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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 122 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, die Güter des Bistums Bamberg im Matichgau vom herz, bairischen Landgericht in Weilhart bevogtet (Strnadt, Geburt 46, 63). Abgesehen von den oben S. 333 A. ff erwähnten Landgerichten gehörte dem Bistum Bam- berg das große Landgericht Schlierbach (oder auf dem Moos) vom Pyrhn bis gegen Kremsmünster, Lambach nnd Wels hin, welches die Kapeller und später die Wall- seer zu Lehen trugen (Strnadt, Peuerbach 121). Der Besitz geschlossener Land gerichtsbezirke hätte jedoch dem Bistum zur Erwerbung

der östliche Theil dieses großen Landgerichts- sprengels als Landgericht Belden ausgeschieden.***) Dazu hatte das Bistum Passau noch das angrenzende Landgericht Haslach an der Ostseite der großen Mühel erworben, welches die böhmischen Herren von Rosenberg H. Friedrich II. von Österreich entrissen und dem Bistum zu Lehen aufgetragen hatten.f) Die landesherrliche Stellung des Bistums in dieser Gegend wurde seit dem Ende des 14. Jahrh. von den österreichischen Herzogen mehr und mehr beschränkt

durch die Abtretung des Schlosses Rannarigl (jetzt Rannaridl) an der Donau (1504), im Südwesten durch die des Schlosses Wildeneck sammt dem Landgericht und der Vogtei über Kloster Mondsee (1öö6) vonseiten H. Albrecht IV. von Baieru an K. Maxi- milian für dessen Unterstützung in dem nach dem Tode H. Georg's des Reichen von Baiern-Landshut ausgebrochenen Erbfolgekriege.f*) *) Derselbe, ein Theil des alten Schweinachgaues, erstreckte sich vo» der Jlz im Westen bis zur großen Mühel im Osten, von der Donau im Süden

bis zum Böhmerwold. **) Dasselbe wird zumeist „Landgericht der Ablei' genannt, nach der 976 von K. Otto II. dem Bistum Passau geschenlten Benediktinernonnenabtei Niedern» bürg bei Passau, welcher K. Heinrich II. den Waldstrich von der Jlz bis an die Rodel zu eigen verliehen hatte (Strnadt'im 20. Bericht ü. d. ^l,, S. 91s. Edlbacher im 23. Bericht, S. 70, 84). ***) Strnadt a. a. O. 123 f., 208 f. f) A. a. O. 132, 197. ff) Sämmtlich an der Donau gelegen, fff) Bei Gallneukirchen in der Riedmark. *f) Strnadt

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 339 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Landgericht Lienz von 1307 (s, oben S. 484) wird das „Landgericht außerhalb des Marktes oder der Stadt Lienz 5 5 als gemeinsam erklärt, ebenso die Einkünfte von den Jahrmärkten, vom Dingkorn, d. i. einer Abgabe bei den Taidingen sowie das Recht auf lediges Gut, das wohl von Erblosen oder von Verbrechern an den Landesherrn anfallen konnte. Graf Heinrich erhält ferner das untere Schergenamt im Landgerichte Lienz, die Lienzer Klause und das niedere Gericht über den Markt Lienz und dessen Bürger

kein. Anzeichen mehr. Die Benennung „Landgericht und Landbote' schon seit dem 13. Jh. und „Landtaiding' (s. unten S. 669) deuten auf den unmittelbaren Hervorgang des betreffenden Sprengeis aus der Grafschaft, doch findet sich für gewöhnlich der Ausdruck Landgericht und Landrichter bzw. judex provincialis für Lienz im 14. Jh. nicht, sondern einfach Richter oder judex von Lienz. Ob dieser das Richteramt auf dem Lande und in der Stadt zusammen oder nur eines von beiden bekleidet hat, kann daher nicht bestimmt

