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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 326 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
B25 Beilage 71 . Kundmachung der k. k, Landesregierung für Krain vom 19 . Jänner 1966, Z. 22489 ex 1965, betreffend die Treigebung des Verkehres mit Beben und anderen Reblaus- trägem zwischen den Gemeinden des I. Woinbaugcbictcs im Herzoglume Krain und sämtlichen ■verseuchten Ortsgemeinden des Herzogtums Steiermark. (L. G. Bl. Nr. 4.) Um die schnellere Rekonstruktion der von der Reblaus befallenen Weingärten zu ermöglichen, hat die k. k, Statthalterei in Graz mit der Kund machung

, L. G. Bl. Nr. 17, ein vernehmlich mit der k. k. Statthalterei in Graz auf Grand des § 6 der Ver ordnung des k. k. Ackerhaummisteriums vom 6. Juni 1893, R. G. Bl. Nr. 100, der Verkehr mit Rehen und anderen Reblausträgern auch zwischen diesen beiden Gebieten freigegeben; es ist daher für die Ausfuhr von Reben, anderen Pflanzen, Pflanzenteilen und Gegenständen, welche als Träger der Reblaus bekannt sind, aus einer der zu den bezeichneten zwei Seuchen gebieten von Krain und Steiermark gehörigen Ortsgemeinden

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 321 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
Das I. krainischc Weinbaugebiet steht in territorialem Zusammen hänge mit jenem, seitens der k. k. Statthalterei in Graz für den Verkehr mit Reben und anderen Reblausträgem freigegebenen steirischen Weinbau gebiete, welches folgende Gerichtsbezirke, beziehungsweise Ortsgemeinden umfalt, und zwar; 1. die ganzen Gerichtsbezirkc Arnfels, Drachenburg, Lichtenwald, Rann, St Marein h. E., Friedau, Luttenberg, Ober-Radkersburg, Peltau, Rohitsch, Windisch-Feistrltz, St. Leonhard W. B., Marburg linkes

, Stanz, Süßenberg, Trassenberg, Wiesen bach und Wölling. Im Einvernehmen mit der k, k. Statthalterei in Graz ist im Grunde des § 6 der Verordnung des k. k. Ackerbaummisteriums vom 6. Juni 1893, R. G. BL Nr. 100, der Verkehr mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen dem I. krainiseben Weinbaugebiete und dem vorstehend bezeich nten .steirischen Seuchengebiete freigegeben worden. Das II. krainische Weinbaugebiet steht in territorialem Zusammenhänge mit jenem, seitens der k. k. Statthalterei

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