Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
Untertanen verzichten; auch mußte es sich zur ferneren Entrichtung der alten Jahrzinse an die Markuskirche und den Dogen verpflichten.^) Ein Teil der Triestiner war über diesen demütigenden Frieden erbittert und beschuldigte die Partei, die damals im Befitze des Stadiregiments und am Friedensschluß hauptsächlich be- teiligt gewesen war, schwächlicher Nachgiebigkeit gegen Venedig. Letztere verbannte einige Führer der Mißvergnügten (September 1467), die nach Duino flohen und sich um Hilfe an den Kaiser
nicht gelten, für sie blieb die alte Übung _ itt Kraft, derzufolge ihr Gut zu Trieft freie Durchfahrt genießen *) Kandier, Storia del consiglio dei patrizi di Trieste, 53—77. Buttazoni im A. T. III, 101—225 und Cesea, Venezia e la rivolta di Trieste nel 1468. Letzterer weist nach, daß die republikanische Partei der sog. statutari, die sich sür eine streng statutenmäßige Verwaltung einsetzten und an deren Spitze Cristoforo Bonomo stand, vor dem 10. Juni 1463 Venedig die Herrschast über Trieft antrug