gesagt werden, doch ist ersteres anzunehmen. Erst seit etwa 1410 wird der Doppeltitel „Stadt- und Landrichter zu Lienz' gebraucht und damit bewiesen, daß beide Gerichtsämter in einer Hand vereinigt waren. Da 1441 der Graf von Görz „das Landgericht Lienz außerhalb des Malefiz' an Hans Katzpeek zu Bestand gibt (Görzer Repert. fol. 644), ist an zunehmen, daß auch sonst vielfach jenes Gericht vom Landesfürsten unmittelbar verliehen worden ist. Sonst sind nur Erwähnungen dieses Richters als Zeugen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 97 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
Neuhaus. heten, ire gepxesten ze hörenne und meinem herren ze eagenne, wer àie weren, die meinem herren ze dienßten sezzeu in dem gerictvt ze dem nur auf kurze Zeit, denn schon im Jahrs, 1827 sagte der Dynast die Gerichtsbarkeit heim uns? nun wurde Neuhaus mit dem neuen Landgericht Karneid vereinigt (Staffier 2, 908), hei dem es bis zur Gerichtsorganisation vom 29. November 1849 verblieh, in Folge deren es dem Bezirksgerichte Bozen zugetheilt wurde (L. G.-BL 1850 S. 28.) Dans

. 31, 15), dann in einer Urkunde des Erz- bischofs Adalbert 1, von Salzburg aus dem Jahre 923 in der Form Torilanum (1lormayr Beytr. 2, 20). Im 13. und 14. Jahrhundert, ja selbst bis inj 18. Jahr hundert herein, erscheint aber als Bezeichnung des Gerichtes fast immer der Name Neuhaus. Das Vierth an der Etsch umfassle, wenigstens im Anfange des 16. Jahr- hunderte, das Stadt- und Landgericht Giies und Bozen, die Gerichte Terlan, Jenesien, Samthein, Hocheppan, Altenburg, Kaltem, Laimhurg y Curtatsch, Neumetz, Königsberg, Salztrn

5 Segonzano, Grumeis, Markt- una Landgericht Enn- und Caldif, die Gerichte AUreu und Caatell (Brandis Landeshauptleute 445) und fiel also grösstentheile mit der jeteigen Bezirkshauptmannschaft Bozen zusammen. Nicht zu letzterer gehören die ehemaligen Gerichtsgebiete Neumetz, Segonzano, Grumeis, Altreu und Castell, während sie sich andererseits noch über die einstigen brixnerischen Gerichte : Tiers, Latzfons, Verdings, Klausen und Veltums, dann die landesfürst lichen : Wangen, Stein auf dem Ritten

, Vilanders, Deutschnofg?i, Steineck und Welschnofen^ Vols, Castelrutt, Wolkenstein und Gußdaun erstreckt. Die letzten nannte Gerichtergruppe bildete mit dem Stadt- und Landgerichte Sterzing und den puslerthàlìschen Gerichten Bodeneck und Taufers das Viertel am Eisack (Brandis Landesh. 445), Heutzutage machen die frühem Bezirke: Bodeneck, das Stadt- und Landgericht Sterling, Hofgericht Neuslift und die ehemals zum Fürstenthum Brixen gehörigen Gerichte>. Sarns, Pfeffersberg, (Hofgericht) Brixen, Salem

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 112 von 536
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,2
Intern-ID: 95149
und der k. k. Bezirlcshauptmannschaß gleichen Namens bildet v/nd im Jahre 1869 228 Häuser und 2111 Einwohner, im Jahre 1880 2823 Einwohner zählte, war bis zum Beginne dieses Jahrhunderts der Hauptort der Herrschaft IAenz. Diese wmfasste seit dem 16. Jahrhundert im weitesten Sinne das Landgericht- oder Burggrafenamt IAenz, die Gerichte Lienzer Klause und Kais, das Landgericht Tefereggen und die Herrschaft Virgen, die salzburgischen Gerichte Windisch-Matrei und Lenqberg und den grössern Theil der brixnerisched Herrschaft Ani'as und stiess

