Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
, als die vier Stände: Prälaten, grasen und Herren, Ritterschaft und Adel, Städte und Gerichte dieser festlichen Grasschaft Tirol, auch jedes Stift und Capitel, item jeder des Grafen-, Herren-, Ritter- und Adelsstandes, desgleichen jede Stadt und jedes Gericht, mit Einverleibung aller derer, fo in dessen Steuer begriffen sind, in sich selbst besonverbar wie sie wollen, können und mögen,' (diese schöne Redensart ist so zu verstehen : Wie Du die Steuer auftreibst, ist uns gleichgittig, aber her muß