Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
, der es 1509 als Afterlehen an Georg Trapp,-Herrn von Beseno, weiterlieh. Vgl. Perini, a.a.O. 19f. - V'. »**) Zotti, a.a.O. I, 269. Piloti in: S.Marco II, 82. ... f) Ravanelli, a. a. Q XI, 73, 93 f. - ' - S. oden S. >Zlii. ' ttt) : SfìctbnùcIii, et: n. 0. XI,- 242f., 247 f. . ,, 8 IS ' — 661 — scheinlich von Herzog Leopold IV. 1396.*) Unter jenen Castelbarkern, die die sich 1407 mit Venedig verbanden, befand sich auch Guglielmo von Castelnuovo. 1411 erscheint er bereits als verstorben, seine Witwe Anna
fiel von Venedig ab und anerkannte Herzog Friedrich IV. als Lehensherrn ihrer Söhne Tomaso und Giovanni,^) Letzterer vertrug sich aber wieder mit der Republik gleich seinen Sippegenossen von Gresta und rettete dadurch seinen Besitz. 1453 wurde er durch Bischof Georg von Trient mit den ■Lehen belehnt, welche Alovisio (Alvise), Sohn Aldrighettos von Lizzana, aufgesagt hatte, doch blieb diese Belehnung wirkungslos, weil alle diese Lehen im Besitze Venedigs waren.***) Hiegegm weigerte sich Giovanni
, jene Güter,, welche sein Großvater Tommasino Herzog Rudolf zu Lehen auf- getragen hatte, vom Domkapitel Trient, welches die Lehensherrlichkeit über dieselben beanspruchte,, zu Lehen zu nehmen, weshalb Bischof Georg II. dieselben und außerdem noch Romi-j-) für heimgefallen erklärte und Giovanni gefangen nehmen ließ; die Schlösser Castelnuovo und Castellano verlieh er . den Exekutoren der Strafsentenz, den Brüdern Georg und Peter Grafen von Lodron, Castelcorno und Nomi zog er ein (1456). Ulrich Freiherr