Vinstgau.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 3).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 4)
wird, so sollen die selbigen eingelegten brieflichen gerechtigkeiten nit herausgegeben, sonder bis zu dei geschwornen anleitung bei der naeh bäurliohen anleitung bleiben und behalten werden. 36 Absehid. Auf der gesamten-von Mals gegenbericht, den sie auf herbe Jacoben Trappen supplication übergeben, betrefend die brieflichen gerechtigkeiten, so in der päurlichen anleit einkomen, desgleichen das dorfbiichl und die zwen artikel, so sie darein ze setzen begehren, geben die herren der regierung, sovil des 40 heim
die selb Ordnung zum theil die obrig- keit auch berieren, so hierüber nit gehört worden, so lassen die herren der regierung dieselb Ordnung dieser zeit in ihrem unvergreiflichen wert bleiben, doch mögen sie wol leiden, das guete alte löbliche brauch und 5 einigung unter ihnen erhalten werden. Actum Innsbruck den ll ton tag august anno ut supra. Tirolìische canzlei. Auf verlangen der lobliehen burgerschafts-vorstehung abgesehrieben von Gottlieb Mann hart, dermaligen schullehrer und organist