somit an die Gerichte Flàschberg und Stall und die Herrschaft Petersberg in Kärnten, sowie a/n die Ehaft Kirchheim daselbst, an die Gerichte Neukirchen und Kapprun und auf die Herrschaft Mittersill in Pinzgau, an die Herrschaften Heun- fels, Toblach und Taufers in Tirol (Bibl. tirai. D. n. 912 f. 40. Burglechner 3, 4, 1244 ff.); im engem Sinne erstreckte sich jedoch die Herrschaft Lienz über das Stadt- und Landgericht oder Burggrafenamt Lienz und die Bezirke Virgin, Tefer- eggen, Kala und Lienzer

). Diese residirten 1 wenigstens seit dem 13. Jahrhunderte, in dei' Regel auf dem. Schlosse. IAenz, später Bruclc genannt. Daher bildete sich um dasselbe ein Burggi'afenamt, das spiitei 'C Landgericht IAenz, welches die Burggrafen in derselben Weise zu verwalten hatten, wie die von Tirol das Burggrafenamt um Meran; nur Lienz I. 595 gnaden richter Eangratzen Freinperger eurer gnaden begern, unser obligen und mainung, auf die hernach geschriben artigkl Ordnung ze machen, ver- dass das Lienzer Burggrafenamt

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 338 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Schloß Bruck und dessen Hauptleute im 14, und 15. Jh. scheint jene schon seit etwa 1300 keine wirkliche verwaltungsrechtliche Befugnis bedeutet zu haben, vielmehr kommt nun öfters ein ,,Hauptmann' zu Lienz oder auf Schloß Bruck vor, der wohl die höchste Amtsgewalt über die Stadt und das Landgericht im Auftrag der Grafen von Görz ausgeübt hat. So wird 1307 Hang Purgraf selbst als Hauptmann von Lienz erwähnt (LFerd. Mayerhofen Gen.); 1309, 1314 u. 1317 Cholo von Flasperch capitaneus und daneben

mit der Stadt Lienz und sicherlich auch mit dem Landgerichte seinem Feldhauptmann, dem Grafen Jan von Wittowicz. Dieser hat dann bald nachher „die Herrschaft, das Gesloss Bruk und die Statt Luentz mitsambt dem Landgericht daselben und aller ander Gerechtigkait und Zugehörung' dem Andrä von Weispriach, Brbhofmeister zu Tirol übergeben, eine „Brüderschaft' von einheimischen Leuten, die sich offenbar gegen diese fremden Herren erhoben hatte, führte die Herrschaft und Stadt Lienz wieder unter den angestammten

Fürsten Leonhard von Görz zurück und diesem gegenüber hat dann auch Weispriach auf seine Pfandrechte Verzicht geleistet 1 ). In der weiteren Regierungszeit dieses Fürsten dürfte das Stadt- und Landgericht Lienz stets unter seiner unmittelbaren Verwaltung gestanden haben. Im Urbar der Grafen von Görz von 1300 fol. 36 wird zwischen dem Gericht auf dem Lande und in der Stadt zu Lienz unterschieden und gesagt, daß beide der Landesfürst nach seinem Belieben vergebe, d. h. also nicht zu Lehensrecht

2 ). Nach dem Teilungsvertrage zwischen dem Grafen Heinrich und Albrecht von Görz *) Dies erwähnt eine Urkunde von 1467 März 11 ausgestellt von Andrä. von Weißpriach auf den Grafen Leonhard von Görz (IStA. Cameralarch. 9/3). „Etlich Brüeder haben die obge- nannte Herrschaft Stat Sloss und Landgericht Lienz eingenommen und das allea dem Fürsten und Herrn Graf Leonharten von Görz übergeben und eingeantwortet.' Nach der Chronik von Jakob Unrest waren diese Leute, die offenbar sich gegen die Bedrückung der fremden Pfandherren

erhoben und den angestammten Landesfürsten zurückbrachten, eine Rotte v on Erzknappen und Holzknechten, was offenbar eine parteiische Auffassung ist. Vgl. dazu Wutte in MÖIG. 38 S. 301. 2 ) „Item judicium ibidem (nämlich in Luentz) tarn in foro quam in provincia cum Chalts (Kais) et Chiriheim (späteres Landgericht Großkirchheim) dimittit dominus meus ad volun- tatem suam'.

