in der Zentralstation der Staatstele phon-Leitung, Haupt-Postgebcmde. 21. Station im Turnus-Vereinshans (Gendarmerie), Innstraße Nr. 2. 22. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt graben Nr. 27. 23. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meidestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer wache
im Hauptfeuerhause ' zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonstationen berechtigt, unter Berantwortlich- leit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt feuerhause weitergibt. Meldung: In der Straße Hausnummer . . . (eventuell) Stock . . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach- feuer ausgebrochen. Bei bestimmten
Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlosfen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den. man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß fie in ihrer Woh nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durchliefe