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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 102 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
auf Befehl des Erz bischofs von Salzburg nach Brixen überstellt wurden. Am 29. Juni wurden sie vom Richter Hans Egle nach Lüsen gebracht, wo sie vor der Menge des Volkes ihrem neuen Glauben abschwören mußten. Im Jahre 1543 beauftragte der Bischof den Richter, je drei Untertanen als Wachen an Kreuzstraßen und Jöchern gegen die Wiedertäufer einzusetzen. Als sich die Unter tanen diesem Dienst widersetzen wollten, drückte der Bischof seine Enttäuschung über ihren Ungehorsam aus, denn man wüßte in Brixen

sehr wohl, daß viele Wie dertäufer durch Lüsen streiften und daß sie ihnen Vor schub leisteten. Wer sich in Zukunft weigere, die Wache zu übernehmen, stehe demnach selbst mit ihnen in Ver bindung und sollte vom Richter gefangengesetzt werden. So hoffte man, die Wiedertäufer einzuschüch tern. 1544 meldete der Richter Christoph Winkelhofer, daß sich einer aus seiner Verwaltung zu den Wiedertäufern begeben habe und daß etliche der in Wasserburg am Inn gefangenliegenden Wiedertäufer in das Gebiet

Unterschlupf gewährt und sie verköstigt, Prantroler hatte der Obrigkeit nicht gemeldet, daß sich seine Frau mit dem Wiedertäu fer Michael Plansoler getroffen habe und bald darauf eines Nachts entflohen sei, und Benedikt Schneider war mit seinem Vater, der vermutlich Wiedertäufer war, zu sammengekommen. Am 3. Juni 1548 erging an die Richter erneut der Befehl, das Augenmerk auf jene zu richten, die verdächtigt wurden, den Wiedertäufern Unterschlupf zu gewähren. Leute, die ihr Vieh im Stall oder auf der Alm

verkauften, um mit dem Geld wegzuziehen, sollten festgenommen und bestraft werden. Einige Zeit später entflohen Melchior Rungger und seine Frau Barbara samt einem Kind und Jörg Schottin. Der Richter ließ darauf alle Wäl der und verdächtigen Orte neun Tage und Nächte durch suchen. Daß Melchior Lengreuer (Lengereier) zu den Wiedertäufern zog und das Land verließ, zeigte sein Vater dem Hofrat zu Brixen am 9. Jänner 1550 an. 1553 berichtete der Richter Christoph Winkelhofer, daß die Wiedertäufer in Lüsen

wieder zunähmen und im Ge richt Rodeneck umherzögen. Man beklagte sich zu Brixen neuerdings über das laue Vorgehen im landes fürstlichen Gericht Rodeneck. 1554 schickte der Richter Kundschafter wegen des Wiedertäufers Christi Schuester auf die Alm und in die Wälder. Von diesem wird 1557 berichtet, daß er zusammen mit Michel Plan soler ohne Scheu vom Getzenberg über Rodeneck nach Lüsen und St. Leonhard ziehe. 1554 wurden die Praderin und Bartlmä Soler verhört. Der Praderin wurde vorge worfen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 85 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
richtsbezirk gewahrt wurden. So stand ihm auch die Auf sicht über Wald, Fischerei und Jagd zu. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts (1514, 1517) erhielten die Richter die Hälfte der von ihnen verhängten Strafgel der. Ab 1529 bekamen sie eine fixe Jahresbesoldung von 30 fl (Hans Sergant bezog für kurze Zeit 35 fl), damit sie die Untertanen nicht zu sehr straften. 1642 wurde ihnen wieder der dritte Teil der Geldstrafen zugewiesen, weil sie nun allzulau mit der Bestrafung der Delinquenten umgingen. 1692

wurde ihnen das Gehalt um 20 fl aufge bessert. Außer dieser fixen Jahresbesoldung erhielten sie noch Sitz- und Siegelgeld für die Aufnahme von In venturen, Ausstellung von Kauf- und Schuldbriefen, Reversen, Verträgen, Teilungen und dgl., beim Fast nacht- und Kirchtagstanz ein Kalb als Regal und von fremden Erben eine Art Erbschaftssteuer. Die Richter mußten wie die übrigen Stiftsbeamten jähr lich der fürstbischöflichen Kammer über ihre Einnah men und Ausgaben Rechenschaft erstatten. Dabei

