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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 141 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
140 [228] ? unverbumleir in das Land der Grafschaft Tirol verfügen können. Sollte aber die Abrede in einem oder mehreren Punkten von dem römischen Könige oder von dem Herzoge Sigmund nicht angenommen werden, so soll sie für keinen Theil einen Nach theil oder irgend welche Verpflichtung enthalten. 1 Aus vorstehender Urkunde leuchtet unverkennbar das Streben hervor, die schroffen Gegensätze in den Forderungen der zwei streitenden Parteien zu mildern und den berechtigten Begehren

eines jeden Theiles so weit möglich Rechnung zu tragen. Darum kommen die schärfsten Spitzen des Abkommens zwischen Friedrich und. Sigmund vom 28. Februar 1445 nicht mehr zum Vorschein. Es ist nicht mehr die Rede, wie dort, von einer Abhängigkeit Sigmunds von Friedrich in allem und jedem, von einer Einbeziehung Tirols in jede beliebige Theilung der Länder des Hauses Oesterreich, von einer Zuweisung dieses oder jenes Theiles an Herzog Sigmund, von der gänzlichen Ausschliessung des Gedankens eines Erbrechtes

Zeiten, als einen gemeinsamen Besitz des ganzen Hauses betrachten mussten. Dieses Grundgesetz der habsburgischen Hausordnungen, dessen Aufrechthaltung Fried rich mit allem Rechte verlangen konnte, fand in der Urkunde seinen Ausdruck in der Bestimmung, dass die Tiroler den Huldigungseid dem Herzoge Sigmund und seinen zwei Vettern, 1 Urkunde dil. Costentz uff frifag nach dem hailigen Cristag (:ü, Dec.) anno milles. quadringentes. sexto (anstatt quinto, wegen des Jahres anfanges mit dem Christtage

). Bei Chmel: Material. I. 2. p. 180 etc. auszugsweise übersetzt, und mit nicht ganz unbefangenen Noten begleitet in Chmel's Gesch. Kais. Friedr. Bd. II. p. 356 etc. — Schrötter in den Abhandlungen aus dem Österr. Staatsrechte V. 327, bemerkt zu vor stehender Urkunde: ,Kaiser Friedrich bestätigte diese Abrede in einer eigenen Urkunde, dasselbe thaten Sigmund und die Stände.' Das geschah von Friedrich wohl nicht sogleich.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 41 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
nach der Annahme der Verschreibung durch Herzog Friedrich, 29- Juli, ritt ein Ausschus von Rathen und Landherren auf das Schloss Taur zum Herzoge Sigmund, und setzten den weit über sein Alter entwickelten und verständigen jungen Fürsten 1 von allem, was in Hall vorgegangen, in Kennt- niss. Sie Hessen ihn die Verschreibung anhören und eröffneten ihm, dass er nun mit Leib und Gut seinem Vetter, dem Her zoge Friedrich, als Vormund übergeben werden sollte. 2 Am 31. Juli fand sodann die feierliche Uebergabe statt

und gesiegelte Urkunden für das Wohl und die Rechte ihres Erbfürsten sowie für die Ruhe und Selbstän- 1 Bericht des französischen Gesandten Gancourt über seine Unterhaltung mit dem Knaben Sigmund ?;wei Monate vor dem Tode des Herzogs Friedrich. Bei Chmel: Österreich. Geschichtsforscher IL p. 453, 454. 2 Chronik der Stadt Hall S. 40. — Burglehner p. 309. 3 Chronik der Stadt Hall S. 41. — Burglehner p. 310. * Au9 der dem Herzoge Friedrich vorgelegten und von ihm auch ange nommenen Verschreibung geht klar

hervor, dass die Tiroler Landschaft den Herzog Sigmund als ihren Erbfiirsten betrachtete, und das Land als sein Erbe ihm erhalten und als ein selbständiges von jeder Thei- lung ausgeschlossen wissen wollte. Darum wird Sigmund in der Urkunde der ,nagste angeunde erbe seins vatter zu seinen (dessen) Rechten 1 ge nannt; darum musste Friedrich sich verpflichten, das Land, wenn Herzog Albrecht auf einer Theilung bestehen und Tirol in dieselbe einbeziehen

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