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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 397 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
am Bahnhof (Jnfpektionszimmer). 18. Station beim k. u. k. Platzkommando, Burg graben Nr. 3. 19. Station in der Zentralisation der Staatstele- phon-Leitung, Haupt-Postgebchu.de. 20. Station- -i,m Turnus-Vereinshaus (Gendarmerie), Innstraße Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen- Feuerwehr, Markt- graben Nr. 27. 22. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person

zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meldestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonstationen berechtigt, unter Verantwortlich keit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lasten» welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt- feuerhause weitergibt. Meldung: 2n der Straße ....... Hausnummer

. . . (eventuell) Stock . . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach feuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Aklarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Seite 396 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1913
Intern-ID: 587524
in der Zentralstation der Staatstele phon-Leitung, Haupt-Postgebcmde. 21. Station im Turnus-Vereinshans (Gendarmerie), Innstraße Nr. 2. 22. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt graben Nr. 27. 23. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meidestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer wache

im Hauptfeuerhause ' zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonstationen berechtigt, unter Berantwortlich- leit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt feuerhause weitergibt. Meldung: In der Straße Hausnummer . . . (eventuell) Stock . . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach- feuer ausgebrochen. Bei bestimmten

Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlosfen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den. man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß fie in ihrer Woh nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durchliefe

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