über stiegen die Ausgaben durchaus die Einnahmen, in man chen Jahren wurden überhaupt keine Einnahmen in Rechnung gelegt, was nicht zuletzt bedeutet, daß ver hältnismäßig geringe Geldstrafen eingehoben werden mußten. Reihenfolge der Richter in Lüsen 1398 Hans Gerhard der Ältere 1411-1415 Gerhard der Ältere 1431 Niclas von Rost 1436 Hans Gerhard 1438 Sigmund Wirsung 1451 Hans Gail 1492 Peter Mayrhofer (Verweser) 1491-1500 Peter Haberler 1500-1507 Balthasar Mayrhofer 1508-1514 Hartmann Krakofler 1514-1516

Ferdinand Sebastian Gail zum Ansiedl 1655-1685 Ludwig Hiltprandt von Reinegg 1685-1687 Philipp Jakob Söll von Aichberg 1687-1720 Johann Baptista Veßmayr von Weyerburg zu Palbit 1720-1737 Paul Anton Walther zu Herbstenburg 1737-1780 Jakob Christoph Thurner von und zu Thurn- stein 1780-1803 Joseph Maria von Klebelsberg zu Thumburg Über die Richter von 1500-1803 finden sich in den beiden Dissertationen von E. Delmonego und M. Theiner aus führliche Biographien mit zahlreichen Quellenangaben. 6.3

Der Gerichtsanwalt Die Richter, die ihren Wohnsitz, wie erwähnt, durchaus in Brixen hatten, konnten sich in Lüsen durch einen Anwalt vertreten lassen, worüber sich die Talschaft schon 1514 wegen der anfallenden Unkosten vergeblich beklagte. Die Aufnahme und Entlassung des Anwaltes standen mit Einverständnis des Fürstbischofs dem Richter zu. Er hatte sich dabei darum zu bemühen, daß es sich um eine „ehrbare, fromme, tugendhafte, verständige“ und dem Gericht Lüsen angehörige Person handelte (M. Theiner, S. 398

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1951
Heimatkunde von Ober- und Niederrasen im Pustertal
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Seite 15 von 109
Autor: Mayr, Anton / von Anton Mayr
Ort: Oberrasen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 96 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rasen-Antholz ; s.Heimatkunde
Signatur: D I 8.161 ; I 8.161
Intern-ID: 194238
um 1333, Hans der Rasner 1353, Niki der Tobhan, Richter zu Altrasen, 1356; 1390 erhielt der Jäger meister Konrad die Pflege Altrasen als Pfand, 1398 wird Paul von Welsperg als Pfleger und Richter genannt. Um auch einige vom 15. Jahrhundert zu nennen, seien erwähnt: Peter Mosheimer 1429, Nikolaus Frauenstätter 1450, Sigmund von Welsperg 1460, Rudolph Harder, Pfleger und Richter zu Altrasen, 1469 27 ). Als das Pustertal im Jahre 1500 nach dem Aus sterben der Grafen von Görz mit Tirol vereinigt

wurde, gab der Landesfürst das Schloß und Gericht Altrasen den Freiherren von Wolkenstein und 1553 den Freiherren von Welsperg zu Pfand. Letztere behielten dasselbe bis 1810. Damals über nahm der Staat das Gericht in seine Verwaltung und dann 1826 nach kurzer Unterbrechung wieder und vereinigte es mit dem Landgericht, seit 1850 Bezirksgericht Welsberg 2S ). Nach 1500 übten das Richter- und Pflegeramt unter anderem öfters Mitglieder aus den bekannten Geschlechtern der Edlen von Wolkenstein

