¬Das¬ Dekanat Passeier und Schlanders und die deutschen Seelsorgen in den italienischen Dekanaten und Landesteilen der Diözese Trient. General-Register.- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 5)
Die Pfarre St. Martin. 5 bezeichnet das Kloster Urbar auf 30 fl. Im Jahre 1328 (31. Mai) einverleibte der Bischof förmlich die Kirche mit dem Kloster und erklärte 1331 diese Gnadenverleihung dahin, daß einer von dessen Mönchen aà niàm Amovibili» als wahrer Vikar oder Pfarrer die Seelsorge ausüben und alle Sakramente verwalten könnet) Die Ablaßverleihung von Seite mehrerer Bischöse an die St. Martinskirche im Jahre 1330 geschah vermutlich deshalb, um desto leichter Beiträge zum Umbau der ersten
Kapelle mit dem noch er haltenen romanischen Turme zu erhalten, woraus dann am 28. Ok° tober 1359 die Einweihung der neuen Kirche durch Bischof Peter von Chur ersolgte. Sie hatte drei Altäre: den Hochaltar zu Ehren des hl. Martin, die Seitenaltäre Zu Ehren Johann Ev. und zu Ehren der seligsten Jungfrau Marias) Vikar dürste damals noch Albert, Konventuale von Marien berg, gewesen sein; 1343 tritt er als Zeuge in einer KoNgrua-An- gelegenheit der Pfarre Naturns auf.^) Noch im 15. Jahrhundert
(11. Februar 1441) gestattete Bi schof Konrad IV. dem Abte Petrus I. die Seelsorge in St. Martin auszuüben und nach seinem Willen durch taugliche Stiftspriester zu besetzen. Aber im Jahre 1598 wollte Bischos Peter II. von Chur an den Stiftspfarren St. Martin und Burgeis Weltpriester als Seelsorger anstellen. Der darüber entstandene Streit wurde durch den Nuntius Turriauus von Luzern dahin entschieden, daß vorder hand der Weltpriester Heinrich Lorer als Pfarrvikar nach St. Martin geschickt wurde. Allein
nach Bericht des Marienberger'schen Zinseinnehmers von Meran, Hieronymus Heybrecht, von 1599 und 1600 wollten die Bauern von St. Martin durchaus einen Ordens priester als Pfarrvikar und benahmen sich bei Lorers Einsetzung mit grobem Widerstand; auch wollten sie nicht mehr den Zehent geben, zeigten sich völlig rebellisch und drohten sogar den weltlichen Richter anzurufend) In den Jahren 1621 und 1626 ging das Stift mit den weltlichen Pfarrverwesern Andreas Ambros und Anton Eben turner einen Vertrag
ein, vermöge welchem letz tere die Pfarrpfründen-Einkünfte genießen, dafür aber dem Stifte !) Das Jahr darauf (21. November 1332) erläßt der nämliche Bischof ein Schreiben an die Pfarrleute von St. Martin, daß sie dem unrechtmäßig eingedrungenen sportivo iuàsv) „Chuonrad Engelbert' nicht gehorchen sollen, wenn dieser Kleriker aus Meran von apostolischem Stuhle die Versehung des Benefiziums mit oder ohne Seelsorge „a«t K. Naràum inerhalten hätte, im Widerspruche des Marienberger Abtes, welcher dargetan