Nr. 3. 19. Station in der Zentralisation der Staatstele- phon-Leitung, Haupt-Postgebàde. 20. Station im Turnus-Bereinshaus (Gendarmerie), Jnnstratze Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt graben Nr. 27. 22-Pllwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. 23. Station un Rathaus, Maria Theresienstr. 18. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro- chen ist oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verlatzliche Person zu r J 3S d, ' tseIeöenen Feuertelephon
- oder Meldestation geschickt, werden, um von dort aus die ständige Feuer wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonslationen berechtigt, unter Verantwortlich st des Inhabers zener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt feuerhause weitergibt. Meldung: In der Strabe . . Hausnummer. . (eventuell) Stock. . .'ist'ein Kamin
-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach feuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an besaà Drahtlàg angeschlossen sind und ist dadurch Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezitke zu Hilfe zu rufen. _ Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, dab