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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 255 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
3. Pointner Friedrich, Unip.-Portier, llnioersitätsstr. 4. Pokorn Josef, k. n. ?. Hauptmann, Stafflerstr.. 5. Pokorny Arthur, Ing., k. k. Forstinspektionskommis- . sär, Pradlerstratze 51. Pokorny Franz, Buchhalter, Jnnstr. 22. Pokorny Hugo, Adjunkt der Innsbrucker Lokal bahnen, Stafflerstratze 13. Pokorny Josef, Kommis, Erlerstr. 16. Pokorny Juliane. Postunterbeamtenswikwe, Santi Nikolausgasse 38. Pokorny Viktor v., Kassier d. W. Bank-Verein, Saggengasse 40. Polaczek Ferdinand, St.-B.-Oberinspektor

i. P., Bahnstrahe 16. Polanski Stefan, Ing., Landhausstr. 8. Polaschek Sigmund, Konzertmeister, Höttingerg. 1. Polin Ignaz, t. k. Statth.-Rechn.-Praktikant, Son- nenburgstr. 18. Pollai Emil, Ing., k. k. S1atth.-Ober-2ng., Kaiser Franz Josefstratze 9. Pollai Franz von, k. u. k. Generalmajor a. D., Tlaudiastr. 8. Polla! Heinrich, Ing., Kommissär des k. k. Ee- werbe-Jnspektorates, Schubertstr. 1. pollak Ludwig, Pferdefleischhauer und Hausbesitzer, Jrmstratze 65. (2083IV) Polla! Viktor, Schlosser, Jnnstratze

, Liebeneggstratze 4. Posch Anton, städt. Ge'fällsaufseher, Höttingerg. 3. Posch Anton, Bäcker, Udamgasse 11. Posch 'Anton, Sattler, Lcopoldstratze 35. Posch Fanny v. Fin.-Landesk'asse-Direktors-Witme, Schmerlingstratze 2. Posch Ferdinand, k. k. Postkassier, Gratzmayrstr. 1. Posch Gebhard, Buchhalter, Heiliggeiststr. 3. Posch Johann, Fabrikswerkführer, Schmidg. 14. Posch Josef, Schuh-Oberteil-Erzeuger, Rieseng. 9. Posch Josef, k. k. Gefangenanfseher, H., Untere Feld gasse 5. Posch Josef Viktor, Agent

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Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 226 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
Lorenz, Musikvereinslehrer, Mariahilfstr. 8. Lindner Maria, Kanzleidienerswitwe, Jnstr. 107. Lindner Rudolf, S.-B.-Bremser, Jahnstr. 35. Lindner Thomas. Zimmermann. Mandelsberger- strahc 1. Linhard Franz, Hausknecht, H.. Kirchgasse 2. Lmhardt Camillo, Apotheker. Defreggerstr. 28. Linhart Karl, I. k. Statthalterei-Baurat, Sonnen- burgstrahe 2. Linhart Stanislaus, Ing., St.-B.-Baukommissär. Gothestrahe 4. Lininger Friedrich Viktor, Repräsentant der mähr. ^.Landes-Versicherungs-Anstalt, Anichstraße

. 26. (217) Linsmayer Kurt, Kassenbeamter, Andr. Hoferstr. 40. Linsmayer Marie, Postoffizialswitwe, Kaiser Franz - - Josefstrahe 3. Linsmayer Mar. Privatbeamter. Kaiser Franz Josef strahe 3. Lintner Josef, S.-B.-Bremser. H.. Südbahnstr. 22. Linzer Gottfried, k. k. Landwehr-Rechn.-Akzessist. Stafflerstrahe 18. Lintner Martin, Zimmermann, Liebeneggstr. 11. Lipner Viktor, Magister der Pharmazie, Bürger- strahe 9. Lipp Johann, k. k. Professor i. P., Bürgerstr. 9. Lippitsch Ferdinand. Privatier. Adamgasse

10. Liquoristi Philipp, Reisender, Adamgasse 20. List Leopold, Heizer. Neurauthgasse 17. Lisch Jakob, k. k. Uebnngsschullehrer a. d. L.-B.-A. und i. k. Bezirksschulinspektor, Müllerstr. 18. Lischka Josef, k. k. Postassistent. Göthestr. 11. Lischka Josef, Wagnermeister, Fischergasse 12. Liskowec Franz, Heizer, Templstrahe 12. List Alois, Zimmerputzer, Museumstr. 35. Litschauer Viktor, Professor a. d. Handelsakademie. Mandelsbergerstrahe 9. Lins Ernst, k. u. k. Medikamenten-Offizial, Drei- heiligenstrahe

