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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Seite 437 von 512
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 511 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1917
Intern-ID: 587526
Nr. 3. 19. Station in der Zentralisation der Staatstele- phon-Leitung, Haupt-Postgebàde. 20. Station im Turnus-Bereinshaus (Gendarmerie), Jnnstratze Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt graben Nr. 27. 22-Pllwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. 23. Station un Rathaus, Maria Theresienstr. 18. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro- chen ist oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verlatzliche Person zu r J 3S d, ' tseIeöenen Feuertelephon

- oder Meldestation geschickt, werden, um von dort aus die ständige Feuer wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonslationen berechtigt, unter Verantwortlich st des Inhabers zener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt feuerhause weitergibt. Meldung: In der Strabe . . Hausnummer. . (eventuell) Stock. . .'ist'ein Kamin

-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach feuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an besaà Drahtlàg angeschlossen sind und ist dadurch Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezitke zu Hilfe zu rufen. _ Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, dab

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 397 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
am Bahnhof (Jnfpektionszimmer). 18. Station beim k. u. k. Platzkommando, Burg graben Nr. 3. 19. Station in der Zentralisation der Staatstele- phon-Leitung, Haupt-Postgebchu.de. 20. Station- -i,m Turnus-Vereinshaus (Gendarmerie), Innstraße Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen- Feuerwehr, Markt- graben Nr. 27. 22. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person

zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meldestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonstationen berechtigt, unter Verantwortlich keit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lasten» welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt- feuerhause weitergibt. Meldung: 2n der Straße ....... Hausnummer

. . . (eventuell) Stock . . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach feuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Aklarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 402 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
, Haupt-Postgebäude. 20. Station im Turnus-Vereinshaus (Gendarmerie), Jnnstratze Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt graben Nr. 27. 22. Sillwehrausseher, hinter dem Wiltener Kloster. 23. Station im Rathaus, Maria Therssienstr. 18. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verlätzliche Person zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meldestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer

wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats-- Telephonstationen berechtigt, unter Verantwortlich keit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staätstelephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt feuerhause weitergibt. Meldung: In der Straße Hausnummer. . . (eventuell) Stock. . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach- feuer ausgebrochen

. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Ällarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung oder Werkställe zu treffen

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