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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2002
Schenna : Dorfbuch 2002
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Seite 177 von 726
Autor: Innerhofer, Walter [Red.] / [Herausgeber: Gemeinde Schenna. Koordinator: Walter Innerhofer]
Ort: Schenna
Verlag: Gemeinde Schenna
Umfang: 720 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturang.
Schlagwort: g.Schenna ; s.Heimatkunde
Signatur: III 197.035
Intern-ID: 273340
und Verordnungen beschreibt, die bereits vorher gebräuchlich waren. Außerdem werden die geographischen Abgrenzungen des Gerichts Schenna ausführlich erklärt. Detailliert werden die Verordnungen, etwa ige Strafen bei Nichteinhaltung, Abgaben an die Herrschaft, Aufgaben, sowie Ent lohnung an Amtspersonen in Geld und Naturalien, für die verschiedenen Bereiche aufgeführt: z.B. Wald, Jagd, Landwirtschaft, Müller, Saltner, Maße und Gewichte, Pfarrer, Richter, Gerichtsschreiber usw. Für die Nutzung

. Ferner. Auch die Manipulationen an den Grund stücksgrenzen wurden mit Geldstrafen geahndet: Wöllicher dem andern sein mark- stein ausgrüeb, ist der pan 52 pfd. Ferner. Das einer den andern überzeint, als oft er einen stocken steckt, ist der pan 5 pfd. Ferner. Während einige Regeln ohne weiteres heute noch Gültigkeit haben könnten, erscheinen uns andere heute weniger zeitgemäß, wenn nicht kurios, wie das folgende Beispiel zeigt: Zur Entlohnung bekam der Richter jährlich vier Gulden und ain guets claid

, außerdem bei jedem Gang ins Schloss essen und trinken. Ausführlich werden die vielfältigen Ver pflichtungen des Schörgen beschrieben; einige davon seien hier genannt:... das er der herrschaft und dem gericht getreu und gewärtig sein solle... ...Es soll auch ain yeder schörg allejar das vogtkom sämblen [sammeln], den vogtwein, die fasnachtßhennen, ayer,... ... Er soll auch einem yeden richter gehorsam sein,... Darüber hinaus musste er für die Herrschaft und den Richter die verschiedenen Botengänge

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2002
Schenna : Dorfbuch 2002
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Seite 428 von 726
Autor: Innerhofer, Walter [Red.] / [Herausgeber: Gemeinde Schenna. Koordinator: Walter Innerhofer]
Ort: Schenna
Verlag: Gemeinde Schenna
Umfang: 720 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturang.
Schlagwort: g.Schenna ; s.Heimatkunde
Signatur: III 197.035
Intern-ID: 273340
Gefährde. Hierauf und des zu wahren Urkund hat demnach auf gehorsa me Bitt der jetztweilige Richter und Gerichtsschreiber der Herr schaft Schenna Romanus Prennervon Amts wegen sein eigens Insigl, doch daran anderwärts ohne Schaden, hier angehängt und diesen Reversbrief verfertigt und bekräftigt. Beschehen in Schloss Schenna den (Tagfehlt) im 1727, Jahr.* 6 . 1 r f /Ju *r* rrw 77 , - , _ •»*; v-vvmr. .rr,. ” / v/t-, M .r-C Au*/ jTLCjOf /‘% 4 Lj, «. »'•Irv “ , P r 7 Z*~ *• TftA ...TyC

I' <U, , .£ y-„ 2 - Op“-" ef,, ’■ ■ ■ * - f ‘ -r* ^ *v* rLKrcZ-, Jefth.~ t.ZVWTiAMAA^iZmz±r-- 42 Ausschnitt aus dem Reversbrief, in dem der Baumann Anton Klotzner, Moar im Ort, die Erbleihe und die damit verbundenen Bedingungen seinem Grundherrn, dem Grafen von Liechtenstein, bestätigt Dieses sehr ausführliche, vom Richter verfasste Dokument gibt einen anschau lichen Einblick in das Erbbaurecht, das in jener Zeit, also im 18. Jahrhundert, auch in Schenna für die meisten Höfe gegolten haben dürfte. Bemerkenswert für unser heutiges Verständnis erscheint

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