, der Heufier zu Rasen und der Leys von Paschbach aus. Von Vertretern der letztgenannten Familie, die Ende des 17. und in der erste Hälfte des 18. Jahrhunderts Pfleger und Richter waren, sowie von ihren Nach folgern Stephan Stainberger (um 1777) und Joh. Georg Petzer, dem letzten Richter von Altrasen (bis 1826), gibt es in manchen Bauernhäusern noch Urkunden und Akten, die von ihren Schreibern ausgefertigt und mit ihrem Siegel versehen sind, z. B. Kaufverträge und Erbschaftsabhandlungen, letztere

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 101 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
Im Herbst 1539 zog Gschlarers Sohn Michael, dem der Vater bereits den Hof vermacht hatte, fort und führte seine Frau und zwei Kinder mit sich weg. Am 8. Septem ber ließ der Richter einen Streifzug gegen den Gschlarer durchfuhren und nahm auf dem Berg zwei Frauen gefan gen, eine von ihnen war die Frau des Vorstehers Leon hard Sayler aus Brixen, die später zum Tode verurteilt und ertränkt wurde. Im Herbst wurde ferner zum zweiten Mal Andrä Soler ober dem Peisser in der Oberau gefangen, es gelang

, daß ihr mütter liches Erbteil nicht gleich eingezogen werde, da er hoffte, daß sie wieder zurückkehren würden. Es wurde aber ent schieden, daß der Richter mit der Einziehung der Güter fortfahren solle. Im darauffolgenden Jahr (1540) übergab der Richter Peter Lanz der fürstbischöflichen Kammer zu Brixen 300 fl von konfiszierten Gütern oder Strafen von Wiedertäufern in Lüsen, und zwar von Eysant Pardeller, Hans Rungger, Kaspar Grünfelder, Balthasar Gschlarer und vom Vormund der Tochter Oswald Wasers

er den Bischof, er möge ihm seinen Anteil an der Schmiede in Lüsen zukommen las sen, damit er wieder sein Handwerk ausüben könne. Von den 400 fl, die vom Eigentum seiner Mutter be schlagnahmt worden waren, wurden ihm 25 fl überlas sen, daß er Weib und Kinder besser erhalten könne. 8.3 Spätere Maßnahmen 1541-1601 In den Jahren 1540 und 1541 ergingen erneut scharfe Befehle an den Richter in Lüsen, da man in Brixen erfah ren haben wollte, daß das ganze Tal Lüsen von der wie- dertäuferischen Sekte verseucht sei

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 88 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
Verzeichnis der Gerichtsdiener 1492 Lienhard Trauner 1493 Oswald (Fronbot) 1509-1539 Thomann Grueber 1554-1556 Ulrich 1586 Hans Mayler (Mätzler) 1595 Andrä Gerhard 1598-1610 Matthäus Regensberger 1612 Georg Plaickhner 1629 Veit Hölweger 1650-1668 Lamprecht Gasser 1669-1689 Andreas Caneider 1690-1721 Peter Caneider 1723 Matthäus Wöller 1724-1744 Kaspar Caneider 1745-1792 Peter Caneider 1793-1803 Joseph Caneider 1806 Balthasar Winkler 1813 Johann Kerer 6.6 Ehehaft Taiding Der Richter war laut

vor Fhomastag aufzunehmen. Sodann begannen die eigentlichen Gerichtsverhandlun gen. Zuerst wurden die Verordnungen des Fürstbischofs behandelt, dann wurden Fremde angehört und schließ lich die Gerichtsuntertanen. Der Richter mußte dafür sorgen, daß alle Rechtshändel mit Ausnahme der Appel lationen an den Fürstbischof und der Malefizsachen (schwere Verbrechen), die dem Stadtrichter von Brixen Vorbehalten waren, innerhalb von drei Tagen beendet wurden. Jeder Kläger mußte dem Richter 2 Pfund Perner

und dem „Rödner“ (Anwalt, Fürsprecher) 1 Pfund Perner be zahlen. Für die Verpflegung des Richters, der Geschwo renen, des Anwaltes und des Gerichtsboten mußten vor allem der obere und untere Küchenmair aufkommen; zu Erhardi mußte der Niedermair zwei und der Obermair vier Mahlzeiten bestreiten, zu Georgi der Niedermair eine und der Obermair zwei. Weitere Ausgaben, die dem Richter bei den Ehehaft Taidingen erwuchsen, durfte er laut Bestallungen zu den Ausgaben in Rechnung stellen.