7
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1875
Unterinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 2)
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Seite 41 von 155
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: VIII, 298 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/2
Intern-ID: 95145
iiberpharr, all überfalln, all vich- sehellich hunt und all andere schädliche thier sollet an und innhaben, damit niemant kain schaden daryon bescheeh ; welcher das nit thät, der muest den schaden abthuen und darzue die pueß geben. getrennten Landgericht überliess Kaiser Max I. (23. Dec. 1506) aus Geldmangel an den Bischof von Gurk, späteren Erzhiachof von Salzburg, Mathäus Lang von Wellenberg, als Pfand auf ewige Wiederlosung, von welchem sie auf seinen Vetter Marx Lang überging. Nach dessen kinderlosem

Tode (1580) treten die Grafen von Lamberg und Freiherrn von Wolkenstein gemeinschaftlich als Besitzer der Herrschaft auf (m Folge Bi-bvergleichs vom Jahre 1580), bis im Jahre 1769 Graf Franz Anton von Lamberg den Alleinbesitz der Herrschaft und aller damit ver bundenen Güter erwarb. 169'3 nahm der Cardinal-Bischof von Passau, Graf Joh. Philipp v. Lamberg, die Heirschaft vom Kaiser zu Lehen. Unter baieri&cher Regierung wurde mit gleichzeitiger Aufhebung der Patri- monialgerichte das Landgericht

Kitzbühel aus dem Lehengeriehie K. und der vor maligen Hofmark Pillersee (ll^/z Quadratmeilen) gebildet und damit das allzu gross angewachsene Landgericht Kvfstdn in zwei Landgerichte abgetheilt. Org.- Verordnung vom 11. Jänner 1809. Nach Wiederkehr Tirols unter österreichische Herrschaft lebte K. auch in seiner früheren Eigenschaft als Palrimonialgericht wieder auf und behielt dieselbe bis 1837 — am längsten unter allen Patrimonial- gerichten des Jnnthales —, in welchem Jahre Fürst Gustav von Lamberg

das lehenbare Gericht Kitzbühel heimsagte. In. Folge kaiserlicher Fntschliessung vom 16. October 1839 trat es mit 1. September 1840 als landesfürstliches Landgericht erster Classe in Wirksamkeit. Ueber mehreres auch Tliehergehörige vgl. übrigens die Anmerkung zum W. von Kufstein, zum Theil auch von Battenberg, sowie su dem ganzen Weisthumc das vielfach verwandle W. von Lofer. Oesterr. Weisthümer 1. 246 ff.

8
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 266 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
Brandhser und endlich Caspar Herbst zu seitiem Landrichter in Welsberg und, zugleich Amtmann zu Toblach (Statth.-Archiv, Schatz archiv Nrn. 1498. 1511. 1624). Erzherzog Ferdinand (I.) versetzte das Landgericht Wehberg mit Amt und Maut zu Toblach dem. ^ Veit Freiherrn von Wolkenstein um 11.000 Gulden, von dem beide Caspar Künigl zu Ehrenburg 1533 löste (ibid. Nrn. 845. 1061). In dieser Familie blieb die Pfandschaft bis zum Eintritte der bairischen Herrschaft, wobei sich der Pfandschilling auf 27.241

