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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 74 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[161] 73 Land reiten wollte, mit nichten den Eintritt zu gestatten, Bessgleiehen auch seinem Gefolge nicht, weder gross noch klein, am allerwenigsten einem Kriegsvolke. Sollte Herzog- Sigmund allein kommen, aber mit zahlreichem Volke in das Land einziehen wollen, so sollte man auch ihn mit nicht stärke rer Begleitung, als mit etwa 200 bis 300 Pferden zulassen, bis man klares Wissen von ihm erlange, welche Bewandtniss es eigentlich mit seiner Sache habe, und ob er durch die Annahme

, die auch zur gnädigen Herrschaft von Oesterreich gehören, 1 ihnen die zu Stande gekommene Einigung zu verkünden und sie zum Beitritte und zur Unter stützung der Landschaft einzuladen. Endlich glaubte dei 1 Landtag sich noch mit der grössten Klarheit und Bestimmtheit über die Absicht, die seine Beschlüsse leitete, aussprechen zu müssen. Die Einigung- habe keinen anderen Zweck, als dahin zu wirken, dass Herzog Sigmund in sein Land, die Grafschaft Tirol, gebracht und als ein unverkümmerter und freier Herr in die volle

Gewähr seines Landes nach den Bestim mungen der Haller Verschreibung eingesetzt werde; dass er sich unter Mitwirkung seiner Landschaft mit geschwornen Rathen umgebe, wie es einem Fürsten zustehe; 2 und dass dann Jeder mann, Edel und Unedel, von der Einigung frei und ledig- sein, und ieder in seinem Stande und Wesen dem Herzoge Sigmund als seinem rechten und natürlichen Landesfürsten in alleweg gehorsam und gewärtig sein soll nach den Bestimmungen der Haller Verschreibung, doch selbstverständlich

, dass auch Her zog Sigmund der ganzen Landschaft, Edel und Unedel, hin- i ,ins Wnilgau und gm Schwaben', wie das Repcrtor. des Scliatzarchivs IV. 15, die Lande bezeichnet, Sie .standen unter der Herrschaft von Sigmunds Vater, und wurden als ein Thcil des Lrbes Sigmunds betrachtet. 5 In der Urkunde: ,und auch durch sein Landschaft mit ge.swornen Räten besetzt (werden als einem Fürsten xugehört.'

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