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Bücher
Kategorie:
Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1908
Statuten für die Trinkwasserleitungsgenossenschaft der Pfarrgemeinde Girlan
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Seite 13 von 23
Autor: Trinkwasserleitungsgenossenschaft <Girlan>
Ort: Girlan
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 21 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: c.Girlan / Trinkwasserleitungsgenossenschaft;s.Satzung
Signatur: II 95.044
Intern-ID: 219708
bis zum Morlhanse gebaut Es wird hiebei bemerkt, daß die Interessenten der einzelnen Zweigleitung sich verpflichtet haben, für eine 4ige Verzinsung und 1 Amortisation, also für ein 6%tgc3 Erträgnis der aus gelaufenen Bansumme anszukommen. in. Ausführung dru Zuleitung und dey Pinval- anlagen. ~ § 7 . - Die Herstellungsarbeiten vom Hauptrohr bis zur Grenze der betreffenden Liegenschaften und über dieselbe in den Privatbesitz, resp. bis zum Privatventil selbst, werden von der Genossenschaft aus Rechnung der Partei

ausgesührt und beibt diese Leitung in klusive des Wassermessers Eigentum der Wassergenossenschaft. Diese Arbeiten werden jedoch erst dann ausgeführt, wenn die ' Partei den vorgeschriebenen Revers unterfertigt und damit die vor liegenden Bestimmungen ausdrücklich anerkannt hat. Die Kosten des anzubringenden Wassermessers sind von der Partei jährlich mit 10 Prozent zu verzinsen miö bleibt der Wasser messer Eigentum der Genossenschaft. Eventuelle Reparaturen des selben hat die Genossenschaft zu besorgen

. Die Partei trägt für den Fall der Kündigung des Wasserbe zuges auch die Kosten der Beseitigung, welche jedoch nur von den Organen des Wassergen ossenscha sts-Ausschusses vorgenommen werden darf.

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