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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1904
¬Die¬ Anfänge der Geschichte der Familie Thun.- (Mittelalterliche Hausgeschichte der edlen Familie Thun ; 1)
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Seite 32 von 60
Autor: Langer, Edmund / von Edmund Langer
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: S. [93] - 147
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Adler ; 1904 ; Xerokopie
Schlagwort: p.Thun <Familie, Trentino>;z.Geschichte Anfänge-1300
Signatur: III 105.364
Intern-ID: 196574
quondam D. Guarimberti de Thono über Erbpachtzinse vor, die ihm bei der Teilung mit seinem Bruder Heinrich zufielen und welche Lehen des Bischofs Heinrich von Trient waren 8 ). Diese Aufnahme hatte der einstweilige Hauptmann auf dem Nonsberg, Otto von Bottenburg (bei Egger I. 308: Bothbach, in unserem Begest: Boamberg geschrieben) aufgenommen kraft des Ausspruches des Königs Budolf im Mai d. J. auf ein zeitweiliges Buhen des Streites zwischen Graf Meinhard und Bischof Heinrich. Die zwei erst

Odalricus quondam Warimberti de Tono) im Dorfe Novesini seinem Neffen Simeon (dem Sohne seines Bruders Heinrich) als freies Allod einen Wein zins im Betrag von einer Urne ad rectam urnam vicinalem plebis Toni, der auf einem Hause des Dorfes Novesini lastete 6 ). 1286, am 21. April, war Ulrich bereits tot, denn sein Sohn Otto wird bei einer Zeugenschaft, die er da leistet, als „quondam Domini Odolrici de Tonno' bezeichnet 7 ). Ulrichs Sohn Otto erscheint eben bei dieser Gelegenheit als Zeuge

für die Quittierung der erhaltenen Mitgift des Heinrich ßospacius (eines illegitimen Sprößlings der Familie) für Faydia, Tochter des Gompolinus de castro Bragerio, zuerst erwähnt. Er kommt noch außerdem vor : 1296, den 28. Juni, bei Einsehätzung der Besitzungen der Gemeinde Vigo für Umlage der an Herzog Otto, beziehungsweise seine Haupt leute zu zahlenden Abgaben und Leistungen (mit der Bezeichnung: domino Ottone eondam domini Odorici de Visione), worunter an erster Stelle die bona et possessiones de la Tesse

. Kg. a. Or. in C. Brughier. 4 ) Magolo, wohl soviel alsMalgolo; Amulo, wohl das heutige Dambel. — Malgolo vom jetzigen C. Thun fast gerade nördlich 10 3 / t Kilometer entfernt; von da noch nördlicher 3 Kilometer Dambel. B ) Siehe oben bei Warimbert I, 3, p. 8. 8 ) Abgedruckt als Beilage zu Kogler, Das landesfürstl. Steuerwesen in Tirol (Arch. f. österr. Gesch. 1901, Bd. XC, p. 689) a. 0. in Wien. Staats-A. (früher Ibr. Seh. A. Bd. 129. — Bg. Seh. A. Rep. VI, 688). — Herzog Otto von Kärnten und Tirol war in Gemeinschaft

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 34 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[569] 31 sprünglichen Anlaß zu dem Zwiespalte gegeben hatte, wurde an ein Schiedsgericht gewiesen; betreffs des zweiten wurde folgendes bestimmt: , ... so sol unser lieber brüder und wir (das sind die Grafen Heinrich und Àlbrecht von Görz) alle die czölle, als sei unser lieber vater graf Albrecht seliger ingeno- men hat, alte und newe, innemen ; des sol er uns gunen und sol uns daran schermen, als verre er mach linde sol än allez geverd . . . Auch sol der vorgenand unser vetter herczog Otto

Hauses im vollen Umfange erneuert, im einzelnen näher ausgeführt. Herzog Otto garantiert den Angehörigen der albertinischen Linie den Fortbezug aller Er trägnisse aus den tirolischen Zollstätten, wie sie weilend Grafen Albert gebührt hatten ; ihm werden dafür die entsprechenden Anteile an den Zöllen und Geleitsgeldern, die in den Besitzun gen der albertinischen Linie, im Friaul, auf dem Kars te und in Kärnten, nämlich im Pustertale und Lurngau, eingehoben werden, so wie diese Anteile Herzog Meinhard

bezogen hatte, in Aussicht gestellt. Weder in der kurzen Regierungszeit, die Herzog Otto beschieden war, noch in der seines Nachfolgers, des Exkönigs Heinrich, ist dieses Vertragsverhältnis seither irgendwie beeinträchtigt worden. Auch eine Ablösung der görzischen Ansprüche auf gütlichem Wege, wie wir eine solche unter Meinhard beobachtet haben, hat unter Heinrich nicht stattgefunden. Seine sprichwörtlich schlechte Finanzverwaltung, die fast nur mit Rückständen arbeitete und sich aus einer Anleihe

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