¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
[193] 105 Diesem Schreiben waren Muster beigelegt;, in welcher Form Herzog Sigmund seine Zuschriften erlassen sollte, und zwar an die 1439 von dem römischen Könige, damals noch Herzog Friedrich, nach Uebernahme der Vormundschaft ein gesetzten Anwälte, so viele deren noch in Thätigkeit waren, 1 an andere Herren von Adel, 2 an den Bischof von Brixen, an den Hauptmann an der Etsch und an die Städte und Gerichte. Alle sollten dahin wirken, dass er in sein väterliches Erbe ein gesetzt
Bd. II. p. 232 in der Annaerk. 2, und p. 269. 270 in der Anmer kung 4.) Der oben im Texte mitgetheilte Brief des Rathgehers an Herzog Sigmund konnte also mit Recht auch lange schon vor dem 31. Juli 1443 von dem Nürnberger Reichstage als von einem nahe be vorstehenden und von der Reise Friedrichs in s Reich Erwähnung thun. 1 Welche Männer von Friedrich als Anwälte eingesetzt wurden, siehe oben S. 130. Von diesen werden als solche bezeichnet, an welche Sigmund Zuschriften erlassen sollte: Michael