¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
— 3b haben auch sämmtliche Vertreter des Landes Tirol bei den Bera tungen, welche diesfalls bei der Landesvertheidigungs-Oberbehörde stattgefunden haben, ihre Meinung dahin ausgesprochen, daß die zweite Abtheilung des tz. 4 der Regierungsvorlage, welche mit den Worten beginnt: „Abgesehen von diesen beiderlei Rücksichten, wegzustreichen sei.' Allein von Seite der Regierung habe sich entschiedener Wider spruch erhoben ini! der Erklärung, „daß die Regierung nie und nim mer eine solche Ausnahme
engherziger Vortheil Tirols, im Gegentheile die Regierung ziehe nicht zu unterschätzende Bortheile daraus; zum Beweise dienen, nm nicht weiter znrückzngreifen, die Jahre 184L und i866. Mit Recht fragte I>. Rapp, welches Unglück wohl etwa die österreichische Armee unter Ràtzky getroffen haben würde, wenn die Tiroler Lan desverteidigung es nicht verhindert hätte, daß die italienische Armee der österreichischen in den Rücken fallen konnte? Der Bortheil, welcher Ti rol aus der Minderstellnng zum Heere
erwächst, wird also durch den Nutzen, welchen die Regierung ans der Landesvertheidigung zieht, aufgewogen. Die Regierung, bemerkte Rapp, würde ja nicht selbst soviel Werth auf die Tiroler Landesvertheidiguug legen, wenn sie keinen Nutzen davon hätte. Die Haupteinwendung jedoch, welche von der Regierung gegen die Streichung des zweiten Absatzes des K. 4 erhoben wurde, sei die Rücksicht, welche sie auf die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder besonders ans Ungarn nehmen müsse, welche Länder