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 111 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
. Der Richter mußte in Beisein einiger verständiger Unter tanen die Namen und die Art der Ausrüstung vom Ge richtsschreiber aufzeichnen lassen. In Lüsen wurden 277 für tauglich befunden. Im Jahre 1768 wird in der Chronik vermerkt, daß ein paarmal im Jahr ein abgedankter Soldat von Brixen nach Lüsen kam, der die Lüsner Miliz ausmusterte und exer zierte und nach herkömmlichem Militärgebrauch auf die Rücken der Militioten, die besser mit der Mistgabel als mit dem Gewehr umgehen konnten, einhieb

für die militäri schen Übungen verwendet, die bis zum Beginn des fran zösischen Krieges dort stattfanden. 10.2 Abwehrkämpfe 1796/97 Nach der Kriegserklärung Frankreichs an Österreich im Jahre 1792 fanden überall in Tirol Truppenanwerbungen statt. In diesem Zusammenhang verfaßte der Richter von Lüsen, Joseph von Klebelsberg, am 24. Februar 1793 ein an sich ziemlich abfälliges Urteil über die „Kriegs tüchtigkeit“ seiner Untertanen; in Wirklichkeit wollte er sie dadurch aber eher vor dem Einrücken schützen

oder Graubünden befürchtete. Im Oktober meldete Haupt mann Weinberger von seinem Feldlager in Graun, daß seine untergebenen Leute aus Lüsen nach den zugesag ten sechs Wochen nun nicht mehr länger ausharren und nach Hause zurückkehren wollten. Dies wurde auch vom Richter Klebelsberg befürwortet, da in dem ohne hin zu wenig bevölkerten Tal Lüsen die abwesenden Leute sehr benötigt wurden. Er beantragte, daß die Ablö sung ehestens veranlaßt werde, damit die Leute erstens mit Ruhm und Ehre abziehen könnten

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Seite 90 von 595
Autor: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Ort: Lüsen
Verlag: Eigenverl.
Umfang: 583 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 579
Schlagwort: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Signatur: II 91.125
Intern-ID: 149918
habe. Als die Ederin einmal in das Widum gekommen sei, erklärte sie weiter vor Gericht, habe sie gerade gemol ken. Da hätten die Kühe aber nur mehr blaues Wasser gegeben, anstatt Milch. Und obwohl die Köchin, der sie die Milch gezeigt, sie mit einem Scheit geschlagen habe, habe sie an der Zauberei der Ederin festgehalten. Der Richter und die Geschworenen erkannten wohl, wie es um Elspet stand und entließen sie mit dem Urteil, daß sie ihrer Sinne und ihrer Vernunft nicht ganz mächtig sei. Hans Ammann

der Zerfeiger 9 Star Roggen vom Hofamt Brixen. Diesen Zins wollte der Hofamt mann schon 1538 nicht mehr entrichten, nachdem das Hochgericht ja nach Brixen verlegt worden war. Auch der Hofamtmann Christoph Winkelhofer, der zugleich Richter in Lüsen war, führte 1553 an, daß das Hochge richt seit Menschengedenken nie mehr aufgerichtet wor den sei. Trotzdem wurde dem Hans Zerfeiger der Zins (für das halbe Zimmerlehen) auf sein eindringliches Bit ten aus besonderen Gnaden des Fürstbischofs weiterhin gewährt

(1555). Die Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fie len, wozu leichtere Diebstahlsdelikte, Raufhändel, Trunkenheit und Unzucht zählten, wurden mit Stiftsver weisung, Soldatendienst, Gefängnis, körperlicher Züch tigung und Geldbußen bestraft. Besonders verbreitet war das Übel der Unzucht, gegen das weder Strafen, noch geistlicher und weltlicher Zuspruch fruchteten, wie der Richter 1736 eingestehen mußte. Damals wurde ihm aufgetragen, einen hölzernen Geißbock anfertigen zu lassen

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