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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
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Seite 64 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
, noch der Veronica einen Nutzen zu bringen vermögen, sondern dass Herzog Sigmund von allen darauf bezüglichen Forde rungen und Klagen frei gesprochen werden müsse. Was die der Veronica persönlich zugehörigen Fahrnisse anbelangte 1 ), vertrugen sich beide Parteien ausserhalb dem Rechte auf gütlichem Wege; Herzog Sigmund bezahlte derStarkenbergerinn für das was ihr nicht mehr zurückgestellt werden konnte, dreihundert Gulden rheinisch''). Wäre nun auch Veronica von Starkenberg mit den Entscheidungen des Innsbrucker

so weit gekommen, dass sie sich über einen in Constanz zu haltenden Tag 1 verständigten, auf welchem insbesondere die Frage O O O entschieden werden sollte, ob die Gradner in den bisherigen Friedensschlüssen begriffen seien otler nicht'? Dass man Constanz zum Verhandlungsorte wählte, mag mit einer frühem Äusserung Sigmund'« zusam menhängen , in welcher er sich bereit erklärt hatte, diese Frage, wenn die Eidgenossen riarauf bestünden, entw eder einem Fiirstengerichte oder einigen Städten, darunter

, was die herzoglichen Anwälte leugneten, da Bernhard zur Zeit seiner Fehde mit Sigmund nicht eidgenössischer Bürger, sondern Unfersass und Diener des Herzogs war. Der endliche Ausspruch der Constanzer Richter lautete daliin: dass Herzog Sigmund um das was zwischen ihm und Bernhard Gradner vor der Aufnahme des Letztern in das Ziirichsche Bürgerrecht streitig gewor den und um dessentwillen Bernhard Forderungen an den Herzog Sigmund zu haben meint, nicht schuldig sei, dem Gratiner zu Recht zu stehen

: was aber von der Zeit an, seif welcher Bernhard Gradner das Bür gerrecht zu Zürich erlangt hat, zwischen ihm und Sigmund streitig geworden, darum soll der Herzog seinein Gegner nach dem fünfzig- und fünfzehnjährigen Frieden das Recht zu gestatten verpflichtet sein 4 ). Dass auch dieser Rechtsspruch den Gradner und dessen Beschützer, die Eidgenossen, nicht befrie digen würde, war vorauszusehen, da es ihnen nicht um die Ermitlelung oder Anerkennung des obigen ein fachen , jedem auch dem beschränktesten Verstände

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1858
¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/272555/272555_7_object_4440887.png
Seite 7 von 72
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Hof- und Staatsdr.
Umfang: 69 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Signatur: III 101.431
Intern-ID: 272555
Die Fehde der Brüder Vigilimi und Bernhard Gradner etc. 5 Gradner am 21. Juni 1441) die Veronica von Starkenberg zur Elie nahm, glaubte Sigmund seiner Gunsl- bezeugung schon um des festlichen Ereignisses willeil keine engen Griinzen stecken zu dürfen. Halte er vom wiederbegnadigten Wilhelm von Starkenberg gegen die ihm eingeräumten Yortheile die Verziclit- leisfung auf alle Ansprüche verlangt lind dieselbe auch in urkundlicher Weise erhalten, so gestattete er seinem Jugendfreunde

fürstlich bedacht werden. Alle ihre alten Anforderungen wurden ausgeglichen, indem ihr Sigmund am 13. Juni 1449 ein jährliches Leibgeding von 200 Mark Bernern anwies, sie hin gegen aller weitern Klagen und Ansprüche sich begab 2 ). So hoch war bis zum December des Jahres 144!) Ansehen und Einfluss der zwei Günstlinge Gradner an Sigmund's Hof gestiegen, dass selbst König Karl VII. von Frankreich, dem doch Sigmund seit seinem dritten Jahre fast väterliches Wohlwollen verdankte

3 ), unter dem 18. desselben Monats seinen Kammerlierrn Wilhelm von Monnypenny, welchem Herzog Sigmund zur Zeit seiner Werbung um die Hand Eleonora's von Schottland eine Geldzusicherung gegeben halte, dem Wiguleis Gradner empfehlen zu müssen glaubte, und diesen ersuchte, das Versprechen dem Herzoge in Erinnerung zu bringen 4 ). Das folgende Jahr 1450 war reich an Gnadenertheihing. Um die Veste Ivano im Thale der Brenta an die Begünstigten übergeben zu können, erhielt der dortige Hauptmann, Jakob Trapp, den Auftrag. Rechnung

, Jagd- und Fischrecliten. theils als freies Eigen, tbeils als Leben an Chrislan's Tochter Barbara. Friedriche von der Hard eheliche Hausfrau, gekommen. Herzog Sigmund brachte die weitläufigen Besitzun gen an sich und iiberliess sie mit allen dazu gehörigen Rechten für 2000 Mark Berner an Wiguleis Grad ner 6 ). Die Besitzungen der zwei begünstigten Brüder wurden durch diese Erwerbimg so ansehnlich erwei tert, dass sie von jetzt an sich auch Herren von Lichtenberg sehrieben'). Selbst nachbarliche

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