¬Die¬ schönsten Erzählungen.- (Langens Auswahbände ; 22)
Spannung, aber sie getrauten sich nicht zu fragen, was denn im Werke sei, und den drei Schrift- gelehrten hatte der Vater bei seiner Ungnade verboten, ihnen irgend etwas zu verraten. So mußten sie also von fremden Leuten, von den Gästen, zuerst vernehmen, daß am siebenten August beim k. k. Landgericht in ihrer Sache die Verhandlung sei. Als die Wirtin von diesen Dingen horte, überlegte sie lange, ob sie ihre Tochter nicht auch etwas wissen lassen solle, allein diese hatte sie erst in den letzten Tagen
wieder dringend gebeten, ihr doch nichts von der Welt zu er zählen, bis sie sich mit ihren Klostergedanken endgültig auseinandergesetzt. Und so schwieg die Mutter. Um siebenten August des Morgens hatte sich der alte Hechenplaickner, wie es dort der Brauch ist, wenn an gesehene Personen zu Gericht gehen, in seinen Feiertags staat geworfen und war dann um sieben Uhr zum Er staunen aller Hausgenossen, ernst und schweigsam die Stiege hinaufgegangen und in den Gang getreten, wo man damals zu der Rosi Stube ging