unterstellte WeUberg 1806 dem Landgerichte Brwneck (Kgl. hair. Reg.-BL S. 455). Die Landeszerstiickelung vom Jahre 1810 riss bedeutende Stücke vom Ge richte los, nämlich den. grössten Theil des Pfarrbezirkes Toblctch und noch einige Grundbesitzungen welsbergischer Gemeinden und schuf aus dem Reste, den Gerichten ' Altrasen wt}d Anthoh und ein paar kleinem Bezirken, das Landgericht Welsberg (Staffier 2, 308, Tirol unter d. bcrir. Reg. S. 467). Das Dorf Toblach er- hielt ein italienisches Friedensgericht

(Bolletino delle leggi 1810, II, p* 800). Mit dem 1. Mai 1817 lebte das frühere Patrim<mialgericht Welsberg, aber in veränderter Form wieder auf ; die ehemaligen Antheile des Amtgerichtes Bruneck und des Ge richtes■ Altrasen, bis mtf mehrere Grenzgemeinden, die an Brunèck kamen, wurden ihm einverleibt (Prov. Gesetzsamml. 1817, S. 199). Nach Heimsagung des Patri- monialgerichtes trat 1826 das k. k. Landgericht, nun Bezirksgericht Welsberg ins Leben, Der Ort Welsberg gehört jedenfalls nicht zu den altern

9
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 212 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
des Bischofs Bruno zu verdanken, wenn Meinhard II., der ja schon die Gerichte Bodeneck und Gufidaun an sich zog, sie nicht auch um alle Schlosser und Lehen, alle gräflichen Hechte in der Brixner und Klausner Gegend brachte. Durch diese wurde jedoch die Grafschaft dea Eisackthales früh in zwei Hälften zerrissen und die eine kleinere dieser beiden Hälften wurde eben das Landgericht Sterzing. Eine Grafschaft Mareit, wie v. Bormayr annimmt, hat nie bestanden, die Grafen von Eppan haben überhaupt nie

der Freundsberger verblieb die Pflege und das Gericht zu Sterzing und Strassberg x bis zu ihrem Aussterben. Herzog Leopold III. versetzte im Jahre 1383 dem Ulrich von Freundsberg 2330 Mk. Br. darauf mit Ueberlassung des ganzen Einkommens von Gericht und Kasten, Herzog Friedrich IV. verwandelte im Jahre 1407 zu Gunsten der Gebrüder Hans und Ulrich von Freundsberg gegen deren Verzicht auf die Märkte Maf-rei und Steinach, auf das Landgericht Steinach und auf andere Sätze die Festen Strassberg und St.Pzler&berg

heim und die Regierung nahm diese Heimsagung am 14. Juli 1831 an und constituirte am 14. März 1832 das Landgericht Sterzing, das auch durch die spätern Organisationen keine Veränderung erlitt (Prov. Gesetz• samml. 1817, S. 19. Ferdinand. Bibl. LIII. i. 5). An der Stelle der heutigen Stadt Sterzing bestand schon in Römerzeiten ein grösserer Ort, eine römische Mansion an der via Claudia von Italien über den Brenner, namens Vipitenum (Itinerar Anton, und Theodor Mommsen, Corpus in- script. Latin

10
Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 82 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Landgericht; Gries und Bozen surae aller Alt, für Totschlag und Verwundung usw. genau angegeben. Das zeigt eben an, daß jenes Landgericht — wie das generale placitum in der Urkunde von 1272 genannt wird — für die Bürger und Bauern in erster Linie Strafgericht gewesen ist: Die bürgerliche Gerichtsbarkeit für die Bürger und Bauern, die eben damals 1293 dem Eliehtaiding des Landgerichtes nicht mehr zustand, wurde für die Bürger von dem eigenen Stadtgericht und für die Bauern von einem sogenannten

