habe. Als die Ederin einmal in das Widum gekommen sei, erklärte sie weiter vor Gericht, habe sie gerade gemol ken. Da hätten die Kühe aber nur mehr blaues Wasser gegeben, anstatt Milch. Und obwohl die Köchin, der sie die Milch gezeigt, sie mit einem Scheit geschlagen habe, habe sie an der Zauberei der Ederin festgehalten. Der Richter und die Geschworenen erkannten wohl, wie es um Elspet stand und entließen sie mit dem Urteil, daß sie ihrer Sinne und ihrer Vernunft nicht ganz mächtig sei. Hans Ammann
der Zerfeiger 9 Star Roggen vom Hofamt Brixen. Diesen Zins wollte der Hofamt mann schon 1538 nicht mehr entrichten, nachdem das Hochgericht ja nach Brixen verlegt worden war. Auch der Hofamtmann Christoph Winkelhofer, der zugleich Richter in Lüsen war, führte 1553 an, daß das Hochge richt seit Menschengedenken nie mehr aufgerichtet wor den sei. Trotzdem wurde dem Hans Zerfeiger der Zins (für das halbe Zimmerlehen) auf sein eindringliches Bit ten aus besonderen Gnaden des Fürstbischofs weiterhin gewährt
(1555). Die Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fie len, wozu leichtere Diebstahlsdelikte, Raufhändel, Trunkenheit und Unzucht zählten, wurden mit Stiftsver weisung, Soldatendienst, Gefängnis, körperlicher Züch tigung und Geldbußen bestraft. Besonders verbreitet war das Übel der Unzucht, gegen das weder Strafen, noch geistlicher und weltlicher Zuspruch fruchteten, wie der Richter 1736 eingestehen mußte. Damals wurde ihm aufgetragen, einen hölzernen Geißbock anfertigen zu lassen