¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
ihres Ritus — respektive der Vorenthalturn ihrer Konfessions-Frei- beit und kirchlichen Berecktiaungeu. Die Einflußnahme des hohen katholischen Klerus canz besonders und fast ausschließlich nur gegen die Protestanten; dessen Anmaßungen, Ueber^ riffe, Anfeindungen und Gehässigkeit bis zur rücksichtslosesten Ausrottuugsfucht ausartend, stei- gerteu die Erbitterung dermaßen, daß sie in ihren Herzen die öster reichische Regierung wie den Kaiser hart darnm anklagten und diese beiden Faktoren
iu ihrer Liebe und Anhänglichkeit in dem Maße ver kürzten, als sie sich von der Nächstenliebe ausgeschlossen uud kaum als Stiefkinder angeschlagen betrachten mußten. Der Hocherhabeue, unver geßliche, weit und breit verehrte Kaiser Joseph erkannte und beherzigte im 18. Jahrhundert dieses unpolitische, nuc erechte, dem Geist der Christuslehre widerstreitende Verhältnis tief und fiuz daher au, die Mißstände Zu re^uliren und reformier!:. Anstatt, daß das 19. Jahr hundert mit Staatsweisheit und nach Recht
war und ist^ Deu nächsten Beweis hievou unter anderem liesert Oest- reichs siìnxstes Konkordat mit Rom, se-en welches vernünftig dellkeude Katholiken wie die Akatholiken einstiminiz sich äußern, indem dasselbe faktisch den alten Keim Zum Unfrieden uud Reliaionshaß in sich trägt und dem Staate sowohl als dem Auslande beziehunBweise die be denklichsten Verwicklungen uud Verlegenheiten zu bereiten droht, Zu gleich aber dem Kaiser die schwerste Verantwortung ans Herz legt von seinen eigenen gemischten Völkern
wie vom Auslände — ; Ihm als dem Träger des Konkordats -- Ihm dem Laudes-Vater nicht nur allein von Katholiken, sondern auch von den anderen Konfessionen, die in nicht so geringer Zahl vorhanden und ebenso Gott lieben und fürchten und recht thun, ebenso inbrünstig Jesum Christum als ihren Heiland und Erlöser anrufen uud dem Kaiser ebenso treu uud verläß lich ^eben, was des Kaisers ist, zufolge des ihnen als höchstes Gesetz inwohnenden Ausspruchs des ceschriebeuen Wort-Gottes und der in neren Gottesstimme