Dorfe Bozen, d. s. die ländlichen Siedlungen außerhalb der Stadt, besessen hat. Da es aber später nie mehr genannt wird, so ist wohl anzunehmen, daß diese Gerichtsbarkeit der Landrichter von Gries unmittelbar an sich genommen hat. Hingegen wurde die Gerichtsbarkeit über den Adel, die laut des Weistumes von 1293 noch dem Landgericht zusteht, von diesem abgezweigt und zu einem ganz eigenen Adelsgerichte, dem im 14. Jh. so genannten Hof rechte, umgestaltet (s. unten S. 258 f.). Ich möchte

aber nicht sagen, daß das alte Eliehtaiding an sich in das Hofrecht umgewandelt und dabei absorbiert worden ist, vielmehr lebte dieses eher in dem Landgericht Gries und seinen Gerichtstagen weiter als in dem Adele- gericht 1 ). Die richterlichen Beamten dieses Gerichtes sind in alter Zeit meist mit dem Titel „justiciarius' versehen, so der Justiziar Friedrich des Bischofs von Trient zu Bozen 1204 (EGT. 1 S. 79), dann 1239 und 1242 die oben S. 246 erwähnten Justitiare des Bischofs von Trient und des Grafen

11
Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 29 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
Deutschtirols S, 106. 4) Voltolini, Einleitung zu den Acta Tirolensia II. S. CCV. 5) Diese werden 1239 als officia bezeichnet (Hormayr, Beiträge zur Geschichte Tirols II, Nr. 94) und das Stadtgericht Bolzano 1277 ausdrücklich davon abgegrenzt, dortselbst überdies neben dem Landgericht und Stadtgericht ein Dorfgericht genannt, ftes später im Landgericht aufgegangen zu sein scheint. (Hormayr, a. a. O. S. Nr. 154). Bischof Heinrich scheidet 1280 iurisdictio intra et extra muros (s. Anm. 10 dieses Kap

.). 6) S. Anm. 4 dieses Kap. 7) Durig, Zs. d. Ferd. III F. 9. H. S. 113. 8) 1237—1242 sind bischöfl. Justiziare nachweisbar, vgl. im übrigen v. Voltelini, a. a. O. S. CCVII. ' 9) Die Gerichtsgefälle teilten Graf und Bischof schon 1190 (Codex Wangianus Nr. 39), einen gemeinsamen Richter im Landgericht hatten sie 1208 (Schwind-Dopsch, Ausgewählte Urkunden Nr. 22 S. 37), wobei jedoch die Blutgerichtsbarkeit bereits damals dem Tirolergrafen allein zustand. Nach 1236 verwalteten neben bischöfl. auch kaiserl

. Justiziare das Landgericht (im Zusammenhange mit der kaiserl. Ver waltung von Stadt und Bistum Trento, Voltelini, a. a. O. S. CCVII). In den Kämpfen Meinhard I. mit Bischof Egno (in den 50er Jahren des 13. Jahrhunderts) ging der Trientnerische Mitbesitz an der Gerichtshoheit verloren (ausgenommen wohl das Stadtgericht).

12
Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 302 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Gericht Heunfels, Entstellung aber doch zu unbedeutend, als daß man annehmen könnte, daß sich aus dem Urbar amt das Landgericht entwickelt habe (s. oben S. 477 f.). Ber Umfang des Gerichtes Heunfels deckte sich — abgesehen von der Ortschaft Wahlen — mit den alten Großpfarren Innichen und Sillian, Der Markt Innichen bildete ein eigenes Niedergericht. Die Ortschaft Wahlen mit den umliegenden Berg hofen gehörte zum Gericht Heunfels, aber zur Pfarre Toblach, sie hatte auch sonst in gerichtlicher

