichteinhaltung, Abgaben an die Herrschaft, Aufgaben, sowie Ent lohnung an Amtspersonen in Geld und Naturalien, für die verschiedenen Bereiche aufgeführt: z.B. Wald, Jagd, Landwirtschaft, Müller, Saltner, Maße und Gewichte, Pfarrer, Richter, Gerichtsschreiber usw. Für die Nutzung
. Ferner. Auch die Manipulationen an den Grund stücksgrenzen wurden mit Geldstrafen geahndet: Wöllicher dem andern sein mark- stein ausgrüeb, ist der pan 52 pfd. Ferner. Das einer den andern überzeint, als oft er einen stocken steckt, ist der pan 5 pfd. Ferner. Während einige Regeln ohne weiteres heute noch Gültigkeit haben könnten, erscheinen uns andere heute weniger zeitgemäß, wenn nicht kurios, wie das folgende Beispiel zeigt: Zur Entlohnung bekam der Richter jährlich vier Gulden und ain guets claid
, außerdem bei jedem Gang ins Schloss essen und trinken. Ausführlich werden die vielfältigen Ver pflichtungen des Schörgen beschrieben; einige davon seien hier genannt:... das er der herrschaft und dem gericht getreu und gewärtig sein solle... ...Es soll auch ain yeder schörg allejar das vogtkom sämblen [sammeln], den vogtwein, die fasnachtßhennen, ayer,... ... Er soll auch einem yeden richter gehorsam sein,... Darüber hinaus musste er für die Herrschaft und den Richter die verschiedenen Botengänge