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Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 373 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
des vom Abnehmer verbrauch ten Stromes geschieht je nach der Verwendungsart entweder zu Einheitspreisen für „Licht' oder nach lenen für „firaft'. Die Einheitspreise für „Licht' finden ber Stromverbrauch zu Beleuchtungszwecken Anwendung. Wird der Strom zum Betriebe von Mo- toren, Heizapparaten, (Oefen, Trockenapparate, Bü- gelersen) Kopierapparaten, zu elektrochemischen, the rapeutischen Zwecken.(Lichtbädern) gewerbsmäßig ver braucht, so finden Die Einheitspreise für „Kraft' Anwendung. Zum Betriebe

von Motorgeneratoren, Conver tern. mechanischen Gleichrichtern, elektrolytischen Gleich richtern, Quecksilberdampfumformern usw. mit oder ohne Akkumulatorenbatterien, ist die besondere Ge nehmigung des Werkes notwendig und finden die Einheitspreise für Licht oder Kraft je nach der end- giltigen Verwendungsart des Stromes Anwendung. Treibt ein Elektromotor z.B. durch eine Trans mission oder unmittelbar eine Dynamomaschine an, welche eine Lichtmstallation (auch Projektionsappa rate, Kinematographen u. dgl. entweder

direkt oder durch Akkumulatoren speist, so wird die vom Elek tromotor aufgsnommene Kraft zu den Einheitsprei sen für Licht berechnet. Liefert dieselbe Dynamoma schine aber z. 33. Strom für Vernicklungsbäder usw., so werden die Einheitspreise für Kraft in Rech nung gestellt.. Bei Wohnungen, Geschäften, Betriebsunterneh mungen usw., welche für sich ein wirtschaftliches Ganze bilden, wird der Strombezug für Beleuch tungszwecke nur einheitlich, das heißt entweder nur nach Zähler oder nur nach Pauschale

verrechnet. Die Schaufensteraußenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung von Treppen. Hausfluren und Gängen außerhalb der Wohnungen, kann jedoch unabhängig von der Ver rechnung des wirtschaftlichen Ganzen sowohl nach Zähler als nach Pauschale verrechnet werden. Die gleiche Einheitlichkeit des StrombeMgcs wird auch bei Kraftanlagen gefordert, jedoch mit der Be stimmung, daß bei Anwendung von Spitzenzählern der Mehrbezug über die pauschallierte Kraft nach Zähler (§ 10) Zu verrechnen ist. Die Stromlieferung

nach dem Zählersysteme im 8 10 enthalten. . An chemische Fabriken wird derzeit Kraft nur bis zum Ausmaße von 36 KW. ist gleich 50 PS. abgegeben. 8 7. Überwackrung. Das Elektrizitätswerk behält sich das Recht vor, die Installationen von Zeit zu Zeä auf. ihre tech. Nische Brauchbarkeit, sowie auf dre Strominanspruch, nähme zu prüfen und ist der Abnehmer verpflich. tet. dem vom Werke Befugten, welcher sich durch eine Erkennungskarte auszuweisen hat.die Unter suchung der elektrischen Leitungen und Einrichtungen

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 376 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
Drittel bezw. die Hälfte für diese neuen Lampen ohne Rücksicht auf deren Kerzenzahl frei zuge standen. Für Einheitslichtquellen von 400 Watt aufwärts (als Ersatz für Bogenlampen), gilt der Glühlampen- taris tz 0 A. wobei für die sestgelegten Pauschal- Einheitspreise ein Strombczug von je 4 Watt ein- , geräumt wird. B. RraftpauTcbale. Strom wird zu den rm § 6 unter „Kraft' an geführten 'Verwendungsarten nach Pauschalverrech nung je nach Lage und Größe der Anlage mit 120, 160 oder 2000 Volt

Spannung, sowohl für beschränkte Benützung als auch für unbeschränkte Benützungszeit abgegeben. Mit Rücksicht auf die teilweise einphasige Aus führung und die verschiedene Spannung des Leitungs netzes ist von Fall zu Fall eine vorherige Anfrage über die Ausführungsart des Motors beim Werke notwendig. Die Aufstellung des Pauschalvertrages geschieht auf Grund des an der Anschlußstelle gemessenen Höchstverbrauches an Strom, wobei als kommer zielle Einheit des Stromverbrauches für Kraft, die „elektrische

der au pauschalierenden Leistung wird dem Abnehmer dabei freigestellt und wird der vom Zähler ausgewie- sene MehrbeMg nach dem Zählertaris für Kraft § 10 B. und die Zählermiete nach 10 berechnet. Der Kraftabnehmer ist verpflichtet, Erweiterungen seines Betriebes, welche einen höheren Strombezug bedingen, als im Pauschalvertrag vorgesehen, dem Werke umgehend mitzukeiken und ist das Werk be rechtigt, jederzeit den wirklichen Stromverbrauch des Kraftabnehmers durch Messungen zu überprüfen. Er gibt

werden., § 10 . Verrechnung nach Elektrizilätsrahlem. Sowohl Licht als auch Kraft kann auf Grund der fallweise verbrauchten Elektrizitätsmenge nach dem Zählersystem bezogen werden. Als Einheit für die Verrechnung nach Elektrizi tätszählern gilt die Kilowattstunde. Die staatlich geeichten Elektrizitätsmesser werden vom städtischen Elektrizitätswerke gegen eine be stimmte. ihrer Grütze entsprechenden Leihgebühr und Ausfolgung einer Empfangsbestätigung abgegeben. Anlagen, welche Strom für Licht und Kraft be nötigen

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