Hinsicht regelwidrige Verhältnisse (s. unten S. 631 f.). Daß weder das Urbaramt noch der Burgsprengel Heunfels, sondern eben der Verband der Urpfarre und Siedlungsgemeinschaft Sillian für die Bildung des Gerichtes maßgebend gewesen ist, zeigt der Umstand an, daß das Gericht sowie die Richter in ältester Zeit nach Sillian und nicht nach Heunvels benannt worden sind 1 ). Ferner hat das Landgericht Heunfels später immer nur eine einzige Schranne oder Dingstätte zu Sillian gehabt (s. unten S. 630

und dem judicium nostrum ibidem', womit das Landgericht Sillian oder Heunvels gemeint ist. (AB. 3 Nr. 2578 und Tinkhauser, Bistum Brixen 1 S. 455 Anm.), 2 ) So vermerkt im Görzer Reperì. IStA. Fol. 634, das Or. ist nicht mehr zu finden. 8 ) Acta Tirol. 3 S. 118 u. 170. 19* 619

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 140 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
) nach Osten zu weit über das Landgericht hinaus, nämlich „von Schlanders her dieshalb der Ötsch bis an das Ort, da die Ötsch und der Eysack zusammen kommen (bei Bozen) und dannen dem Eysack nach auf bis zu Ent des Küttens ; auf der andern Seuten enhalb der Ötsch auf St. Vülgenjoch, Ulten und Dysens bis auf den langen Graben'. Weiter heißt es hier: „Am Schnalspach teilen sich die zween Forst Maron und Schlanders von einander', das entspricht der Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht

Kastelbell. Als Dingstätte im Landgericht Meran wird in einer Urkunde von 1296 und später der Kornplatz in der Stadt Meran genannt 2 ). Landesfürstliche Verordnungen von 1320 und 1381 regeln wohl die Zeiten für das Gericht der Bürger zu Meran und zwar sowohl in Rechtsstreitigkeiten (um Urbor und Gedinge) wie in Strafsachen (um Unzucht und Malefiz), sagen aber nichts über die dafür übliche Stätte. Wohl aber wird um 149Q „das Stangenrecht auf dem Kornplatze' (in der Mitte des Renn weges zu Meran

18
Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 182 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Verwaltung übernommen und am 7. Sept. 1831 vereinigt als k. k. Landgericht Lana mit dem Rang der II. Klasse in Wirksamkeit gesetzt. Das Patrimonial-Gericht Neuhaus (Terlan), vom Grafen Tannenberg fast gleichzeitig zurückgestellt, wurde mit dem Landgerichte Karneid verbunden. Der besseren Arrondierung wegen hat man die Gemeinden Andriau, Nals und die acht Höfe von Gaid von demselben getrennt, und dem Land gerichte Lana zugeteilt, während die 17 Höfe von Pardonig, als vom ehe maligen Patrimonial-Gerichte

Altenburg herrührend, der Gemeinde Eppan, Landgericht Kalter», einverleibt wurden. Dies geschah am 7. Sept. 1831. Doch von den Gemeinden Andrian und Nals wurden später zufolge Genehmigung der Hofstellen die acht Höfe ausgeschieden und ihrer geographischen Lage nach gleichfalls der Gemeinde Eppan zugeteilt und zwar am 1. Okt. 1814. In Beziehung aus die Kriminal-Gerichtsbarkeit war Lana dem Land gerichte Meran untergeordnet Nach der Amtsàtlstik von 1817 hatte Lana bei drei Oundratmeilen Flächeninhalt

, die sie bestellten, verwaltet, bis in dasH Jahr 181V, wenngleich schon mit der baierischen Verordnung vom 2l. November là die Oberaufsicht über das Gericht Passeier dem Landgerichte Meran übertragen worden war. Nachdem Baiern alle Patrimonial-Gerichte aufgehoben hatte, erhielt das Tal Passeier ein eigenes lf. Landgericht IN. Klasse infolge der organischen Ver ordnung vom LI. August 1310. Unter der wiedereingetretenen österreichischen Herrschaf» blieb dieses Verhältnis, nur mit dem Unterschiede, daß bei der

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1908
¬Die¬ Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters und die Ursachen des Bauernkrieges.- (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte ; 4)
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Seite 245 von 247
Autor: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Ort: Berlin [u.a.]
Verlag: Rothschild
Umfang: XVI, 232 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [X] - XVI
Schlagwort: g.Tirol / Bauernkrieg <1525-1526> ; s.Ursache ; <br />g.Tirol ; s.Kultur ; z.Geschichte 1300-1500
Signatur: II 8.655
Intern-ID: 155155
Gotteshausleute (des Hochstifts Chnv) im Vinschgau 114 fi, 169 f. Gries, Landgericht IIS. Gufidaun, Gericht 24. Ii. Habsburger 101, 107 i, 116, 117. 144. Hall (im Inntai) 59» 95, 90 f., 98 f., 180; -er Xnnbriicke 59; Saline zu 33, 109 f., 121, 129, 151. Hegau 203. Heinrich, König von Böhmen, Graf von Tirol 137. Heiwart, Handelshaus 55. Hochstätter (Hochstetter) Handelshaus 55, 65, 143. Hötting 198. Hussiten, Hussitismus SO. I. Irast 183. Inn-brücke zu Hall 59; -tal oberes 5, 9, 59, 183, 200

. Meißen, Bergleute aus 95. Meran, Stadt 24, 26, 117, 180; Hof recht zu 156, Ì62 ; Landgericht 118; Landtag zu (1487) 108, 119. Meuting, Handelshaus 55, 65; Ludwig 131. Miehaclsburg. Landgericht 52 f, Mittenwald (Südbayern) 26, 60. Mohammedaner 57. Mühlbacher Klause 59. N. Nauders, Gericht 115, Kesselwang 204. Neusüft, Kloster 87 f. Niederlande. 104. Niedcrvintl 99. Nürnberg 98 f. 0. Okolampadius, Johannes 97. Oberdorf (Allgäu) 203. Österreich, Herzoge von 93, 113; unter der Enns 1551 österreichische

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 239 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
80. Landgericht St, Michelsburg*. Lage : Das dreifache große Mündungsbecken Pustertal—Ahmtal—Enneberg, doch war seine Mitte als Stadtgericht Bruheck eigens gestellt. Die Quergrenzen sind nur durch, kleine Seitenbäche angedeutet, ausgeprägte Höhengrenzen sind nur im Süden der Rronplatz und das Astjoch ober Ellen. — Einwohnerzahl: 2800 im J. 1780. Die ersten Erwähnungen der Siedlungen in dieser Gegend meist seit dem 11. Jh. — die Kirche von St. Georgen aber schon 861 — sind verzeichnet bei Stolz

, Aus breitung des Deutschtums in Südtirol Bd. 4 S. 140. Dieses Gericht ist der Rumpf der alten Grafschaft Pustertal, der durch die Ab- bröckelung einzelner Teile infolge der Peudal- und IinmunitätsVerhältnisse stehen geblieben ist. Darauf weist schon der Umstand hin, daß dieses in älterer Zeit, im 13. und 14. Jh. nur „das Landgericht im PusteTtal', „judicium provinciale in valle Pustrissa' genannt wird. Es entsprach sicher einem alten Dingsprengel der Grafschaft, denn es hatte auch später nur eine einzige

angehört hat. Doch ist das jedenfalls eine jüngere Bildung, denn gewisse Umstände sprechen dafür, daß auch jener erstere Teil erst später vom Land gerichte im Pustertal sich vollständig losgelöst hat (s. oben S. 549), Die Ortschaften Ehrenburg und Montai des Gerichtes St. Michelsbuig gehörten zur Urpfarre Kiens-Pfalzen, deren Hauptgebiet dem Gerichte Schöneck unterstanden hat. Aber auch da können wir nachweisen, daß dieses Pfarrgebiet erst um das J. 1350 vom Landgericht im Pustertal losgetrennt

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